8740/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.11.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Verlängerung der Haltbarkeit beim Corminaty-Impfstoff (Covid19-Impfstoff des Herstellers Biontech-Pfizer bzw. des Zulassungsinhabers Biontech)

 

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat – wie man aus den Ausschnitten unten sieht – die Ablaufdaten der Biontech-Pfizer-Impfstoffe (bzw. des Zulassungsinhabers Biontech) gegen Covid19 (Corminaty) um 3 Monate verlängert. Somit sind sie nicht mehr wie bis jetzt 6 Monate, sondern 9 Monate haltbar.

 

Bei den neuen Lieferungen von Corminaty wurde (siehe vorletzten Satz) bereits eine Haltbarkeit von 9 Monaten angenommen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Auf welcher Grundlage wurde die Haltbarkeit des Impfstoffs Corminaty um 3 Monate verlängert?

2)    Wurde die Entscheidung über Verlängerung der Haltbarkeit in Österreich getroffen?

a)    Falls ja, auf welcher Grundlage (bitte um Bekanntgabe der wissenschaftlichen Studien)?

b)    Falls nein, wer hat diese Entscheidung getroffen?

3)    Wurde die Entscheidung über Verlängerung der Haltbarkeit von der EMA getroffen?

a)    Falls ja, wo ist die offizielle Entscheidung/Stellungnahme und die dazugehörige Begründung nachzulesen?

b)    Haben Sie die Entscheidung der EMA wissenschaftlich überprüft?

4)    Auf welcher Grundlage ist die Haltbarkeit des Impfstoffs Corminaty auf einmal 3 Monate länger?

a)    Wer hat diese Änderung beschlossen?

b)    Ist eine Verlängerung der Haltbarkeit so einfach möglich?

5)    Wie lang ist die Haltbarkeit von Corminaty-Impfstoff in allen anderen EU-Ländern? (Bitte um Auflistung aller Länder mit der jeweiligen Haltbarkeit.)