8608/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Umsetzungsstand des 13-Millionen-Euro-Pakets für psychische Gesundheit für Kinder und Jugendliche
Am 28. Juli 2021 kündigte Gesundheitsminister Mückstein ein 13-Millionen-Euro-Paket für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung psychosozialer Probleme in Folge der Covid-19-Krise an. Der Entschluss der Regierung, die massive psychische Belastung der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche abzufedern, kam exakt 500 Tage nach dem ersten Lockdown. Dabei sind es gerade Kinder und Jugendliche, die enorm unter den Spätfolgen der Pandemie leiden. NEOS fordern bereits seit Frühling 2020 niederschwellige, flächendeckende Maßnahmen, um Kindern und Jugendlichen soziale Kontakte und räumliche Ausweichmöglichkeiten zu bieten, wenn diese sonst Gefahr laufen, nachhaltigen psychischen oder physischen Schaden zu nehmen. An dem Punkt, an dem wir uns jetzt befinden, sind die ersten nachhaltigen Schäden für die psychische und physische Gesundheit unserer Kinder bereits evident.
Am 15. September wurde von Seiten des Ministeriums mitgeteilt, dass ein 4-Stufenkonzept geplant ist. Es gab bereits Treffen mit anderen Ministerien und das Konzept wurde an Berufsverbände verschickt. Am 24.9. fand ein Treffen mit diesen Berufsverbänden statt, von dem bisher keine Ergebnisse bekannt gegeben wurden. Im Budgetentwurf für 2022 können dem Teilheft "Bundesvoranschlag 2022: Untergliederung 24 - Gesundheit" auf S. 31 Informationen zu Maßnahmen zur Förderung der psychosozialen Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen entnommen werden. Umgesetzt wurden bisher Vernetzungsangebote (z.B. Konferenz, Newsletter). Weiters wurde die die Online- Plattform "WohlfühlPOOL- www.wohlfuehlpool.at" ins Leben gerufen. Es wird beschrieben, dass sich die aus dem Fördercall 2021 resultierenden Projekte noch in Umsetzung befinden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende