8744/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.11.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Hannes Amesbauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verwaltungspraktikanten in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst
Die Aufnahme von Verwaltungspraktikanten in sensiblen Bereichen wie im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war ein wesentliches Thema im BVT-Untersuchungsausschuss. Es hat sich im BVT über viele Jahre die Einstellung von Verwaltungspraktikanten als zielführender Weg erwiesen, um an politisch genehme Mitarbeiter zu kommen. Diese Verwaltungspraktikanten wurden einfach in reguläre Dienstverhältnisse übernommen, wenn ein Posten frei wurde.
Man
kann sich des Eindrucks nicht ganz erwehren, dass durch diese eigene
Besetzungspolitik mittels Aufnahme von Verwaltungspraktikanten ohne
Ausschreibung oder Interessentensuche eine spezielle Netzwerkpolitik betrieben
worden ist, die anscheinend zu einer gewissen parteipolitischen Parallelgesellschaft
im BVT geführt hat und ein wesentlicher Grund für die Neuaufstellung
des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung war.
Nun wird anscheinend dasselbe Spiel in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst wieder betrieben:

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Warum werden nach den Erkenntnissen des BVT-Untersuchungsausschusses noch Verwaltungspraktikanten in der neuen Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst eingestellt?
2. Aus welchen Gründen werden grundsätzlich im sensiblen Bereich der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst Verwaltungspraktikanten eingestellt?
3. Wie viele Verwaltungspraktikanten werden in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst in nächster Zeit angestellt?
4. In welchen Abteilungen sollen diese Verwaltungspraktikanten Verwendung finden, aufgegliedert auf die einzelnen Abteilungen und Anzahl der Verwaltungspraktikanten?
5. Wer entscheidet, welche Bewerber genommen werden?
6. Gibt es diesbezüglich eine Kommission?
7. Wenn ja, wer ist in dieser vertreten?
8. Können Verwaltungspraktikanten verlängert werden?
9. Wenn ja, wie oft dürfen diese verlängert werden, bevor diese als Vertragsbedienstete aufgenommen werden?
10. Nach welchen Objektivierungskriterien werden die Bewerbungen der Verwaltungspraktikanten bewertet?
11. Gibt es offizielle Richtlinien, nach welchen Objektivierungskriterien bei diesen Bewerbungen vorgegangen werden muss?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Wenn ja, wo sind diese Richtlinien einsehbar und auf welcher Rechtsgrundlage basieren diese?
14. Werden die Verwaltungspraktikanten einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen?
15. Wenn nein, warum nicht?
16. Wenn ja, in welchem Ausmaß?