8684/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger, Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-Zahlungen an die Sozialversicherungsträger gem. ASVG und Parallelgesetze-Land NÖ

 

Aus dem Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an den zuständigen Ausschuss des Nationalrats über das Kalenderjahr 2021 (Jänner bis August 2021) geht folgendes hervor:

21.734,36 € ausbezahlt

Dotierung des DB 24.02.03 iHv. 400 Mio. € im Rahmen der BFGNovelle Mai 2021 (BGBl. I Nr. 89/2)

Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen, geringfügig Beschäftigten und Lehrlingen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben, beschlossen (Risikogruppe). Per Verordnung des Gesundheitsministers war festzulegen, wer der Risikogruppe angehört. Die Definition erfolgte anhand von Krankheitsdiagnosen. Das Risikoattest, welches Grundlage einer Freistellung ist, ist von einer/m Ärzt:in auszustellen, wofür der/m ausstellenden Ärzt:in ein pauschales Honorar von 50 € gebührt. Die freigestellten „Risikopatient:innen“ erhalten von den jeweiligen Arbeitgeber:innen weiterhin ihre Bezüge, die dadurch anfallenden Personalkosten werden den Arbeitgeber:innen durch die ÖGK bzw. die BVAEB für die freigestellten Risikopersonen erstattet. Die ÖGK und die BVAEB haben Anspruch auf Ersatz der daraus resultierenden aus dem Covid19-Krisenbewältigungsfonds. In Beantwortung einer Anfrage des Landes Niederösterreich wurde festgestellt, dass, nachdem für die Vollziehung der Landarbeiter die jeweilige Landesregierung an Stelle der KVTräger zuständig ist, die Kostenerstattung an den Dienstgeber durch die LReg zu erfolgen hat. Der Bund hat in weiterer Folge den Ländern die entstehenden Aufwendungen aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Gesetzliche Grundlage: § 735 ASVG, § 258 B-KUVG

Das Land Niederösterreich hat im Jahr 2020 für 5 Freistellungsfälle Erstattungen an Dienstgeber:innen geleistet (20.992,31 €). Im Zusammenhang mit der Maßnahme sind beim Land Niederösterreich im Jahr 2020 Verwaltungskosten iHv. 742,05 € angefallen, die ebenfalls vom Bund zu ersetzen sind.

Bis zum Monatsende des Berichtzeitraumes wurden an das Land Niederösterreich (für den Zeitraum 06.05. – 31.12.2020) 21.734,36 € ausgezahlt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Gab es im Jahr 2021 ebenfalls Freistellungsfälle für die das Land Niederösterreich Erstattungen an die Dienstgeber geleistet hat, und die dann vom Bund ersetzt worden sind?

2)    Um welche Dienstgeber bzw. Dienstnehmer bzw. welchen Wirtschaftssektor/welche Branche hat es sich dabei gehandelt?

3)    Gab es in anderen Bundesländern 2020 bzw. 2021 Erstattungen durch das Land an die Dienstgeber, die dann vom Bund ersetzt worden sind?

4)    Wenn ja, wie hat sich das in den einzelnen Bundesländern dargestellt?