8638/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen, Tourismus

betreffend Werkleistungen in der UG 42 Landwirtschaft

 

Die in den Akten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft veröffentlichten Chat-Protokolle von hochrangigen Mitarbeitern des Finanzministeriums machen deutlich, wie wichtig Transparenz bei den budgetären Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte ist.

Die veranschlagten Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte in den Bundesvoranschlägen (BVA) 2021 und 2022 sind im Vergleich zu den Bundesrechenabschlüssen (BRA) 2018, 2019 und 2020 stark angestiegen.

So wurden in den BVA 2021 und 2022 mit rund 2 Mrd. EUR, bzw. 2,34 Mrd. EUR um rd. 103%, bzw. rd. 138% mehr Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte veranschlagt als laut BRA 2020 im Jahr 2020 ausgezahlt wurden (984 Mio. EUR). Die geplanten Auszahlungen für Werkleistungen an Dritte haben sich also von einem Jahr auf das andere mehr als verdoppelt.

 

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Auch auf Untergliederungs-Ebene findet sich diese Entwicklung: Die für 2021, bzw. 2022 veranschlagten Auszahlungen in der UG 42 Landwirtschaft waren mit 61,3 Mio. EUR, bzw. 73,4 Mio. EUR um 26%, bzw. 51% höher als die 2020 geleisteten Auszahlungen (48,6 Mio. EUR).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte wurden 2020 geleistet (BRA 2020)? Bitte um Darstellung nach Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach 900-UGl).
    1. In welcher Höhe wurden diese geleistet?
  1. An welche Unternehmen wurden 2020 Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach 900-UGl). 
    1.  In welcher Höhe wurden diese geleistet?
  1. An welche Personen wurden 2020 Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach 900-UGl). 
    1. In welcher Höhe wurden diese geleistet?
  1. Für welche Werkleistungen durch Dritte wurden Auszahlungen im BVA 2021 veranschlagt? Bitte um Darstellung nach Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen).
    1. In welcher Höhe wurden diese veranschlagt?
    2. Um wieviel Prozent steigen diese im Vergleich zu den 2020 geleisteten Auszahlungen (BRA 2020)?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2021 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
  1. An welche Unternehmen erfolgen Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte, die im BVA 2021 veranschlagt wurden? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen). 
    1.  In welcher Höhe wurden diese Auszahlungen jeweils veranschlagt?
    2. Falls an diese Unternehmen bereits 2020 Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA 2021 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen an Unternehmen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
  1. An welche Personen erfolgen Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte, die im BVA 2021 veranschlagt wurden? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen). 
    1.  In welcher Höhe wurden diese Auszahlungen jeweils veranschlagt?
    2. Falls an diese Personen bereits 2020 Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA 2021 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen an Personen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
  1. Für welche Werkleistungen durch Dritte wurden Auszahlungen im BVA 2022 veranschlagt? Bitte um Darstellung nach Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen).
    1. In welcher Höhe wurden diese veranschlagt? 
    2. Um wieviel Prozent stiegen diese im Vergleich zu den 2020 geleisteten Auszahlungen (BRA 2020)?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
  1. An welche Unternehmen erfolgen Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte die im BVA 2022 veranschlagt wurden? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen). 
    1. In welcher Höhe wurden diese Auszahlungen jeweils veranschlagt?
    2. Falls an diese Unternehmen bereits 2020 Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA 2022 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
  1. An welche Personen erfolgen Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte die im BVA 2022 veranschlagt wurden? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für Werkleistungen). 
    1. In welcher Höhe wurden diese Auszahlungen jeweils veranschlagt?
    2. Falls an diese Personen bereits 2020 Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA 2022 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
    3. Worauf sind etwaige veranschlagte Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?