8693/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufarbeitung von und Ermittlungen wegen eines Übergriffs bei Corona-Gegendemo

 

Bei einer Gegendemonstration gegen die Wiener Corona-Demonstration hat Gewaltanwendung vonseiten der Polizei am Samstagnachmittag, den 2. Oktober 2021, aufgrund von Unverhältnismäßigkeit für Empörung gesorgt. In sozialen Medien wurden insb. Videos verbreitet, auf denen zu sehen ist, wie ein Polizist einen Demonstranten stößt, der daraufhin über ein Fahrrad stürzt und dann – auf dem Boden liegend – noch einmal von diesem Beamten getreten wird. Die Wiener Polizei teilte daraufhin mit, gegen den Beamten werde ermittelt (Wiener Polizei ermittelt wegen Übergriffs bei Corona-Gegendemo - Polizei - derStandard.at › Panorama). "Das Verhalten des Kollegen ist für uns nicht nachvollziehbar und wird von uns nicht toleriert. Daher wurden die Ermittlungen aufgenommen", hieß es daraufhin von der Landespolizeidirektion Wien auf Twitter. 

Am Tag nach dem Vorfall sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion dem STANDARD, dass die Social-Media-Abteilung etwas zu überschießend geurteilt habe. Man habe aber die Videos des Vorfalls gesichert und an die zuständigen Stellen weitergeleitet (Ermittlungen nach möglichem Übergriff eines Polizeibeamten bei Corona-Gegendemo - Österreich - derStandard.at › Panorama).  Aufgrund von falsch verstandenem Corpsgeist, entsprechender Falschaussagen von Polizeibeamtinnen zum Schutz der Kollegen in anderen Verfahren, einem statistisch erwiesenermaßen ineffizienten Beschwerdeverfahren bei vermutlich exzessiver Gewaltanwendung vonseiten der Polizei und dieser Reaktion vonseiten offizieller Stellen besteht die Sorge, dass auch in diesem Fall kein unabhängiges, objektives und effizientes Verfahren zu erwarten ist. 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. An welche Stelle in Ihrem Haus wurden die Videos wann durch wen weitergeleitet?
  2. An welche Stelle in Ihrem Haus wurden wann welche weiteren Informationen zum Verhalten der PolizeibeamtInnen bei den Demonstration am 2. September 2021 weitergeleitet?
  3. Welche Schritte wurden in der Folge wann von wem gesetzt?
  4. Welche disziplinarrechtlichen Schritte wurden wann von wem gegen welchen der involvierten Polizeibeamten gesetzt?
  5. Wurden aufgrund des Verhaltens von ExekutivbeamtInnen während der Demonstrationen am 2. Oktober 2021 Maßnahmenbeschwerden erhoben?
    1. Wenn ja, wieviele bzgl. der Demonstration und wieviele bzgl. der Gegen-Demonstration?
    2. Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils wann?
  1. Wann wurden durch wen welche Informationen zu dem in der Begründung beschriebenen Sachverhalt an die zuständige Stelle (Referat für besondere Ermittlungen) in der LPD Wien weitergeleitet?
  2. Welche Ermittlungsschritte wurden wann in der Folge von wem gesetzt?
  3. Wann ergingen welche Aufträge vonseiten der Staatsanwaltschaft?
  4. Inwiefern wurden diese wann erfüllt?
  5. Ergingen Weisungen in diesem Verfahren?
    1. Wenn ja, wann durch wen an wen mit welchem Inhalt?
  1. Wie viele Misshandlungsvorwürfe, Beschwerden o.ä. lagen bzw. gingen wann insgesamt (d.h. aus allen möglichen anderen Verfahren) je gegen den/die involvierten Beamten (ausführender Beamter und passive Beamten im Video) ein bzw. liegen vor?
  2. Wie viele solcher Vorwürfe lagen zum Zeitpunkt der Entscheidung über eine mögliche Suspendierung insgesamt je gegen die involvierten Polizeibeamten vor?
  3. Sollte es bereits in der Vergangenheit Vorwürfe gegen die involvierten Polizeibeamten gegeben haben: Welchem der Vorgesetzten wurden diese bzw. vorherige Verfehlungen wann bekannt?
    1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann von wem gesetzt?
  1. Befinden sich die involvierten Polizeibeamten derzeit im Polizeidienst?
    1. Wenn ja, im Außendienst oder im Innendienst?

                                          i.    Seit wann?

    1. Wenn er/sie nur mehr im Innendienst tätig ist/sind: für welche Tätigkeiten wird/werden er/sie genau eingesetzt?
  1. Wurde die Suspendierung eines Polizeibeamten beschlossen?
    1. Wenn ja, wann erfolgte sie und aus welchem präzisen Grund?
    2. Wenn nein, weshalb wurde von einer Suspendierung Abstand genommen?
    3. Wenn nein, inwiefern wurde das Ansehen des Amtes nicht als gefährdet eingeschätzt?
    4. Wenn nein, inwiefern wurde kein anderer Grund für eine Suspendierung als gegeben erachtet?
  1. Am 2.10.2021 fand eine Corona-Demonstration sowie eine Gegendemonstranten statt. Zu wie vielen Festnahmen bzw. gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Anzeigen ist es bei den 2 Demonstrationen jeweils wann gekommen? 
  2. In wie vielen von allen Fällen von Vorwürfen unverhältnismäßiger Anwendung von Befehls- bzw. Zwangsgewalt von Anfang 2019 bis zum heutigen Zeitpunkt wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet (um Auflistung nach Jahren und Landespolizeidirektionen wird ersucht)?
    1. Welche Maßnahmen wurden in der Folge wann von wem gesetzt?
  1. Wie viele BeamtInnen wurden aufgrund von Vorwürfen polizeilicher Misshandlung von Anfang 2019 bis zum heutigen Zeitpunkt rechtskräftig wegen Verletzung welcher Bestimmung des Strafgesetzbuches zu welcher Strafe verurteilt (bitte um Auflistung nach Monat der Verurteilung, Delikt und Strafausmaß)?
  2. Inwiefern hat sich deren Arbeitssituation verändert?
    1. Wieviele BeamtInnen wurden suspendiert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß und Zeitpunkt der Suspendierung)?
    2. Wieviele BeamtInnen wurden des Dienstes entlassen (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß und Zeitpunkt der Dienstentlassung)?
    3. Wieviele BeamtInnen wurden befördert (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß und Zeitpunkt der Beförderung)?
    4. Wieviele BeamtInnen wurden in den Innendienst versetzt (bitte um Auflistung nach Jahr, Delikt, Strafausmaß und Zeitpunkt und Dauer der Versetzung)?