8606/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufnahmekriterien für Dolmetscher*innen

Bei einem Gerichtsverhandlungen geht es so gut wie immer um Existenzen, egal ob ein Delikt mit Geld- oder Haftstrafen bedroht ist. Die Dolmetschung muss gewissenhaft, vollständig und korrekt durchgeführt werden.

Die Dolmetschung ist ein Menschenrecht, es braucht Kompetenz, Qualifikation und Erfahrung, hohe Mobilität und geistige Flexibilität.

Es wäre fahrlässig und eines Rechtsstaates unwürdig, Menschen Dolmetschungen durchführen zu lassen, die weder einschlägige Kompetenz noch Erfahrung haben.

Zweisprachig aufgewachsen zu sein oder anzugeben, eine bestimmte Sprache sprechen zu können, ist keine Qualifikation, um den Beruf eines*r Dolmetschers*in ausüben zu können.

Weiters sind soft skills, wie Präzision und Konzentrationsfähigkeit und Verhaltensregeln wie Objektivität, Verschwiegenheitspflicht und Distanziertheit zu allen Beteiligten, wesentliche Kompetenzen von zertifizierten Gerichtsdolmetscher*innen.

Die Dolmetschleistung ist somit eine fordernde, anspruchsvolle und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe und essenzieller Baustein im Justizsystem.

Die österreichische Polizei bedient sich für Dolmetsch-Aufträge einer eigenen Liste mit Dolmetscher:innen und gibt an die Qualifikation der Personen auf dieser Liste selbst zu prüfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Sind alle Dolmetscher:innen auf der Liste, der sich die Polizei bedient, gerichtlich beeidet?

Wenn nein, warum nicht?

2.       Nach welchen Kriterien werden die Dolmetscher:innen auf der Liste der Polizei ausgewählt?

3.       Wer wählt geeignete Dolmetscher:innen für die Personenliste der Polizei aus?

4.       Welche Qualifikationen, die Qualität der Dolmetscher:innen zu beurteilen, hat/haben diese Person(en)?