8745/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Antifa-Propaganda in der Akademie der Bildenden Künste

 

Die Antifaschistische Union (in Folge: Antifa) kommt nicht ohne Destruktivität aus. Tatsächlich enden durchwegs friedliche Demonstrationen im Chaos, sobald sich der Schwarze Block der Antifa, der für vermummte Gesichter, Flaschenwürfe und Barrikaden bekannt ist, einmischt. Umso erstaunlicher, dass diese Gruppierungen offiziellen Platz in den Universitäten einnehmen. Die Österreichische Hochschülerschaft der Universität Wien (in Folge: ÖH) hat sogar einige Aufgaben dem sogenannten „Antifa Referat“ überlassen. Hier werden Vorträge, Podiumsdiskussionen und Demonstrationen organisiert, um ein antifaschistisches Bewusstsein zu etablieren und zu fördern. Auf der Akademie der Bildenden Künste geht man nun sogar noch weiter und wirbt offen mit periodisch stattfindenden Treffen. Siehe angehängte Fotografie.

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Auf der hier angegeben Interseite[1] wird in Bezug zu Demonstrationen folgendes erklärt:

 

„Ist es sicherer, ‚alte’ Tastenhandys zur Demo mitzunehmen, wo man einfach nur ein paar eingespeicherte Kontakte hat und sonst nichts anderes? Manchmal ist man lange unterwegs und braucht ein Gerät, mit welchem man sich mit anderen Genoss*innen verständigen kann.“

Außerdem wird in diesem Zusammenhang angegeben:                                 

 „Also grundsätzlich finden wir es immer besser, das Handy/Smartphone gar nicht zur Demo mitzunehmen. Unter Umständen kann es aber besser sein, ein gut verschlüsseltes Smartphone mitzunehmen und dieses auszuschalten als ein Tastenhandy, welches gar nicht verschlüsselt ist, da sich auf einem nicht verschlüsselten Tastenhandy immer noch auf Nachrichten, Telefonnummern, Metadaten etc. zugreifen lässt! Außerdem gibt es noch die Möglichkeit, ‚Wegwerf-Handys’ bzw. -Smartphones zu verwenden, wobei sich das vermutlich eher bei länger vorbereiteten / größeren Aktionen/Situationen vom Aufwand her auszahlt (Bsp.: G20-Gipfel).“

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1. Gibt es für die Universitäten Vorgaben, dass antidemokratische Organisation nicht in diesen werben dürfen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wieso hängen dann solche in der Einleitung genannten Plakate in den Universitäten?

 

2. Wir oft werden Hörsäle an der Akademie für Bildende Künste an solche antidemokratischen Organisationen überlassen?  

 

3. Gib es sonstige finanzielle oder andere Zuschüsse seitens der Universität an solche Organisationen?

            Wenn ja, welche und an welche Organisationen?



[1] https://oatwien.noblogs.org/vortraege/digital-self-defense/