8712/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Folgeanfrage Größte Coronavirus-Cluster weiter in Erstaufnahmestellen“

 

In der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7750/J und 7751/J betreffend „Größte Coronavirus-Cluster weiter in Erstaufnahmestellen“ lautet die Beantwortung der Frage 9, ob Asylanten und Asylantinnen bereits in den Erstaufnahmezentren die Möglichkeit haben sich gegen Corona zu impfen bzw. wie viele sich tatsächlich auch impfen lassen, wie folgt:

 

„Im Zuge der Erstaufnahme wird die Impfwilligkeit der untergebrachten Personen erhoben und dokumentiert. Im Rahmen der Unterbringung in einer BBE können untergebrachte Personen die jeweils in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden implementierten Impfmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Zudem steht diesen Personen die Nutzung allgemeiner Impfangebote (z.B. Impfstraßen etc.) offen. Statistiken werden diesbezüglich nicht geführt.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

 

Anfrage

 

1)     Wie viele Asylanten und Asylantinnen sind derzeit insgesamt in Österreichs Erstaufnahmezentren untergebracht?
a.) Wie viele davon sind 2021 erst angekommen?

2)     In der Anfragebeantwortung schreiben Sie, dass im Zuge der Erstaufnahme die Impfwilligkeit der untergebrachten Personen erhoben und dokumentiert wird. Wie sieht die Impfwilligkeit der Personen konkret aus? Bitte um detaillierte Erläuterung bzw. statistische Darstellung wie viele Personen in den Erstaufnahmezentren impfwillig sind und wie viele nicht.

3)     Es werden täglich Statistiken veröffentlicht wie viele Österreicherinnen und Österreicher geimpft sind, es erscheint daher als unlogisch, dass es in Bezug auf Asylanten und Asylantinnen in Österreich keine Statistiken gibt, zumal diese Daten ja vorhanden sein müssen.
a.) Wie viele der in Österreich derzeit anwesenden Asylanten und Asylanten sind gegen Covid-19 vollimmunisiert geimpft?
b.) Mit welchem Impfstoff wurden sie jeweils geimpft?
c.) Falls sie diese Daten nicht veröffentlichen, wie rechtfertigen Sie dies gegenüber der österreichischen Bevölkerung?

4)     Wie viele der geimpften Asylanten und Asylantinnen wurden in den Erstaufnahmezentren geimpft?

5)     Wie viele der geimpften Asylanten und Asylantinnen nahmen die allgemeinen Impfangebote (z.B. Impfstraßen etc.) in Anspruch?

6)     Warum dürfen sich Asylanten und Asylantinnen im Rahmen der allgemeinen Impfangebote (z.B. Impfstraßen etc.) impfen lassen?
a.) Wie funktioniert hier die Anmeldung?
b.) Wie funktioniert die Verrechnung, zumal diese Personen ja gar keine E-Card haben?
c.) Wie kommen die Asylanten und Asylantinnen zu beispielsweise den Impfstraßen?
d.) Falls für den Weg zur Impfstraße Kosten anfallen, wer übernimmt diese Kosten?

7)     Müssen Asylanten und Asylantinnen, welche sich in den Impfstraßen oder im Rahmen der anderen allgemeinen Impfangebote impfen lassen, in den Erstaufnahmestellen bekannt geben, dass sie sich impfen ließen?
a.) Falls nein, warum nicht?

8)     Wäre es nicht besser Asylanten und Asylantinnen nur die Möglichkeit sich in den Erstaufnahmezentren impfen zu lassen zu geben, zumal hier dann die Betreuer und Betreuerinnen direkt wissen, ob die Personen geimpft wurden oder nicht?

9)     Welche Maßnahmen setzen Sie, damit sich Asylanten und Asylantinnen gleich bei Ankunft in Erstaufnahmezentren gegen Covid-19 impfen lassen?