8625/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend seit mehr als zwei Jahren wird die Ermöglichung der

Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte hinausgeschoben

 

Am 3. Juli 2019 wurde eine Entschließung des Nationalrates betreffend Ermöglichung des Zugangs zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte (89/E) mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und JETZT, der damaligen Fraktion der heutigen Justizministerin, angenommen. Einzig die NEOS sprachen sich gegen den Antrag aus.

In der Anfragebeantwortung vom 14.Dezember 2020 haben Sie geschrieben, dass

Ihnen der Entschließungsantrag bekannt ist und im Hinblick darauf haben bereits Verhandlungen zwischen den fachlich zuständigen Bediensteten der Dienstrechtssektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKÖS) des Bundesministeriums für Justiz(BMJ) und jenen der Generaldirektion(GD) für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen stattgefunden hat.

 

In der Anfragebeantwortung vom 16. Juni 2021 haben Sie geschrieben, dass Verhandlungen zwischen den fachlich zuständigen Bediensteten der Dienstrechtssektion des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport und jenen der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen aufgenommen wurden. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Sind Verhandlungen betreffend Ermöglichung der Schwerarbeiterregelung analog der Sicherheitswache der Polizei für die Justizwache zwischen dem BMKÖS, BMJ und der GD in der Zwischenzeit abgeschlossen?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn nein, woran liegt es, dass diese Verhandlungen immer noch nicht abgeschlossen sind?

2.    Steht schon fest wieviel Zeit die Verhandlungen noch in Anspruch nehmen werden?

3.    Was ist seit der letzten Anfrage 6330/J vom 16.4.2021 bis zur Beantwortung dieser Anfrage dahingehend passiert?

4.    Wurden schon rechtliche Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen erarbeitet?

a.    Wenn ja, wird diese Erarbeitung auch der Personalvertretung zur Verfügung gestellt?

5.    Wird es einen Zwischenbericht geben, der den Mitgliedern des Sozial-, Gesundheits- und Justizausschusses übermittelt wird?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Mit wem in der Bundesregierung haben Sie ebenfalls Verhandlungen aufgenommen?

7.    Haben Sie diesen breit unterstützten Entschließungsantrag auch im Ministerrat besprochen?

a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b. Wenn nein, warum nicht?

c. Wenn nein, wann werden Sie diesen Entschließungsantrag im Ministerrat besprechen?

8.    Wurden auch mit dem Finanzminister darüber Gespräche oder Verhandlungen

geführt?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Bis wann soll den Justizwachebeamten der Zugang zur Schwerarbeiterregelung, analog der Sicherheitswache der Polizei, ermöglicht werden?

10. Wird es beim Zugang zur Schwerarbeiterregelung für Justizwachebeamte Abstufungen nach geleisteten Schicht und Wechseldienst, Nachdienste, Sonn- und Feiertagdienste, die Großteils im Exekutivdienst geleistet werden, geben?

11. Ist zu erwarten das Justizwachebeamte nach Einführung der Schwerarbeiterregelung vermehrt in den Ruhestand gehen werden?

12. Mit wie vielen Beamten, die in den Ruhestand gehen, rechnet das BMJ nach Einführung der Schwerarbeiterregelung?

13. Haben Sie seit Juni 2019 bis heute dahingehende Vorkehrungen getroffen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Sie verweisen in ihrer Anfragebeantwortung 6269/AB darauf, dass 369 Neuaufnahmen seit Juni 2019 im Justizwachdienst erfolgt sind. Sind das schon die Vorkehrungen, um die Antritte in den Ruhestand kompensieren zu können?

a.    Wenn ja, wird das ausreichend sein?

b.    Wenn ja, wie viele Neuaufnahmen werden noch erfolgen?

c.    Wenn ja, sind dafür budgetäre Vorkehrungen getroffen?

d.    Wenn nein, wann werden dann Neuaufnahmen erfolgen, um die Antritte in den Ruhestand kompensieren zu können?