8737/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

betreffend Verwirrspiel um Österreichs Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor

 

Am 10. November um 12:31 Uhr schrieben Sie in einem Tweet „Ö hat nun gemeinsam mit 23 Staaten ein Bekenntnis für den Ausstieg aus Verbrennungsmotoren bis 2035 abgegeben“. Österreich findet sich auch auf der Seite der Deklaration unter den unterzeichnenden Staaten.[1] Trotzdem vertrat am selben Tag, nur wenige Stunden später, Staatssekretär Brunner eine gegenteilige Ansicht. Im Budgetausschuss zur Untergliederung UG43 sprach sich dieser gegen Verbote aus und stellte Ihren Tweet als „private politische Äußerung“ dar. Seine Ablehnung gegenüber Verboten brachte Staatssekretär Brunner auch in einer OTS vom 10.11. 16:15 zum Ausdruck.[2] Kurz darauf betont eine Ihrer Kabinettsmitarbeiterinnen auf Twitter, dass die Unterzeichnung der Deklaration zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor regierungsintern abgestimmt worden sei. Staatssekretär Brunner verneinte dies. Zugleich findet sich im Mobilitätsmasterplan 2030 das Ziel 100% emissionsfrei PKW-Neuzulassungen ab 2030 und für den Güterverkehr Schrittweise bis 2034. Auf diesen Plan wird auch im Recovery Fonds verwiesen. Für die öffentliche Beschaffung soll laut Regierungsprogramm das Aus von Neuzulassungen mit Verbrennungsmotoren (Ausnahmen für Einsatzfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und das Bundesheer) bereits 2027 erreicht werden. Es treffen hier sich widersprechende Standpunkte aufeinander.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Ist das Ziel spätestens ab 2030 bei den PKW-Neuzulassung 100% Emissionsfreie Fahrzeuge zu erreichen, weiterhin gültig?

a.       Wenn ja, wie soll dieses Ziel erreicht werden?

b.       Wenn ja, wird zur Erreichung dieses Ziels die Neuzulassung von PKWs mit Verbrennungsmotor ab 2030 verboten?

c.       Wenn nein, warum nicht?

d.       Wie hoch ist der Anteil an emissionsfreien Neuzulassungen für die Jahre 2019, 2020, 2021?

e.       Wie wird die Entwicklung bei diesen Fahrzeugen für die kommenden fünf Jahre abgeschätzt?

f.        Gab es zu diesem Ziel einen Beschluss der Bundesregierung? Wann?

 

2.       Ist das Ziel 100% emissionsfreie Neuzulassungen bei leichten Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen unter 18 Tonnen bis 2030 zu erreichen, weiterhin gültig?

a.       Wenn ja, wie soll dieses Ziel erreicht werden?

b.       Wenn ja, wird zur Erreichung dieses Ziels die Neuzulassung von leichten Nutzfahrzeugen und schweren Nutzfahrzeugen unter 18 Tonnen mit Verbrennungsmotor ab 2030 verboten?

c.       Wenn nein, warum nicht?

d.       Wie hoch ist der Anteil an emissionsfreien Neuzulassungen für die Jahre 2019, 2020, 2021?

e.       Wie wird die Entwicklung bei diesen Fahrzeugen für die kommenden fünf Jahre abgeschätzt?

f.        Gab es zu diesem Ziel einen Beschluss der Bundesregierung? Wann?

 

3.       Ist das Ziel 100% emissionsfreie Neuzulassungen bei schweren Nutzfahrzeugen über 18 Tonnen bis 2035 zu erreichen, weiterhin gültig?

a.       Wenn ja, wie soll dieses Ziel erreicht werden?

b.       Wenn ja, wird zur Erreichung dieses Ziels die Neuzulassung von schweren Nutzfahrzeugen über 18 Tonnen mit Verbrennungsmotor ab 2035 verboten?

c.       Wenn nein, warum nicht?

d.       Wie hoch ist der Anteil an emissionsfreien Neuzulassungen für die Jahre 2019, 2020, 2021?

e.       Wie wird die Entwicklung bei diesen Fahrzeugen für die kommenden fünf Jahre abgeschätzt?

f.        Gab es zu diesem Ziel einen Beschluss der Bundesregierung? Wann?

 

4.       Ist das Ziel bei Neuzulassungen der öffentlichen Hand ab 2027 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr anzuschaffen, weiterhin gültig? (Ausnahmen für Sonder- und Einsatzfahrzeuge sowie das Bundesheer)

a.       Wenn ja, wie soll dieses Ziel erreicht werden?

b.       Wenn nein, warum nicht?

c.       Wie hoch ist der Anteil für die Jahre 2019, 2020, 2021?

d.       Wie wird die Entwicklung bei diesen Fahrzeugen für die kommenden fünf Jahre abgeschätzt?

e.       Sollten Sie keine Daten dazu haben: Wie soll die Erreichbarkeit und Erreichung des Regierungsprogramm-Punktes überprüft und sichergestellt werden?

 

5.       Das Regierungsprogramm sieht darüber hinaus vor, ab 2025 bereits den emissionsfreien Betrieb von neuzugelassenen Taxis, Mietwagen und Carsharing-Autos. Welche Schritte wurden dafür bereits gesetzt?

a.       Wann soll die Anpassung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes erfolgen?

b.       Wie hoch ist der Anteil an emissionsfreien Neuzulassungen in den folgenden Bereichen:

                                                              i.      Taxis?

                                                            ii.      Mietwagen?

                                                          iii.      Carsharing-Autos?

c.       Sollten Sie keine Daten dazu haben: Wie soll die Erreichbarkeit und Erreichung des Regierungsprogramm-Punktes überprüft und sichergestellt werden?

 

6.       Wenn Sie zur Erreichung der oben angeführten Ziele keine Verbote der Neuzulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor vorsehen, wie soll sonst sichergestellt werden, dass 100% der Neuzulassungen emissionsfrei sind?

 

7.       Wenn Sie Verbote vorsehen, ab wann sollen diese gelten?

a.       Für PKWs?

b.       Für LNFs?

c.       Für SNFs unter 18 Tonnen?

d.       Für SNFs über 18 Tonnen?

 

8.       Bekennt sich die österreichische Bundesregierung zur Deklaration bis 2035 aus dem Verbrennungsmotor auszusteigen?

 

9.       Wurde das Unterzeichnen der Deklaration zum Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor innerhalb der Regierung abgestimmt?

a.       Wenn ja, wann fand diese Abstimmung statt?

b.       Wenn ja, von und mit wem fand diese Abstimmung statt?

c.       Wenn ja, in welchem Rahmen fand diese Abstimmung statt?

d.       Wenn ja, gibt es dazu schriftliche Unterlagen?

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

10.   Wurde Staatssekretär Brunner vorab darüber informiert, dass Österreich die Deklaration unterzeichnen wird?

a.       Wenn ja, wann?

b.       Wenn ja, durch wen?

c.       Wenn ja, gibt es dazu schriftliche Unterlagen?

d.       Wenn ja, weshalb spricht er dann von „privater politischer Äußerung“?

e.       Wenn nein, warum nicht?

 

11.   Wie soll der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 erfolgen?

a.       Gibt es dazu bereits eine Strategie der Bundesregierung?

b.       Wenn ja, wie lautet diese und wann wurde diese beschlossen?

c.       Wenn nein, bis wann werden Sie eine solche Strategie vorlegen?

d.       Wer ist innerhalb Ihres Ministeriums für die Erarbeitung einer solchen Strategie zuständig?

e.       Wen werden Sie in die Erarbeitung einer solchen Strategie einbinden?

f.        Wird Staatssekretär Brunner in die Erarbeitung dieser Strategie eingebunden werden?

 

12.   Sind Sie bezüglich Ausstieges aus dem Verbrennungsmotor und den Folgen für den Beschäftigungsstandort mit Ministerin Schramböck in Kontakt?

a.       Gibt es Treffen, um notwendige Schritte zu besprechen?

b.       Wie viele solcher Treffen fanden seit Regierungsantritt statt?

c.       Wie ist der weitere Fahrplan?

 

 



[1] https://www.gov.uk/government/publications/cop26-declaration-zero-emission-cars-and-vans/cop26-declaration-on-accelerating-the-transition-to-100-zero-emission-cars-and-vans#signatories

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211110_OTS0181/staatssekretaer-brunner-oesterreich-wird-bis-2040-klimaneutral