8620/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Bemühungen um Rückübernahmeabkommen
Zum Zeitpunkt der letzten NEOS-Anfrage zum Thema Rückübernahmeabkommen (2969/J XXVI. GP, https://www.parlament.gv.at/PAKT/JMAB/index.shtml?jsMode=&xdocumentUri=&filterJq=&view=&NRBR=NR&anwenden=Anwenden&GP=XXVII&ZEIT=J&JMAB=J_JPR_M&VHG2=ALLE&SUCH=r%C3%BCck%C3%BCbernahme&listeId=105&FBEZ=FP_005) konnte sich Österreich auf insgesamt 39 Rückführungsabkommen berufen: 22 bilaterale und 17 auf EU-Ebene. Die seit Oktober 2016 nicht-vertragliche Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan ("Joint Way Forward on migration issues“) gilt seit der Machtübernahme durch die Taliban nicht mehr.
3 der 22 bilateralen Rückübernahmeabkommen bestanden mit Drittstaaten, und zwar: Kosovo, Nigeria und Tunesien. Die restlichen 19 bilateralen Rückführungsabkommen wurden mit EU- bzw. EWR-Staaten abgeschlossen, konkret: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlanden, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Liechtenstein, Schweiz.
Die 17 EU-Rückübernahmeabkommen wurden mit folgenden Staaten abgeschlossen: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Georgien, Hongkong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei, Ukraine.
Darüber hinaus bestand bezüglich folgender 7 Staaten ein Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission: Marokko, Algerien, Tunesien, Nigeria, Jordanien, Belarus und China. Bei Bestehen eines EU-Verhandlungsmandates für ein EU-Rückübernahmeabkommen dürfen keine bilateralen Verhandlungen parallel dazu geführt werden.
Seit der Beantwortung unserer Anfrage in der letzten Gesetzesperiode war häufig die Rede von Abschiebungen, welche häufiger und schneller durchgeführt werden sollten. Rückübernahmeabkommen erleichtern die Abschiebungen enorm. Bundesminister Herbert Kickl antwortete in der oben genannten NEOS-Anfrage, dass Österreich Gespräche, Konsultationen oder formelle Verhandlungen über Rückübernahmeabkommen oder Rückübernahmearrangements u.a. mit Afghanistan, China, Gambia, Indien, Iran und der Mongolei führte, Bundesministerin Kneissl nannte außerdem Aserbaidschan und Irak. Vertreter_innen von Kolumbien und dem Libanon wurden laut Bundesministerin Kneissl Textentwürfe 2002 bzw. 2003 übergeben, die mangels operativer Relevanz nicht weiter verfolgt wurden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende