8744/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.11.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwaltungspraktikanten in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst

 

 

Die Aufnahme von Verwaltungspraktikanten in sensiblen Bereichen wie im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war ein wesentliches Thema im BVT-Untersuchungsausschuss. Es hat sich im BVT über viele Jahre die Einstellung von Verwaltungspraktikanten als zielführender Weg erwiesen, um an politisch genehme Mitarbeiter zu kommen. Diese Verwaltungspraktikanten wurden einfach in reguläre Dienstverhältnisse übernommen, wenn ein Posten frei wurde.

 

Man kann sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass durch diese eigene
Besetzungspolitik mittels Aufnahme von Verwaltungspraktikanten ohne Ausschreibung oder Interessentensuche eine spezielle Netzwerkpolitik betrieben worden ist, die anscheinend zu einer gewissen parteipolitischen Parallelgesellschaft im BVT geführt hat und ein wesentlicher Grund für die Neuaufstellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war.

 

Nun wird anscheinend dasselbe Spiel in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst wieder betrieben:

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum werden nach den Erkenntnissen des BVT-Untersuchungsausschusses noch Verwaltungspraktikanten in der neuen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst eingestellt?

2.    Aus welchen Gründen werden grundsätzlich im sensiblen Bereich der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst Verwaltungspraktikanten eingestellt?

3.    Wie viele Verwaltungspraktikanten werden in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst in nächster Zeit angestellt?

4.    In welchen Abteilungen sollen diese Verwaltungspraktikanten Verwendung finden, aufgegliedert auf die einzelnen Abteilungen und Anzahl der Verwaltungspraktikanten?

5.    Wer entscheidet, welche Bewerber genommen werden?

6.    Gibt es diesbezüglich eine Kommission?

7.    Wenn ja, wer ist in dieser vertreten?

8.    Können Verwaltungspraktikanten verlängert werden?

9.    Wenn ja, wie oft dürfen diese verlängert werden, bevor diese als Vertragsbedienstete aufgenommen werden?

10. Nach welchen Objektivierungskriterien werden die Bewerbungen der Verwaltungspraktikanten bewertet?

11. Gibt es offizielle Richtlinien, nach welchen Objektivierungskriterien bei diesen Bewerbungen vorgegangen werden muss?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn ja, wo sind diese Richtlinien einsehbar und auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese?

14. Werden die Verwaltungspraktikanten einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Wenn ja, in welchem Ausmaß?