869/J XXVII. GP

Eingelangt am 14.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Dauer von Pflegschaftverfahren

 

Eine effiziente und effektive Abwicklung von Verfahren generell ist für jeden Österreicher und jede Österreicherin wünschenswert. Dies ist umso mehr bei Pflegschaftverfahren erstrebenswert, da diese den Beteiligten oft persönlichen Stress und Unruhe verursachen. Diese Tatsache veranlässt ein genaues Hinsehen auf die aktuelle Situation in Österreich, um faktenorientiert und evidenzbasiert urteilen zu können, wo und ob hier Reformbedarf besteht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Verfahren (Neuanfall) mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM) wurden in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 in Summe anhängig gemacht?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen OLG-Sprengeln jeweils?

2.    Wie viele Verfahren (Neuanfall) mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM) wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 gegliedert nach diesen Aktenzeichen anhängig gemacht?

a.    in Österreich?

b.    in den einzelnen OLG-Sprengeln jeweils?

3.    Wie lange (in Monaten) war die durchschnittliche Verfahrensdauer (von Anhängigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung) quer über diese Verfahren in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen OLG-Sprengeln?

4.    Wie lange (in Monaten) war die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Verfahren mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM) in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 gegliedert nach diesen Aktenzeichen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen OLG-Sprengeln jeweils?

5.    Wie viele der bundesweit geführten Verfahren mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM), die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 rechtskräftig beendet wurden, dauerten 

a.    weniger als 6 Monate?

b.    zwischen 6 und 12 Monaten?

c.    zwischen 12 und 18 Monaten?

d.    zwischen 18 und 24 Monaten?

e.    mehr als 24 Monate?

6.    Wie viele der Verfahren mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM), die in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 in den jeweiligen OLG-Sprengeln rechtskräftig beendet wurden, dauerten in Summe

a.    weniger als 6 Monate?

b.    zwischen 6 und 12 Monaten?

c.    zwischen 12 und 18 Monaten?

d.    zwischen 18 und 24 Monaten?

e.    mehr als 24 Monate?

7.    Wie viele der Verfahren mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM), die jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 bundesweit rechtskräftig beendet wurden, dauerten gegliedert nach diesen Aktenzeichen

a.    weniger als 6 Monate?

b.    zwischen 6 und 12 Monaten?

c.    zwischen 12 und 18 Monaten?

d.    zwischen 18 und 24 Monaten?

e.    mehr als 24 Monate?

8.    Wie viele der Verfahren mit dem Aktenzeichen (P, PG, PS, PU und FAM) die jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 in den jeweiligen OLG-Sprengeln rechtskräftig beendet wurden, dauerten gegliedert nach diesen Aktenzeichen

a.    weniger als 6 Monate?

b.    zwischen 6 und 12 Monaten?

c.    zwischen 12 und 18 Monaten?

d.    zwischen 18 und 24 Monaten?

e.    mehr als 24 Monate?