8617/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Grüner Pass für nicht Impfbare
Trotz aller Ankündigungen und Hoffnungen hat die Bundesregierung auch im Jahr 2021 verpasst, sich auf die im Herbst ansteigenden Infektionszahlen vorzubereiten. Zwar gab es bereits im Vorjahr Erkenntnisse, dass Covid-19 saisonalen Schwankungen unterliegt und bereits zu Beginn des Sommers war absehbar, dass die Impfquote definitiv nicht rasch genug steigt, um diese auszugleichen, doch die Bundesregierung legte bescheidenes Interesse an einer nachhaltigen Lösung an den Tag.
Ein wichtiger Punkt an den Regelungen ist aber die Praktikabilität im Alltag. So war einige Zeit vorgesehen, dass ein Antikörpernachweis Personen im Grünen Pass für drei Monate freispielt oder dass bei Genesenen nur eine Impfung genügt. Unklar war allerdings, wie das im Grünen Pass funktioniert und in Folge dessen gab es vermehrt Bürgermeldungen, dass der Nachweis im Grünen Pass nicht funktioniere. Durch die Änderungen auf 2G ergibt sich nun aber besonders für einmal geimpfte und nicht impfbare Personen eine neue Herausforderung. Wer beispielsweise Vorerkrankungen hat und nicht geimpft werden sollte, darf zwar nicht diskriminiert werden, einen Weg dafür gibt es aber nicht.
Führte die erste Impfung zu schweren Nebenwirkungen, wird oft von einer Zweitimpfung abgeraten. Dennoch gibt es keinen einheitlichen Weg, wie diese Personen ein Attest über ihre Nicht-Impfbarkeit erhalten sollen, keine Vorgabe, wie und ob so ein Attest in den Grünen Pass eingespielt werden kann und soll, und keine dezidierte Ausnahme, dass für diese Personen ein Testnachweis für einen gleichberechtigten Eintritt genügt. Fraglich ist also, warum Verschärfungen respektive erhöhte Schutzmaßnahmen auf dem Rücken der nicht Impfbaren umgesetzt werden sollen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende