8618/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bemühen um Rückübernahmeabkommen

 

Zum Zeitpunkt der letzten NEOS-Anfrage zum Thema Rückübernahmeabkommen (2968/J XXVI. GP, https://www.parlament.gv.at/PAKT/JMAB/index.shtml?jsMode=&xdocumentUri=&filterJq=&view=&NRBR=NR&anwenden=Anwenden&GP=XXVII&ZEIT=J&JMAB=J_JPR_M&VHG2=ALLE&SUCH=r%C3%BCck%C3%BCbernahme&listeId=105&FBEZ=FP_005) konnte sich Österreich auf insgesamt 39 Rückführungsabkommen berufen: 22 bilaterale und 17 auf EU-Ebene. Die seit Oktober 2016 nicht-vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan ("Joint Way Forward on migration issues“) gilt seit der Machtübernahme durch die Taliban nicht mehr.

3 der 22 bilateralen Rückübernahmeabkommen bestanden mit Drittstaaten, und zwar: Kosovo, Nigeria und Tunesien. Die restlichen 19 bilateralen Rückführungsabkommen wurden mit EU- bzw. EWR-Staaten abgeschlossen, konkret: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz.

Die 17 EU-Rückübernahmeabkommen wurden mit folgenden Staaten abgeschlossen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.

Darüber hinaus bestand bezüglich folgender 7 Staaten ein Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission: Marokko, Algerien, Tunesien, Nigeria, Jordanien, Belarus und China. Bei Bestehen eines EU-Verhandlungsmandates für ein EU-Rückübernahmeabkommen dürfen keine bilateralen Verhandlungen parallel dazu geführt werden.

Seit der Beantwortung unserer Anfrage in der letzten Gesetzesperiode war häufig die Rede von Abschiebungen, welche häufiger und schneller durchgeführt werden sollten. Rückübernahmeabkommen erleichtern die Abschiebungen enorm. Bundesminister Herbert Kickl antwortete in der oben genannten NEOS-Anfrage, dass Österreich Gespräche, Konsultationen oder formelle Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen oder Rückübernahmearrangements u.a. mit Afghanistan, China, Gambia, Indien, Iran und der Mongolei führte. Vertreter_innen von Kolumbien und dem Libanon wurden laut Bundesministerin Kneissl Textentwürfe 2002 bzw. 2003 übergeben, die mangels operativer Relevanz nicht weiter verfolgt wurden. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1. Ist das Innenministerium derzeit in Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen auf bilateraler Ebene mit Drittstaaten involviert?
    1. Wenn ja, bitte um Auflistung der betreffenden Staaten und des jeweiligen Verhandlungsstatus.
    2. Wann sollen diese Verhandlungen jeweils abgeschlossen sein und wann rechnen Sie mit einem Inkrafttreten der Abkommen?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. Mit einigen Drittstaaten verhandelt die Europäische Union seit Jahren Rückübernahmeabkommen. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission, wobei der Erfolg der Europäischen Kommission bei diesen Verhandlungen wesentlich von der Unterstützung und vom Druck der Mitgliedstaaten abhängt. Was unternehmen Sie, um diesen Prozess bzw. die Europäische Kommission bei den Verhandlungen zu unterstützen?
  2. Was unternehmen Sie, wenn Drittstaaten und deren in Österreich akkreditierte Botschaftsbehörden nicht kooperieren, sprich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen, nicht nachkommen?
  3. Was unternehmen Sie konkret auf EU-Ebene, um die Kooperationsbereitschaft von Drittstaaten bei Rückführungen zu steigern und um dieses Thema zu einer ständigen Forderung in der EU-Außenpolitik zu machen?
  4. Wie hoch war der finanzielle Beitrag Österreichs an den Europäischen RückkehrNetzwerken EURINT, EURLO und ERIN in den Jahren 2019, 2020 und 2021 jeweils? Wir ersuchen um Aufschlüsselung und Angabe nach Jahren.
    1. Unterstützt Österreich die Europäischen Netzwerke seit 2019 neben finanziellen Beiträgen auch in anderer Form, wie etwa Sachleistungen? Wenn ja, ersuchen wir um konkrete Auflistung der Sachleistungen nach Jahren.
  1. Wie häufig nimmt das Bundesministerium für Inneres an Treffen dieser Netzwerke teil? Auf welcher Ebene (Beamte? Sektionsleiter?)  nimmt das BMI an diesen Treffen teil?
  2. Welche Ergebnisse haben die Netzwerke seit 2019 erzielt und wo werden diese veröffentlicht?
    1. Welche Ergebnisse wurden hinsichtlich Europäischer Rückkehrabkommen erzielt?
  1. Gab und gibt es konkrete Zielformulierungen der Netzwerke für das Jahr 2020, 2021 und 2022? Wenn ja, welche?
  2. Mit welchen anderen österreichischen Institutionen bzw. Ministerien steht das Bundesministerium für Inneres hinsichtlich dieser Netzwerke in Austausch und in welchen zeitlichen Abständen?
  3. Welche Rückübernahmeabkommen wurden seit 2019 jeweils wann bilateral sowie auf EU-Ebene neu geschlossen?
  4. Gibt es seit 2019 neue Verhandlungsmandate der Europäischen Kommission? Wenn ja, seit wann mit welchen Staaten?