8697/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.11.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend der ILO Konvention C190 („Kampf gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz")
Die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO - International Labour Organization) beschloss im Juni 2019 eine Konvention, die sich in einem sehr umfassenden Sinn dem Kampf gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz verschrieben hat.
In der Konvention C190 wird Gewalt und Belästigung sehr weit verstanden und soll auch nicht nur am Arbeitsplatz selbst verboten und verhindert werden, sondern auch im weiteren Umfeld, also beispielsweise auf Arbeitswegen, Dienstreisen oder in der Kommunikation mit Kund*innen.
Erstmals ist mit dieser ILO-Konvention zudem ein Rechtsdokument verabschiedet worden, das die Staaten dazu anhält, sich mit den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Arbeitswelt auseinanderzusetzen. Von Arbeitgeber*innen wird gefordert, dass sie, wo möglich, auch geeignete Unterstützung für Betroffene bieten. Generell gibt es weitreichende Vorgaben an die Staaten, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Unterstützungsmechanismen für Betroffene einzurichten oder zu verbessern.
Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung wird im Übereinkommen speziell hervorgehoben - immerhin erleben laut einer Studie des internationalen Gewerkschaftsbundes 40 bis 50 Prozent aller Frauen weltweit Belästigung bei der Arbeit (https://www.klagsverband.at/archives/15692; Stand: 17.11.2021).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Welche Position nimmt das Bundesministerium für Arbeit betreffend der ILO Konvention zum Kampf gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz ein?
2. Wie bewertet das Bundesministerium für Arbeit die ILO Konvention 190 inhaltlich?
3. Wie verliefen die bisherigen Diskussionen im Rat der EU?
4. Wie viele Ratssitzungen haben bislang stattgefunden in welchen die ILO Konvention diskutiert wurde und wann fanden diese statt?
5. Aus welchem Grund gibt es bislang noch keine einheitliche Ratsposition?
6. Wann wird es zu einer einheitlichen Ratsposition kommen?
5. Aus welchem Grund gibt es bislang noch keine einheitliche Ratsposition?
6. Wann wird es zu einer einheitlichen Ratsposition kommen?
7. Setzt sich die österreichische Bundesregierung im Europäischen Rat für eine europäische Ratifizierung ein?
8. Gibt es Mitgliedsstaaten, die Bedenken gegen den EU Vorschlag haben?
o Sollte es solche Staaten geben, welche Bedenken äußern diese?
o Welche Schritte hat die österreichische Regierung gesetzt, um solche Bedenken ggf. auszuräumen?
9. Gedenkt die Österreichische Bundesregierung, ähnlich wie andere Mitgliedsstaaten der EU, aktiv voranzuschreiten und die Konvention zu ratifizieren, um so den Schutz vor Gewalt und Belästigung in Österreich weiter zu verbessern?
10. Woran scheiterte bisher eine frühere Ratifizierung in Österreich?
11. Wird sich die österreichische Bundesregierung bemühen die ILO Konvention 190 bis zum Frühjahr 2022 zu ratifizieren?
12. Mit der Ratifikation der ILO-Konvention 190 wäre Österreich verpflichtet, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und zur Verhinderung von Gewalt in der Arbeitswelt zu erarbeiten. Ist diese bereits in Arbeit?