Eingelangt am 18.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Überstellungen
nach Griechenland
Das
Dublin-Verfahren dient der Zuständigkeitsbestimmung zur
Durchführung des Asylverfahrens in einem EU-Mitgliedstaat. Die Dublin
III-Verordnung (Dublin III-VO(EU)Nr. 604/2013) legt Kriterien und
Verfahren fest, die bei der Bestimmung des Mitgliedstaates, der für die
Prüfung des gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig
ist, zur Anwendung gelangen. Sie findet Anwendung in
allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der
Schweiz. Das Dublin-Verfahren bezweckt, dass jeder Asylantrag, der
auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaatengestellt wird,
materiell-rechtlich nur durch einen Staat geprüft wird. Damit soll
die Sekundärwanderung innerhalb Europas gesteuert bzw. begrenzt
werden.
Anfang 2011 hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner
Entscheidung M.S.S. gegen Belgien und Griechenland die beiden Staaten wegen
Verletzung von menschenrechtlichen Pflichten gegenüber einem Asylsuchenden
aus Afghanistan für schuldig befunden. Die belgischen Behörden
hatten den Asylsuchenden 2009 nach Griechenland überstellt, weil er
über die griechische Grenze in den EU-Raum eingereist war. Dieses Vorgehen
war nach Ansicht der EGMR falsch, weil den belgischen Behörden bekannt
sein musste, dass die Zustände im griechischen Asylwesen aufgrund
systemischer Mängel unzumutbar sind. Dublin-Überstellungen nach
Griechenland sind auf Basis dieser Entscheidung weiterhin unzulässig.
§4a Asylgesetz legt
fest, dass ein Antrag auf internationalen Schutz als unzulässig
zurückzuweisen ist, wenn dem/der Antragsteller_in bereits in einem anderen
EWR-Staat oder der Schweiz der Status des/r Asylberechtigten oder des/r
subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde. Gleichzeitig mit der
Zurückweisungsentscheidung wird auch der Staat festgestellt, in welchen
der/die Antragsteller_in zurückkehren und ggf. überstellt werden
muss. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union zu
Art. 33 lit a der Richtlinie 2013/32/EU zu gemeinsamen Verfahren für die
Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes hat eine
Zurückweisung des Antrages auf internationalen Schutz, weil bereits von
einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt worden ist,
allerdings dann zu unterbleiben, wenn die Lebensverhältnisse, die die
antragstellende Partei in dem anderen Mitgliedstaat als anerkannter
Flüchtling erwarten würde, sie der ernsthaften Gefahr aussetzten,
eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC bzw.
des diesem entsprechenden Art. 3 EMRK zu erfahren (siehe EuGH 13.11.2019, Rs.
C-540/17 ua., Hamed ua., Rz 43; ferner bereits EuGH 19.3.2019, Rs.
C-297/17 ua., Ibrahim ua., Rz 101).
Die aktuelle Situation ist
in Griechenland nicht nur für Asylwerber_innen, sondern auch für
anerkannte Schutzberechtigte unzureichend bis unmenschlich. Diese haben keinen
gesicherten Zugang zu Unterbringung, Lebensmittelversorgung, medizinischer und
psychologischer Behandlung oder zum Arbeitsmarkt. Viele kehren aufgrund dieser
mangelnden Möglichkeit der Integration in Flüchtlingslager
zurück, nur um sich nicht als Obdachlose wiederzufinden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Wie viele
Aufnahmegesuche (take-charge requests) für wie viele
Antragsteller_innen hat Österreich in den Jahren 2017, 2018,
2019, 2020 und 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung an
Griechenland gestellt? Wie viele davon betrafen unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge?
- Wie viele davon waren
Aufnahme-, wie viele Wiederaufnahmegesuche?
i. Bitte um Angabe der Anzahl der Aufnahmeanfragen
Österreichs nach den Übernahmekriterien (jeweils Art 8, 9 10, 11, 12,
13, 14, 16, 17(2) Dublin III-VO).
ii. Bitte um Angabe der Wiederaufnahmegesuche nach den
Übernahmekriterien (Art 18(1)(b), 18(1)(c), 18(1)(d), 20(5) Dublin III-VO
604/2013).
- In wie vielen
Fällen hat Griechenland der Übernahme bzw.
Rückübernahme jeweils zugestimmt? In wie vielen Fällen
explizit, in wie vielen Fällen ist die Zuständigkeit Griechenlands
durch Nichtäußerung eingetreten?
- In wie vielen
Fällen wurden die Gesuche explizit von Griechenland abgelehnt?
- In wie vielen
Fällen wurden die Betroffenen nach Griechenland überstellt?
Bitte um Auflistung nach Monat der Überstellung, Alter, Geschlecht,
und Nationalität der Antragsteller_innen. Bei minderjährigen
Personen bitte um Angabe ob begleitet oder unbegleitet.
- In wie vielen
Fällen wurden die Betroffenen zum Asylverfahren in Österreich
zugelassen? Bitte um Auflistung nach Monat der Zulassung, Alter,
Geschlecht und Nationalität der Antragsteller_innen. Bei
minderjährigen Personen bitte um Angabe ob begleitet oder
unbegleitet.
- Wie viele Personen
wurden seit der Entscheidung M.S.S. gegen Belgien und Griechenland im Jahr
2011 von Österreich nach Griechenland tatsächlich
überstellt? Bitte um Auflistung nach Jahr der Überstellung sowie
Alter, Geschlecht und Nationalität der Antragsteller_innen. Bei
minderjährigen Personen bitte um Angabe ob begleitet oder
unbegleitet.
- Für wie viele
Antragsteller_innen, die zuvor einen Asylantrag in Griechenland gestellt
hatten, wurde die Ermessensklausel gemäß Art. 17 Dublin-III VO
angewandt? Bitte um Auflistung nach Jahr der Überstellung sowie
Alter, Geschlecht und Nationalität der Antragsteller_innen. Bei
minderjährigen Personen bitte um Angabe ob begleitet oder
unbegleitet.
- Wie viele
Aufnahmegesuche (take-charge requests) für wie viele
Antragsteller_innen hat Griechenland in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020
und 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung an Österreich
gestellt? Wie viele davon betrafen unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge?
- Wie viele davon waren
Aufnahme- bzw. Wiederaufnahmegesuche?
- In wie vielen
Fällen explizit, in wie vielen Fällen ist die
Zuständigkeit Griechenlands durch Nichtäußerung eingetreten?
In wie vielen Fällen hat Österreich der Übernahme bzw.
Rückübernahme jeweils zugestimmt?
i. Wann wurden die Betroffenen jeweils nach
Österreich überstellt? Bitte um Auflistung nach Monat der
Antragstellung in Griechenland, Monat der Überstellung nach
Österreich sowie Alter, Geschlecht und Nationalität der
Antragsteller_innen. Bei minderjährigen Personen bitte um Angabe ob
begleitet oder unbegleitet.
- In wie vielen
Fällen hat Österreich die Gesuche explizit abgelehnt? Mit
welcher Begründung? Bitte um Auflistung nach Monat der
Antragstellung in Griechenland, Monat der ablehnenden Entscheidung sowie
Alter, Geschlecht und Nationalität der Antragsteller_innen. Bei
minderjährigen Personen bitte um Angabe ob begleitet oder
unbegleitet.
- Wie viele Personen, welchen
in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde, haben in den Jahren
2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
in Österreich einen Asylantrag gestellt? Bitte um Auflistung nach
Monat der Antragstellung, Monat der ersten Einreise in die EU, Alter und
Nationalität der Antragsteller_innen. Bei minderjährigen
Personen bitte um Angabe ob begleitet oder unbegleitet.
- In wie vielen
Fällen hat das BFA eine negative Entscheidung aufgrund §4a
AsylG getroffen?
i. In wie vielen Fällen wurde gegen die §4a
Entscheidung des BFA, mit der die Zuständigkeit Griechenlands festgestellt
wurde, Beschwerde erhoben? In wie vielen Fällen wurden die
Entscheidung des BFA bestätigt? In wie vielen Fällen wurde die Entscheidung
des BFA aufgehoben und zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen? In
wie vielen Fällen fasste das BFA neuerlich eine §4a Entscheidung,
wonach Griechenland zuständig sei?
ii. Wie viele davon wurden wann jeweils nach
Griechenland überstellt? Bitte um Auflistung nach Monat der Antragstellung,
Monat der Überstellung sowie Alter, Geschlecht und Nationalität der
Antragsteller_innen. Bei minderjährigen Personen bitte um Angabe ob
begleitet oder unbegleitet.
- In wie vielen
Fällen holte das BFA eine Einzelfallzusicherung Griechenlands ein? In
wie vielen Fällen davon hat Griechenland diese zugesichert?
- In wie vielen
Fällen hat das BFA das Asylverfahren zugelassen? Bitte um Auflistung
nach Monat der Antragstellung, Alter, Geschlecht und Nationalität
der Antragsteller_innen. Bei minderjährigen Personen bitte um
Angabe ob begleitet oder unbegleitet.
- Wie vielen Personen mit
Schutzstatus in Griechenland wurde auf einem österreichischen
Flughafen in den Jahren 2017, 2018, 2019, 2020 und 2021 bis zum Zeitpunkt
der Anfragebeantwortung aus welchen Gründen jeweils die Einreise
verweigert? Bitte um Auflistung nach Jahr der Einreiseverweigerung sowie
Alter, Geschlecht und Nationalität der Person. Bei
minderjährigen Personen bitte um Angabe ob begleitet oder
unbegleitet.
- Wie viele Personen mit
rechtskräftiger Zuständigkeitsentscheidung nach der Dublin
III-VO und nach §4a AsylG sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
jeweils in Österreich aufhältig?
- Wann planen Sie, die
Überstellungen jeweils durchzuführen?
- Welche Dokumente liegen
zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung der Einstufung der aktuellen
Lebensbedingungen für Asylwerber_innen sowie anerkannte
Schutzberechtigte in Griechenland jeweils zugrunde (bitte um
Übermittlung aller relevanten Quellen)?
- In welchen
Abständen wird die Einstufung der aktuellen Lebensbedingungen
für Asylwerber_innen sowie anerkannte Schutzberechtigte in
Griechenland jeweils durch wen überprüft und ggf. aktualisiert?
- Gibt es
Qualitätskontrollen der für die Einstufung der aktuellen
Lebensbedingungen für Asylwerber_innen sowie anerkannte
Schutzberechtigte in Griechenland und in anderen Vertragsstaaten
verwendeten Quellen, inklusive einer Kontrolle der Aktualität der
Länderberichte?
- Sind für das
dafür zuständige Personal spezielle Schulungen vorgesehen?
- Wenn ja, wann und wie
oft muss das zuständige Personal Schulungen welchen Inhalts
durchlaufen?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wann wurde die
Einstufung der aktuellen Lebensbedingungen für Asylwerber_innen sowie
anerkannte Schutzberechtigte in Griechenland jeweils zuletzt aktualisiert?
- Welche Änderungen
wurden vorgenommen?
- Hat Österreich
wegen der offenkundigen beharrlichen Verletzungen der
EU-Aufnahmerichtlinie zur menschenwürdigen Behandlung von
Asylwerber*innen Aktionen gesetzt, dass diese Verletzungen beendet werden?
- Wenn ja, welche mit wem
und wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Hat Österreich seit
2011 Aktionen gesetzt, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
Griechenland wegen Verletzung von EU-Recht anzuregen?
- Wenn ja, welche
Aktionen wann?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist Ihnen, Herr Innenminister,
die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs VfGH 25.6.2021, E 599/2021-12
bekannt?
- Wenn ja, seit wann und
was sind die Folgen aus der Entscheidung für die Praxis in Ihrem
Hause?
- Wenn ja, gab es dazu
Besprechungen?
i. Wenn ja, wann von welchen wofür Zuständigen
in Ihrem Hause und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Wenn nein, warum nicht?