8701/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2018, 2019 und 2020 sowie Tagesmütter und -väter

Mit der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 werden vom Bund jährliche Mittel in der Höhe von 125 Mio. € für das Kindergartenjahr 2018/19 sowie jeweils 142,5 Mio. € in den Jahren 2019/20 bis 2021/22 zur Verfügung gestellt. Der Beitrag der Länder beträgt rund 38 Mio. € pro Jahr. Die Vereinbarung trat rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft, womit drei bisherige 15a -Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt werden.

Neben dem Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebots für die unter Dreijährigen, der Intensivierung der sprachlichen Frühförderung, Kopftuchverbot und der weiteren Finanzierung zur Beibehaltung der einjährigen Kindergarten-Besuchspflicht vor dem Schuleintritt ist die Weiterentwicklung der einheitlichen Qualifikation der Tagesmütter und -väter Schwerpunkt in der Bund-Länder Vereinbarung.

Tagesmütter, und -väter sind Personen mit einer facheinschlägigen Ausbildung sowie einer behördlichen Bewilligung im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes, die regelmäßig für einen Teil des Tages die entgeltliche Betreuung von Kindern übernehmen (Art. 2) Ihre Bildungsaufgaben werden in Art 3 näher bestimmt. Im darauffolgenden Artikel 4 wird eine österreichweit einheitliche Qualifikation der Tagesmütter- und -väter vorangetrieben. Tagesmütter und Tagesväter haben einen bundesweiten Werte- und Orientierungsleitfaden anzuwenden und diesen zu vertreten (Art. 8) Gem. Art. 11 haben Tagesmütter, und -väter eine facheinschlägige Ausbildung Im landesgesetzlich vorgesehenen Mindestausmaß vorzuweisen. Und auch die Fort- und Weiterbildungen von Tagesmüttern und -vätern wird in der Bund- Länder-Vereinbarung geregelt (Art.11 Abs. 2) Weiters wird die Widmung des Zweckzuschusses des Bundes für den Ausbau und den beitragsfreien Besuch festgeschrieben. Gem. Art. 17 lit. c und d sind Investitionskostenzuschüsse zur Neuschaffung von Bildungs- und Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern und -vätern in der Höhe von maximal 750 € pro Person vorgesehen. Zuschüsse zur Ausbildung von Tagesmüttern und -vätern sind in der Höhe von maximal 1.000 € pro Person festgelegt, und zwar dann, wenn der Ausbildungslehrgang mit dem Gütesiegel "Ausbildungslehrgang für Tagesmütter und -väter“ Tagesmüttern und -vätern maximal 15.000 € pro Person und Jahr für maximal drei Jahre.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wieviel Bundeszuschuss-Mittel standen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?

2.       Wurde der gesamte Bundeszuschuss für die Jahre 2018, 2019 und 2021 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland und Jahr)?

3.       Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder für die Jahre 2018, 2019 und 2020 rückerstattet werden?

a.       Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?

4.       Konnte der Ko-Finanzierungsanteil für die Jahre 2018, 2019 und 2020 in allen Bundesländern im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden?

5.       Wofür wurden die Bundeszuschussmittel in den Abrechnungszeiträumen 1.1.2018 bis 31.12.2018, 1.1.2019 – 31.12.2019 sowie 1.1.2020 – 31.12.2020 in den einzelnen Bundesländern eingesetzt?

 

Zwecke

Bundeszuschuss in €

(absolut und in %)

Kofinanzierung in €

1.a) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0 - 2-Jährige

 

 

1.b) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 3- 6-Jährige

 

 

2. Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung

 

 

3. Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0 - 2-Jährigen

 

 

4. Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für3 - 6-Jährigen

 

 

5. Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels

 

 

6. Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten

 

 

7. Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit

 

 

8. Zuschuss zum Koordinationsaufwand für zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen

 

 

9. Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern

 

 

10. Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter

 

 

11. Zuschüsse für Lohnkosten für Tagesmütter/-väter

 

 

12. Zuschüsse für Administrativaufwand bei Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter

 

 

13. Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen für Elementarpädagoginnen bzw. -pädagogen und Tageseltern

 

 

6.       Wie viele Betreuungsplätze wurden in den Abrechnungszeiträumen 1.1.2018 bis 31.12.2018, 1.1.2019 – 31.12.2019 sowie 1.1.2020 – 31.12.2020 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Jahr, Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

7.       Wie viele Betreuungsplätze wurden in den Abrechnungszeiträumen 1.1.2018 bis 31.12.2018, 1.1.2019 – 31.12.2019 sowie 1.1.2020 – 31.12.2020 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?

8.       Welche Bundesländer haben in den Kindergartenjahren 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 gemäß Art. 8 der Vereinbarung Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundeszuschüsse, die nicht für das verpflichtende Kindergartenjahr benötigt wurden, für Maßnahmen der Qualitätssicherung einzusetzen?

9.       In welcher Höhe wurden in den abgefragten Jahren in den einzelnen Bundesländern für Maßnahmen der Qualitätssicherung jeweils Mittel umgeschichtet?

10.   Wie viele Plätze fehlen aktuell, um das „Barcelona-Ziel” in der Betreuung der unter 3-Jährigen Kindern zu erreichen?

11.   Wie werden derzeit die Daten zu den Tagesmütter- und -vätern in den Bundesländern erhoben bzw. künftig zur Verfügung gestellt?

12.   Wie viele der Kinder wurden 2018/2019, 2019/2020 und 2020/2021 von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut (Nach Alter, Anwesenheitszeiten und nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

13.   Wie viele Frauen und Männer arbeiten derzeit als Tagesmütter und -väter (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

14.   Welche Maßnahmen werden sie künftig setzen, um die einheitliche Qualifikation gem. Art 4 voranzutreiben?

15.   Wie viele Personen haben eine Berechtigung als Tagesmutter und Tagesvater zu arbeiten haben (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

16.   Wie viele Zertifizierungen gibt es derzeit nach dem Gütesiegel (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

17.    Wie hoch sind die Förderungen für diese Zertifizierungen (nach Bundesland aufgeschlüsselt)?

18.   Wie lange ist die durchschnittliche Öffnungszeit der Kindergärten in den Jahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/21? Bitte um Auflistung je Bundesland und je Bezirk und getrennt nach Kinderkrippe und Kindergärten

19.   Wie viele durchschnittliche Schließtage gab es in Kindergärten in den Jahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/21? Bitte um Auflistung je Bundesland und je Bezirk und getrennt nach Kinderkrippe und Kindergärten

20.   Wie viele Kinder besuchen Betriebskindergärten (Kinderkrippen/Kindergärten)?

21.   Wie viele durchschnittliche Schließtage gab es in Betriebskindergärten in den Jahren 2018/2019, 2019/2020, 2020/21?

22.   Wie lange sind die durchschnittlichen täglichen Öffnungszeiten in Betriebskindergärten?

23.   Wie groß sind die durchschnittlichen Gruppen in Betriebskindergärten?

24.   Wie viele PädagogInnen pro Gruppe sind durchschnittlich in Betriebskindergärten im Einsatz?

25.   Wieviel Bundeszuschuss-Mittel standen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 für Betriebskindergärten gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?