8602/J XXVII. GP
Eingelangt am 12.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Streichung des Arbeitslosengeldes bei 2 und 3 G
Die Tageszeitung „Krone“ hat am 8. November folgenden Bericht veröffentlicht:
„Im Zuge der seit Anfang November geltenden 3G-Regel am Arbeitsplatz hat Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) auch für das Arbeitsmarktservice (AMS) konkrete Richtlinien vorgegeben. In einem Erlass hielt der Minister fest, für welche Leistungen des AMS 3G gelten soll und ab wann sogar Streichungen des Arbeitslosengeldes denkbar sind. Wer sich weigert, wegen 3G einen neuen Job zu suchen, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“
„Beim AMS gelten dieselben Regelungen wie am Arbeitsplatz. Arbeitssuchende, die sich weigern einen 3G-Nachweis zu erbringen, können nicht vermittelt werden und können daher auch kein Arbeitslosengeld erhalten,“ so Kocher in einer Aussendung vom Montagnachmittag.
„Gilt auch für Schulungen und
Bewerbungsgespräche
Auch für Schulungen und Bewerbungsgespräche gilt die 3G-Regel. Wer
für Schulungstermine keinen 3G-Nachweis erbringt, erhält für
diesen Tag kein Arbeitslosengeld. Generellen 3G-Verweigerern in Schulung kann
sogar für 6 Wochen das Arbeitslosengeld gestrichen werden.“
„Selbiges gilt für Bewerbungsgespräche, wer hierfür keinen Nachweis bringt, verliert seine Unterstützung für 6 Wochen, im Wiederholungsfall sind es sogar 8 Wochen. Für 4 Wochen gestrichen wird das Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitsplatz wegen der 3G-Regel selbst gekündigt wird. Im Parteienverkehr im AMS gilt eine FFP2-Maskenpflicht.“
„Erneut betont das Ministerium zudem, dass Stellen, für die ein Impfnachweis verlangt wird, nicht automatisch als unzumutbar gelten: „Verlangt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber eine Impfung, so müssen sich auch ungeimpfte arbeitslose Personen bewerben“, hießt es in der Aussendung.“
Dass Arbeitnehmer keine vom AMS Stellen ablehnen konnten, für die eine Impfung verlangt wurde, hatte bereits im Sommer für Aufregung gesorgt.
https://www.krone.at/2550865
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Auf welche rechtliche Grundlagen stützen Sie die Streichung des Arbeitslosengeldes wegen Nichteinhaltung von 2-G und 3-G?
2) Bei wie vielen Beziehern des Arbeitslosengeldes rechnen Sie mit einer Streichung des Arbeitslosengeldes wegen Nichteinhaltung von 2-G und 3-G?
3) Mit wie vielen Rechtsverfahren gegen das AMS rechnen Sie im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen?
4) Wann wurden diese Maßnahmen gegen Arbeitslose mit Ihrem Koalitionspartner vereinbart?
5) Wie beurteilen Sie diese Maßnahmen gegen Arbeitslose als „wissenschaftlicher Verfahrensökonom“?
6) Sind Sie tatsächlich der „wissenschaftlichen Überzeugung“, dass diese Maßnahmen gegen Arbeitslose diese motivieren sollen?
7) Welche Rolle spielt eigentlich in Ihrem Weltbild und in Ihrer „wissenschaftlichen Überzeugung“ tatsächlich die Bestrafung von Dritten?