Eingelangt am 19.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufarbeitung von und
Ermittlungen wegen eines Übergriffs bei Corona-Gegendemo
Bei einer
Gegendemonstration gegen die Wiener Corona-Demonstration hat Gewaltanwendung
vonseiten der Polizei am Samstagnachmittag, den 2. Oktober 2021, aufgrund von
Unverhältnismäßigkeit für Empörung gesorgt. In
sozialen Medien wurden insb. Videos verbreitet, auf denen zu sehen
ist, wie ein Polizist einen Demonstranten stößt, der daraufhin
über ein Fahrrad stürzt und dann – auf dem Boden liegend
– noch einmal von diesem Beamten getreten wird. Die Wiener Polizei teilte
daraufhin mit, gegen den Beamten werde ermittelt (Wiener
Polizei ermittelt wegen Übergriffs bei Corona-Gegendemo - Polizei -
derStandard.at › Panorama). "Das
Verhalten des Kollegen ist für uns nicht nachvollziehbar und wird von uns
nicht toleriert. Daher wurden die Ermittlungen aufgenommen", hieß es
daraufhin von der Landespolizeidirektion Wien auf Twitter.
Am Tag nach dem Vorfall
sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion dem STANDARD, dass die
Social-Media-Abteilung etwas zu überschießend geurteilt habe. Man
habe aber die Videos des Vorfalls gesichert und an die zuständigen Stellen
weitergeleitet (Ermittlungen nach möglichem
Übergriff eines Polizeibeamten bei Corona-Gegendemo - Österreich -
derStandard.at › Panorama).
Aufgrund von falsch verstandenem Corpsgeist, entsprechender
Falschaussagen von Polizeibeamtinnen zum Schutz der Kollegen in
anderen Verfahren, einem statistisch erwiesenermaßen ineffizienten
Beschwerdeverfahren bei vermutlich
exzessiver Gewaltanwendung vonseiten der Polizei und dieser Reaktion
vonseiten offizieller Stellen besteht die Sorge, dass auch in diesem Fall kein
unabhängiges, objektives und effizientes Verfahren zu erwarten ist.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- An welche Stelle in
Ihrem Haus wurden die Videos wann durch wen weitergeleitet?
- An welche Stelle in
Ihrem Haus wurden wann welche weiteren Informationen zum Verhalten
der PolizeibeamtInnen bei den Demonstration am 2. September
2021 weitergeleitet?
- Welche Schritte wurden
in der Folge wann von wem gesetzt?
- Welche
disziplinarrechtlichen Schritte wurden wann von wem gegen welchen der
involvierten Polizeibeamten gesetzt?
- Wurden aufgrund des Verhaltens
von ExekutivbeamtInnen während der Demonstrationen am 2. Oktober 2021
Maßnahmenbeschwerden erhoben?
- Wenn ja, wieviele bzgl.
der Demonstration und wieviele bzgl. der Gegen-Demonstration?
- Wenn ja, mit welchem
Ergebnis jeweils wann?
- Wann wurden durch wen
welche Informationen zu dem in der Begründung beschriebenen
Sachverhalt an die zuständige Stelle (Referat für besondere
Ermittlungen) in der LPD Wien weitergeleitet?
- Welche
Ermittlungsschritte wurden wann in der Folge von wem gesetzt?
- Wann ergingen welche
Aufträge vonseiten der Staatsanwaltschaft?
- Inwiefern wurden diese
wann erfüllt?
- Ergingen Weisungen in
diesem Verfahren?
- Wenn ja, wann durch wen
an wen mit welchem Inhalt?
- Wie viele
Misshandlungsvorwürfe, Beschwerden o.ä. lagen bzw. gingen wann
insgesamt (d.h. aus allen möglichen anderen Verfahren) je gegen
den/die involvierten Beamten (ausführender Beamter und passive
Beamten im Video) ein bzw. liegen vor?
- Wie viele solcher
Vorwürfe lagen zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine
mögliche Suspendierung insgesamt je gegen die involvierten
Polizeibeamten vor?
- Sollte es bereits in der
Vergangenheit Vorwürfe gegen die involvierten Polizeibeamten gegeben
haben: Welchem der Vorgesetzten wurden diese bzw. vorherige Verfehlungen
wann bekannt?
- Welche Maßnahmen wurden
in der Folge wann von wem gesetzt?
- Befinden sich die
involvierten Polizeibeamten derzeit im Polizeidienst?
- Wenn ja, im
Außendienst oder im Innendienst?
i. Seit wann?
- Wenn er/sie nur mehr im
Innendienst tätig ist/sind: für welche Tätigkeiten
wird/werden er/sie genau eingesetzt?
- Wurde die Suspendierung
eines Polizeibeamten beschlossen?
- Wenn ja, wann erfolgte
sie und aus welchem präzisen Grund?
- Wenn nein, weshalb
wurde von einer Suspendierung Abstand genommen?
- Wenn nein, inwiefern
wurde das Ansehen des Amtes nicht als gefährdet eingeschätzt?
- Wenn nein, inwiefern
wurde kein anderer Grund für eine Suspendierung als gegeben
erachtet?
- Am 2.10.2021 fand
eine Corona-Demonstration sowie eine Gegendemonstranten statt. Zu wie
vielen Festnahmen bzw. gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen
Anzeigen ist es bei den 2 Demonstrationen jeweils wann gekommen?
- In wie vielen von allen
Fällen von Vorwürfen unverhältnismäßiger
Anwendung von Befehls- bzw. Zwangsgewalt von Anfang 2019 bis zum heutigen
Zeitpunkt wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet (um Auflistung nach
Jahren und Landespolizeidirektionen wird ersucht)?
- Welche Maßnahmen
wurden in der Folge wann von wem gesetzt?
- Wie viele BeamtInnen
wurden aufgrund von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von
Anfang 2019 bis zum heutigen Zeitpunkt rechtskräftig wegen Verletzung
welcher Bestimmung des Strafgesetzbuches zu welcher Strafe verurteilt
(bitte um Auflistung nach Monat der Verurteilung, Delikt und
Strafausmaß)?
- Inwiefern hat sich deren
Arbeitssituation verändert?
- Wieviele BeamtInnen
wurden suspendiert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt,
Strafausmaß und Zeitpunkt der Suspendierung)?
- Wieviele BeamtInnen
wurden des Dienstes entlassen (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt,
Strafausmaß und Zeitpunkt der Dienstentlassung)?
- Wieviele BeamtInnen
wurden befördert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt,
Strafausmaß und Zeitpunkt der Beförderung)?
- Wieviele BeamtInnen
wurden in den Innendienst versetzt (bitte um Auflistung nach Jahr,
Delikt, Strafausmaß und Zeitpunkt und Dauer der Versetzung)?