Eingelangt am 18.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister
für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Geringfügige
Beschäftigungen und Bezug von Sozial(versicherungs-)leistungen
Im
Wechselspiel zwischen Erwerbstätigkeit und sozialen Sicherungssystemen ist
eine wesentliche Frage zentral: Wie müssen die sozialen Sicherungssysteme
gestaltet sein, dass sie Menschen wieder zurück in eine
Erwerbstätigkeit und damit ökonomische Unabhängigkeit bringen?
In diesem Zusammenhang lassen sich
verschiedene Beschäftigungshemnisse identifizieren, die es für
Bezieher_innen von Sozial(versicherungs-)leistungen attraktiver scheinen
lassen, keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. nur eine Tätigkeit
mit niedriger Erwerbsintensität aufzunehmen. Langfristige Folgen
staatlicher Abhängigkeit, langsamer Dequalifizierung, geringer
Aufstiegschancen und unzureichender finanzieller Absicherung im Alter werden
von vielen Betroffenen, die in solchen Inaktivitätsfallen landen, nicht
antizipiert (oder können nicht antizipiert werden).
Häufig wird die Geringfügigkeit als
Sprungbrett in den Arbeitsmarkt betrachtet. Genau das Gegenteil ist aber der
Fall. Wer bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 475 Euro brutto im Monat
dazuverdient, kommt auf 6.650 Euro brutto im Jahr. Netto bleiben ebenfalls
6.650 Euro übrig. Wer aber 476 Euro dazuverdient, kommt netto auf 5.666
Euro im Jahr, verliert also 984 Euro. Obwohl das monatliche Bruttogehalt nur um
einen Euro im Monat erhöht wurde. Die gesamten Arbeitskosten steigen
für den Arbeitgeber jedoch um mehr als 1.300 Euro jährlich. Das
Steuersystem verstärkt das Problem, da oberhalb der
Geringfügigkeitsgrenze Abgaben fällig werden, die den Nettolohn
reduzieren. Zudem geht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld verloren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wie viele Personen waren seit 2019 je Monat
aufgrund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
gemeldet? (jeweils einzeln für jeden Monat, für Personen die
auch bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nicht über
der Geringfügigkeitsgrenze verdienten, nach Geschlecht und Branchen
getrennt)
- Wie viele Bezieher_innen von
verschiedenen Sozial(versicherungs-)Leistungen waren seit 2019 im
jeweiligen Bezugsmonat auch aufgrund einer geringfügigen
Beschäftigung angemeldet? (jeweils einzeln für jeden Monat, nach
Geschlecht und Branchen getrennt)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Alterspension
- Kinderbetreuungsgeld
- Weiterbildungsgeld
- Wie hoch war jeweils die durchschnittliche
Beitragsgrundlage aus der geringfügigen Beschäftigung gem. Frage
2 (jeweils einzeln pro Monat, für jede der gelisteten Leistungen a-e
einzeln, nach Geschlecht und Branchen getrennt)
- Wie viele Bezieher_innen von
Sozial(versicherungs-)Leistungen waren im Jahresdurchschnitt seit 2019
während eines Monats, in dem eine solche Leistung bezogen wurde, auch
aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung gemeldet?
(jährlich für 2019, 2020 und 2021 nach Geschlechtern und
Branchen getrennt)
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Alterspension
- Kinderbetreuungsgeld
- Weiterbildungsgeld
- Wie viele Bezieher_innen von
Sozial(versicherungs-)Leistungen waren im Jahresdurchschnitt seit 2019
während eines Monats, in dem eine solche Leistung bezogen wurde, auch
aufgrund einer unselbständigen UND selbständigen geringfügigen
Beschäftigung gemeldet? (jährlich für 2019, 2020 und
2021 nach Geschlechtern und Branchen getrennt)
- Wie viele der Personen laut Frage 5 kamen
dabei insgesamt auf ein Einkommen über der jeweils geltenden
Geringfügigkeitsgrenze? (jährlich für 2019, 2020 und
2021 nach Geschlechtern und Branchen getrennt)
- Welche Gründe stehen einem
automatischen Datenabgleich zwischen verschiedenen Zahlstellen von
Sozial(-versicherungs-)leistungen (AMS, Sozialversicherungsträger
usw.) entgegen?
- Würde ein automatischer Datenausgleich
zwischen verschiedenen Stellen (z.B. AMS,
Sozialversicherungsträger, ...) im Zusammenhang mit der
monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung nicht flexiblere
Zuverdienstmöglichkeiten erlauben?