Eingelangt am 17.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin
Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
betreffend Werkleistungen in der UG 30
Bildung
Die in den Akten der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft veröffentlichten Chat-Protokolle von
hochrangigen Mitarbeitern des Finanzministeriums machen deutlich, wie wichtig
Transparenz bei den budgetären Auszahlungen für Werkleistungen durch
Dritte ist.
Die veranschlagten Auszahlungen für
Werkleistungen durch Dritte in den Bundesvoranschlägen (BVA) 2021 und 2022
sind im Vergleich zu den Bundesrechenabschlüssen (BRA) 2018, 2019 und 2020
stark angestiegen.
So wurden in den BVA 2021 und 2022 mit rund 2
Mrd. EUR, bzw. 2,34 Mrd. EUR um rd. 103%, bzw. rd. 138% mehr Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte veranschlagt als laut BRA 2020 im Jahr
2020 ausgezahlt wurden (984 Mio. EUR). Die geplanten Auszahlungen für
Werkleistungen an Dritte haben sich also von einem Jahr auf das andere mehr als
verdoppelt.
Auch auf Untergliederungs-Ebene findet sich
diese Entwicklung: Die für 2021, bzw. 2022 veranschlagten Auszahlungen in
der UG 30 Bildung waren mit 125,7 Mio. EUR, bzw. 158,7 Mio. EUR um rd. 312%,
bzw. 420% höher als die 2020 geleisteten Auszahlungen (30,5 Mio. EUR).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Welche Auszahlungen für Werkleistungen
durch Dritte wurden 2020 geleistet (BRA 2020)? Bitte um Darstellung nach
Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand
für Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach
900-UGl).
- In welcher Höhe wurden diese
geleistet?
- An welche Unternehmen wurden 2020
Auszahlungen für Werkleistungen durch Dritte geleistet? Bitte um
Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle
Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand
für Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach
900-UGl).
- In welcher Höhe wurden diese
geleistet?
- An welche Personen wurden 2020 Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte geleistet? Bitte um Darstellung ab
einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für alle Detailbudgets und
Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand für
Werkleistungen, einschließlich Aufschlüsselung nach
900-UGl).
- In welcher Höhe wurden diese
geleistet?
- Für welche Werkleistungen durch Dritte
wurden Auszahlungen im BVA 2021 veranschlagt? Bitte um Darstellung nach
Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand
für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
veranschlagt?
- Um wieviel Prozent steigen diese im
Vergleich zu den 2020 geleisteten Auszahlungen (BRA 2020)?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2021 (im
Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
- An welche Unternehmen erfolgen Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte, die im BVA 2021 veranschlagt wurden?
Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für
alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007,
Aufwand für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
Auszahlungen jeweils veranschlagt?
- Falls an diese Unternehmen bereits 2020
Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA
2021 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen an Unternehmen für Werkleistungen durch Dritte im
BVA 2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
- An welche Personen erfolgen Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte, die im BVA 2021 veranschlagt wurden?
Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für
alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007,
Aufwand für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
Auszahlungen jeweils veranschlagt?
- Falls an diese Personen bereits 2020
Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA
2021 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen an Personen für Werkleistungen durch Dritte im BVA
2022 (im Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
- Für welche Werkleistungen durch Dritte
wurden Auszahlungen im BVA 2022 veranschlagt? Bitte um Darstellung nach
Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007, Aufwand
für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
veranschlagt?
- Um wieviel Prozent stiegen diese im
Vergleich zu den 2020 geleisteten Auszahlungen (BRA 2020)?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im
Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
- An welche Unternehmen erfolgen Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte die im BVA 2022 veranschlagt wurden?
Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für
alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007,
Aufwand für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
Auszahlungen jeweils veranschlagt?
- Falls an diese Unternehmen bereits 2020
Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA
2022 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im
Vergleich zu 2020) zurückzuführen?
- An welche Personen erfolgen Auszahlungen
für Werkleistungen durch Dritte die im BVA 2022 veranschlagt wurden?
Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 50 000 EUR für
alle Detailbudgets und Konten (alle Konten mit Kontokennziffer 6007,
Aufwand für Werkleistungen).
- In welcher Höhe wurden diese
Auszahlungen jeweils veranschlagt?
- Falls an diese Personen bereits 2020
Auszahlungen getätigt wurden - um wieviel Prozent steigen die im BVA
2022 veranschlagten Auszahlungen im Vergleich dazu?
- Worauf sind etwaige veranschlagte
Mehrauszahlungen für Werkleistungen durch Dritte im BVA 2022 (im
Vergleich zu 2020) zurückzuführen?