8689/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,
an den Bundesminister für Inneres

betreffend fehlende Strategie gegen transfeindliche Hassverbrechen

Alljährlich wird am 20. November, dem „Transgender day of Remembrance“, weltweit den Opfern von transfeindlicher Gewalt gedacht. Gerade in diesem Kontext zeigt sich auch in Österreich eine beunruhigende Zunahme von LGBTIQ-feindlicher und vor allem transphober Gewalt. Insbesondere transidente Menschen sind in diesem Kontext eine besonders vulnerable und häufig von Diskriminierung, Angriffen und Gewalt getroffene Personengruppe. Leider ist die statistische Auswertung von transfeindlicher Gewalt bzw. transfeindlichen Hassverbrechen bisher ein blinder Fleck im österreichischen Umgang mit Hate Crimes. Damit fehlt auch die notwendige Datengrundlage für wirksame Präventions- und Vorbeugungsarbeit. Denn obwohl seit kurzem endlich Hassverbrechen durch das Bundesministerium für Inneres statistisch erfasst werden, ist eine Auswertung für Verbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder von alternativen Geschlechtseinträgen zwar möglich, Verbrechen aufgrund der Geschlechtsidentität werden aber unter der Kategorie „Geschlecht“ subsumiert und eine eigene Auswertung ist momentan nicht möglich.

Besonders tragische Fälle, die inzwischen aus den Medien bekannt sind -wie jener vom Sommer 2021, als transidente Jugendliche in Vorarlberg krankenhausreif geschlagen wurden, oder der Fall einer Aktivistin auf die Jagd mittels eines Handy- Mord Spiel gemacht wurde - zeigen wie dramatisch die Situation für Transpersonen auch in Österreich ist. Die österreichische Bundesregierung darf einem Anstieg von Gewalt nicht tatenlos Zusehen. Keine Person, auch keine transidente Person, darf mitten in unserer Gesellschaft in Angst vor Gewalt leben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Anzeigen, wurden seit Beginn des Jahres 2021 aufgrund von strafrechtlichen Delikten gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität gestellt? Bitte um detaillierte Auflistung nach Delikten und Bundesland.

2.    In wie vielen dieser Fälle wurden Ermittlungen aufgenommen? Bitte um detaillierte Auflistung nach Delikten und Bundesland.

3.    In wie vielen dieser Fälle kam es zu einer Anklage? Bitte um detaillierte Auflistung nach Delikten und Bundesland.

4.    Wie viele dieser Fälle wurden eingestellt? Bitte um detaillierte Auflistung nach Delikten, Bundesland und Einstellungsgrund?

5.    Falls keine gesonderte Auswertung von strafrechtlichen Delikten gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität möglich ist, warum nicht? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

a.    Warum wurden strafrechtliche Delikte gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität im Zuge der statistischen Erfassung von Hassverbrechen offensichtlich nicht ausreichend mitbedacht?

b.    Welche Stelle innerhalb ihres Ministeriums ist für diese Frage zuständig?

c.     Bis wann soll dieser Missstand korrigiert werden, damit eine gesonderte Auswertung von strafrechtlichen Delikten gegen Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität möglich ist?

6.    Wie gestalteten sich die Fortbildungsmaßnahmen zum Thema Hassverbrechen innerhalb der Polizei in Hinsicht auf Personengruppen wie transidente, nicht binäre und intergeschlechtliche Menschen?

a.    Welche zukünftigen Schulungsmaßnahmen sind in diesem Bereich geplant und wie hoch sind die veranschlagten budgetären Mittel dafür?

b.    Wenn es keine Maßnahmen gibt, bitte begründen sie warum!

7.    Welche sonstigen Präventionsmaßnahmen sind vonseiten Ihres Ministeriums geplant, um transidente Personen in Österreich in Zukunft besser zu schützen?