8664/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für  Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Reform des Mutter-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass gehört seit seiner Einführung im Jahr 1974 zu den wohl größten Erfolgsgeschichten in der modernen Medizin. War zu Beginn das größte Ziel, die Säuglingssterblichkeit zu reduzieren, dient er heute vor allem der Prävention. Die Vorsorgeuntersuchungen helfen, bereits frühzeitig Krankheiten beim ungeborenen Kind festzustellen und notwendige Schritte zu setzen. Auch für die Gesundheit der werdenden Mütter ist der Mutter-Kind-Pass unabdinglich. Es werden schwangerschaftsspezifische Krankheiten wie zum Beispiel Schwangerschaftsdiabetes erkannt und behandelt.

Seit seiner Einführung 1974 wurden die Vorsorgeuntersuchungen immer wieder an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Im Nationalrat wurde am 16.6.2021 ein Antrag einstimmig beschlossen, der eine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass vorsieht, der künftig Vorsorgeuntersuchungen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes enthalten soll. Zusätzlich soll laut dem Bundesvoranschlag 2022, Untergliederung 24 Gesundheit, mit Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union ein elektronischer Mutter-Kind-Pass entwickelt werden. Dafür wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich seit 30.6.2021 mit der Umsetzung des elektronischen Mutter-Kind-Passes beschäftigt.

Aufgrund dieser umfassenden Reform des Mutter-Kind-Passes stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE

1)      Wer ist Teil der Arbeitsgruppe „elektronischer Mutter-Kind-Pass“?

2)      Wie oft hat diese Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung am 30.6.2021 getagt?

3)      Wann ist mit einem Endbericht dieser Arbeitsgruppe zu rechnen?

4)      Wird der Endbericht im zuständigen Ausschuss des Nationalrates präsentiert und diskutiert werden?

a)       Wenn ja, wann wird das voraussichtlich der Fall sein?

b)      Wenn nein, warum nicht?

5)      Werden Zwischenberichte zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe „elektronischer Mutter-Kind-Pass“ veröffentlich?

a)       Wenn ja, wann ist mit der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts zu rechnen?

b)      Wenn ja, wird der Zwischenbericht im zuständigen Ausschuss des Nationalrates präsentiert und diskutiert werden?

c)       Wenn nein, warum nicht?

6)      Wird von der Arbeitsgruppe „elektronischer Mutter-Kind-Pass“ auch die grundsätzliche Reform des Mutter-Kind-Passes behandelt?

a)       Wenn ja, welche konkreten Themen werden diskutiert?

b)      Wenn nein, warum nicht?

7)      Wie ist der aktuelle Stand der Reform des Mutter-Kind-Passes?

8)      Laut eines am 16.6.2021 im Parlament beschlossenen Antrages soll der Mutter-Kind-Pass zu einem Eltern-Kind-Pass weiterentwickelt werden. Wie ist der aktuelle Stand der Reform?

9)      Wann wird der Mutter-Kind-Pass zum Eltern-Kind-Pass umbenannt?

10)   Gibt es eine eigene Arbeitsgruppe zur Reform des Mutter-Kind-Passes?

a)       Wenn ja, wer ist Teil dieser Arbeitsgruppe?

b)      Wenn ja, wie oft hat diese Arbeitsgruppe bisher getagt?

c)       Wenn ja, wann ist mit einem Endbericht dieser Arbeitsgruppe zu rechnen?

d)      Wenn ja, wird der Endbericht im zuständigen Ausschuss des Nationalrates präsentiert und diskutiert?

e)      Wenn ja, werden Zwischenberichte zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe veröffentlich?