8674/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.11.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm, Mag. Gerhard Kaniak, Wolfgang Zanger und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller-Interessensoffenlegung (Folgeanfrage zu 6131/AB)
Bezugnehmend auf die seinerzeitige Anfragebeantwortung vom 7. Juni 2021 betreffend Anfragebeantwortung zu „Unvereinbarkeiten für die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums im Zusammenhang mit Forschungsaufträgen für die Pharmaindustrie und Impfstoffhersteller(6131/AB)“ und den Protokollen des Nationalen Impfgremiums gibt es eine ganze Reihe weiterer interessanter Fragen, die sich insbesondere zu den Themen Studien und Drittmittelforschungen bzw. Aktienpakete, Aktienoptionen, Beraterverträgen, Medienkooperationen usw. ergeben.
Insbesondere die Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums im BMSGPK für die 4. Funktionsperiode (01.Jänner 2020 bis 31. Dezember 2022) wird hier mehrere Fragestellungen auf.
§ 10 Interessensoffenlegung: Dort wird davon gesprochen, dass die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums eine schriftliche Erklärung über mögliche Interessenskonflikte zu Beginn jeder Funktionsperiode abzugeben haben. Etwaige Änderungen während der Funktionsperiode sind dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz umgehend mitzuteilen. Ein Verschweigen eines Umstandes, aus dem sich ein Interessenskonflikt ergeben kann, führt zur Abberufung aus dem Nationalen Impfgremium. Dies gilt auch im Fall des Unterbleibens der der Mittelung, fall der Umstand, aus dem sich ein Interessenskonflikt ergeben könnte, im Laufe der Funktionsperiode eingetreten ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1) Wie viele Mitglieder des Nationalen Impfgremiums haben zu Beginn der Funktionsperiode im Jänner 2020 eine schriftliche Erklärung über mögliche Interessenskonflikte abgegeben?
2) Wie viele Mitglieder des Nationalen Impfgremiums haben während der Funktionsperiode eine schriftliche Erklärung über mögliche Interessenskonflikte abgegeben?
3) Gibt es den begründeten Verdacht, dass ein Mitglied des Nationalen Impfgremiums seit Jänner 2020 einen Umstand verschwiegen hat, der einen möglichen Interessenskonflikt darstellen könnte?
4) Wurde seit Jänner 2020 aus einem der Gründe in Frage 1) bis 3) ein Mitglied des Nationalen Impfgremiums abberufen?
5) Droht derzeit einem Mitglied des Nationalen Impfgremiums eine Abberufung aus den Gründen in Frage 1) bis 3)?