Eingelangt am 24.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen
und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend WKStA
und das "Ibiza"-Verfahren: Ressourcen und Unterstützung insb.
gegen Attacken
Von der Leiterin der WKStA wurde im
ZIB2-Interview am 20.10.2021 ebenfalls
bekräftigt, dass weitere zehn Planstellen für die Bewältigung
des Arbeitsaufwands notwendig wären. Dies wurde schon im
"Ibiza"-U-Ausschuss von den Oberstaatsanwälten P. und W. bei
ihren Befragungen am 25.5.2021 und 9.6.2021 bestätigt. Aus der
Anfragebeantwortung 6382/AB zu "Ehrliche Reformdebatte gern, aber wo sind
jetzt die Ressourcen für die KorruptionsermittlerInnen?" vom
22.6.2021 geht hervor, dass "Lücken" aufgrund "laufender
Personalbewegungen" mangels "qualifizierter Bewerber*innen" bei
der WKStA nicht geschlossen werden können.
Es verwundert nicht, dass bei all den
öffentlichen Diskreditierungen der WKStA von Seiten der ÖVP direkt
bzw. von ÖVP-nahen "Medien", qualifizierte Personen von einer
Bewerbung bei der WKStA Abstand nehmen, wenn sie auch nicht davon ausgehen
können, vom Dienstnehmer Schutz und Unterstützung zu erfahren. So
werden Adressen, Details aus dem persönlichen Leben und Falschmeldungen zu
Staatsanwält_innen der WKStA veröffentlicht, die von Seiten des
Justizministeriums zu oft unwidersprochen blieben. Die WKStA selbst darf
aufgrund der derzeitigen Erlasslage keine eigenständige Medienarbeit
vornehmen, wie dies in westlichen Demokratien üblich ist. Nun wurde sogar
von der Präsidentin der "Vereinigung Österreichischer
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" Claudia Koller am
9.11.2021 gegenüber dem ORF-"Report" von der Justizministerin
ein "Justizschutzbeauftragter oder eine Abteilung, die dafür sorgt,
dass der Mitarbeiterschutz gewährleistet wird" gefordert.
In der Zusammenschau mit der
Anfragebeantwortung 881/AB "Sonderposten für Edtstadler und andere
"Mascherlposten"" zeigt sich allerdings, dass
staatsanwaltschaftliche Planstellen durch sog. "Mascherlposten"
stillgelegt werden. So hat die WKStA 37 StellvertreterInnen, die zum Teil ganz
wo anders dienstzugeteilt sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Laut der Anfragebeantwortung 6382/AB
waren mit Stichtag 1. Juni 2021 56 Personen auf staatsanwaltschaftlichen
Planstellen der WKStA ernannt. Wie viel Personen davon arbeiten mit Stichtag
2.12.2021 als Staatsanwält_innen bei der WKStA?
- Wie viele der 56 Personen, die auf
staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA sitzen, sind aktuell anders
dienstzugeteilt (bitte um genaue Auflistung)?
- Wie viele Planstellen der WKStA sind aktuell
vakant?
- Laut der Anfragebeantwortung 6282/AB soll
bei der WKStA bis "Jahresende (gemeint 2021) ein höherer
Besetzungsgrad erreicht werden". Wurde der höhere Besetzungsgrad
erreicht?
- Wenn ja, wie hat sich dieser seit dieser
Beantwortung entwickelt (bitte um Auflistung nach Monat)?
- Wenn nein, warum nicht?
- Laut der Anfragebeantwortung 6282/AB
lässt der "Bundesfinanzgesetzgeber die Abdeckung
unvorhergesehener Abgänge" in der WKStA nicht zu und dass dies
dem parlamentarischen Gesetzgebungsprozess vorbehalten ist. Welche
Initiativen wurden seitdem von Ihrer Seite, Frau Justizministerin, jeweils
wann im Ministerrat gesetzt, um eine derartige "Abdeckung
unvorhergesehener Abgänge" bewerkstelligen zu können?
- Gab es Regierungsvorlagen, um den
"Bundesfinanzgesetzgeber" zu eine Änderung
diesbezüglich zu bewegen?
- Welche Maßnahmen wurden Seiten des
Justizministeriums jeweils wann getroffen, um eine Ressourcenerhöhung
bei der WKStA zu bewerkstelligen?
- Wurden nach dem Interview mit der Leiterin
der WKStA (https://orf.at/stories/3233401), in dem sie zehn weitere
Planstellen für die WKStA gefordert hat, irgendwelche Maßnahmen
von Seiten des Justizministeriums getroffen, um diese zu bewerkstelligen?
- Wenn ja, welche jeweils wann?
- Wenn ja, wann wurde das Justizministerium
erstmalig von der Ressourcenknappheit in der WKStA informiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen wurden von Seiten des
Justizministeriums getroffen, nachdem die Adressen eines Staatsanwalts und
einer Wirtschaftsexpertin der WKStA von einem ÖVP-nahen
"Medium" am 30.10.2021 veröffentlicht wurden?
- Wurde eine Gefährdungseinschätzung
im Bezug auf die betroffenen Personen durchgeführt?
- Wenn ja, wann und von wem?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wurde den betroffenen Personen Polizeischutz
angeboten?
- Wenn ja, in welchem Umfang und wann?
- Wenn ja, wurde dieser auch
angenommen?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Wurde den betroffenen Personen finanzielle
Unterstützung für Rechtsbeistände und dergl. von Seiten des
BMJ zur Verfügung gestellt?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, in welcher Weise?
- Welche sonstigen Maßnahmen wurde
gesetzt, um die betroffenen Personen zu schützen?
- Haben die betroffenen Personen um
Unterstützung vom Justizministerium in dieser Causa ersucht?
- Wenn ja, wann?
- Wenn ja, in welcher Weise?
- Wenn ja, wurde ihnen diese gewährt?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Wurden bereits, wie von Cornelia Koller
gefordert, Maßnahmen getroffen, eine/n Justizbeauftrage/n oder eine
Abteilung zum Mitarbeiterschutz im BMJ zu installieren?
- Wenn ja, welche und wann?
- Wenn nein, gibt es dazu bereits
Überlegungen?
i. Wenn ja, welche?
- Welche wann medial vorgenommene
Falschmeldung über die WKStA wurden von Ihnen, Frau Justizministerin,
als Anlass gesehen, sich über die WKStA bzw. deren
Mitarbeiter_innen verteidigend jeweils wann zu äußern?
- Welche wann medial vorgenommene
Falschmeldung über die WKStA wurden von Ihnen, Frau Justizministerin,
als Anlass gesehen, welche anderen Maßnahmen zum Schutz der WKStA
bzw. ihrer Mitarbeiter_innen jeweils wann zu setzen?
- Welche Maßnahmen setzten Sie, Frau
Justizministerin, nach Veröffentlichung des Wohnortes von
Mitarbeiter_innen der WKStA am jeweils wann?
- Warum verbietet ein Medienerlasse der WKStA
eigenständige Medienarbeit, wie dies in westlichen Demokratien
üblich ist?
- Ist einer Änderung dieser Praxis bzw.
des Medienerlasses geplant?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn nein, warum nicht?
- Ermitteln seit dem 8.1.2020 mehr
Staatsanwält_innen bei der WKStA oder weniger?
- Wenn es mehr sind, wieviel mehr?
- Wenn es weniger sind, wieviel weniger?
- Wie viele sog. Großverfahren werden von
der WKStA mit Stichtag 2.12.2021 geführt?
- Wie viele Personen mit spezialisierter
Ausbildungen oder Fertigkeiten im IT-Bereich standen seit Beginn der
Ermittlungen im "Ibiza"-Verfahrenskomplex bei der WKStA für
die Auswertung von elektronischen Daten zur Verfügung (bitte um
Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?
- Wie viele Personen mit spezialisierter
Ausbildungen oder Fertigkeiten im Wirtschafts-Bereich standen seit Beginn
der Ermittlungen im "Ibiza"-Verfahrenskomplex bei der WKStA zur
Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl.
Stundenausmaß)?