8673/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Mag. Christian Ragger, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend DNA und Patientendaten bei Gurgeltests

 

Am 25.11.2020 veröffentlichte der ORF-Kärnten auf seinem Online-Medium folgenden Artikel:

„Was mit DNA und Patientendaten passiert

So mancher mag sich fragen, was bei einem CoV-Abstrich mit den Resten der Probe passiert, die ja DNA enthält und wie lange Daten der Probanden gespeichert werden. Alle Überreste der Tests werden zwar vernichtet, die Daten aber bleiben länger gespeichert. Massentests sollen in Kärnten laut dem Land noch vor Weihnachten stattfinden.

Werden DNA-Proben von CoV-Abstrichen irgendwo abgespeichert, landen sie gar in Datenbanken? Nein, heißt es bei Rotem Kreuz und Laboren. Alle Reste von Coronavirus-Tests aus Nasen- oder Rachenabstrichen werden vernichtet. Das gilt auch für die Teststäbchen, alles wird verbrannt. Das Rote Kreuz kennzeichnet diese Säcke, bis sie zur Entsorgung abgeholt werden, sagte Klaus Pabautz vom Roten Kreuz, sie seien auch extra verwahrt, da komme niemand ran.

Eigene Genehmigung für Entsorger nötig

Das bestätigen auch Labore, die in Kärnten arbeiten. Novogenia hat eigene Tonnen, die verschlossen und zur Entsorgung abgeholt werden müssen. Laut Johann Perne, der ein großes Labor in Klagenfurt betreibt, muss eine Entsorgungsfirma eine Berechtigung dafür haben, biologisches Material entsorgen zu dürfen. In Kärnten werden die Abfälle zur Müllverbrennung nach Arnoldstein gebracht.

Daten werden sehr wohl gespeichert

Länger sind die Patientendaten im Umlauf, so Klaus Pabautz vom Roten Kreuz. Sie bleiben zehn Jahre lang intern gespeichert. Man brauche die Grunddaten, die werden wie alle Gesundheitsdaten zehn Jahre gespeichert. Die Daten werden aber auch an die Behörde weitergeleitet. Es sind sensible, besonders schützenswerte Daten.

Rechtsanwalt Daniel Klatzer ist auf Datenschutz spezialisiert: „Im Epidemiegesetz ist festgelegt, dass die Daten zu löschen sind, spätestens, wenn die Epidemie vorbei ist. Das ist im Paragraph vier festgelegt. Sie müssen gelöscht werden, wenn die Behörden die Daten nicht mehr benötigen.“ Das gilt auch für Krankenhäuser und Sozialversicherungen.

Erhöhte Sorgfaltspflicht

Alle Personen, die derartige Daten verarbeiten, stehen unter erhöhter Sorgfaltspflicht und Strafsanktion, sagt Klatzer. Man müsse sich auf den Datenschutz verlassen können: „Ich glaube, das kann man auch, spätestens seit den wirksamen Sanktionen, die mit der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 eingeführt wurden, besteht ein erhöhter Schutz vor missbräuchlicher Verwendung.“

Lebenslange Verpflichtung

Im Labor Perne in Klagenfurt muss jeder Mitarbeiter unterschreiben, dass er keinerlei Daten weitergibt. Das gelte auf Lebenszeit, auch wenn jemand kündigen und später woanders arbeiten sollte. Ebenso verboten ist es, telefonisch über Laborergebnisse Auskunft zu erteilen, das gelte aber generell, nicht nur in der Pandemie.

Land: Massentests vor Weihnachten

Bei einer Sitzung des Krisenstabes in der Landesregierung wurde am Mittwoch beschlossen, dass die Coronavirus-Massentests für die Kärntnerinnen und Kärntner noch vor Weihnachten stattfinden sollen. Gestartet wird am ersten Dezemberwochenende für das Lehrpersonal. Am 12. und 13. Dezember könnten weitere Freiwillige getetestet werden.“

https://kaernten.orf.at/stories/3077606/

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche Bestimmungen hinsichtlich Speicherung und Löschung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Covid-19-Tests liegen Ihnen und Ihrem Ministerium – besonders im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie – vor?

2.    Gibt es spezielle Bestimmungen zur Speicherung und Löschung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie?

3.    Können Sie ausschließen, dass Labore und Unternehmen im Zusammenhang mit Covid-19-Tests sich nicht an diese Bestimmungen halten bzw. nicht an diese gebunden sind?

4.    Welche Informationen liegen Ihnen und Ihrem Ministerium hinsichtlich der Aufbewahrung und Speicherung von DNA und Patientendaten bei Gurgeltests vor?

5.    Können Sie ausschließen, dass diese Daten von den verantwortlichen Behörden und/oder Unternehmen weitere interne Verwendung finden?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wenn nein, welche Verwendung ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt?

8.    Können Sie ausschließen, dass diese Daten von den verantwortlichen Behörden und/oder Unternehmen Verwendung finden, die von den eigentlichen Gebrauch abweichen?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wenn nein, welche Verwendung ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt?

11. Können Sie ausschließen, dass diese Daten von den verantwortlichen Behörden und/oder Unternehmen an Dritte weitergeleitet werden?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn nein, welche Verwendung ist Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt?

14. Welche Schritte und Maßnahmen setzen Sie, damit Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte der betroffenen gewahrt bleiben und werden?

15. Können Sie ausschließen, dass die Löschung von personenbezogene Daten bezüglich Gurgeltests erst außerhalb festgelegter Fristen erfolgt?

16. Wenn nein, warum nicht?

17. Können Sie ausschließen, dass personenbezogene Daten bezüglich Gurgeltests im Ausland bearbeitet, weiterverarbeitet und gespeichert werden?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn nein, welche Informationen liegen Ihnen in diesem Zusammenhang vor?

20. Welche Schritte und Maßnahmen setzen Sie, damit personenbezogene Daten nicht in die Hände Dritter gelangen?