8749/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.11.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend WKStA und das "Ibiza"-Verfahren: Ressourcen und Unterstützung insb. gegen Attacken

 

Von der Leiterin der WKStA wurde im ZIB2-Interview am 20.10.2021 ebenfalls bekräftigt, dass weitere zehn Planstellen für die Bewältigung des Arbeitsaufwands notwendig wären. Dies wurde schon im "Ibiza"-U-Ausschuss von den Oberstaatsanwälten P. und W. bei ihren Befragungen am 25.5.2021 und 9.6.2021 bestätigt. Aus der Anfragebeantwortung 6382/AB zu "Ehrliche Reformdebatte gern, aber wo sind jetzt die Ressourcen für die KorruptionsermittlerInnen?" vom 22.6.2021 geht hervor, dass "Lücken" aufgrund "laufender Personalbewegungen" mangels "qualifizierter Bewerber*innen" bei der WKStA nicht geschlossen werden können.

Es verwundert nicht, dass bei all den öffentlichen Diskreditierungen der WKStA von Seiten der ÖVP direkt bzw. von ÖVP-nahen "Medien", qualifizierte Personen von einer Bewerbung bei der WKStA Abstand nehmen, wenn sie auch nicht davon ausgehen können, vom Dienstnehmer Schutz und Unterstützung zu erfahren. So werden Adressen, Details aus dem persönlichen Leben und Falschmeldungen zu Staatsanwält_innen der WKStA veröffentlicht, die von Seiten des Justizministeriums zu oft unwidersprochen blieben. Die WKStA selbst darf aufgrund der derzeitigen Erlasslage keine eigenständige Medienarbeit vornehmen, wie dies in westlichen Demokratien üblich ist. Nun wurde sogar von der Präsidentin der "Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte" Claudia Koller am 9.11.2021 gegenüber dem ORF-"Report" von der Justizministerin ein "Justizschutzbeauftragter oder eine Abteilung, die dafür sorgt, dass der Mitarbeiterschutz gewährleistet wird" gefordert. 

In der Zusammenschau mit der Anfragebeantwortung 881/AB "Sonderposten für Edtstadler und andere "Mascherlposten"" zeigt sich allerdings, dass staatsanwaltschaftliche Planstellen durch sog. "Mascherlposten" stillgelegt werden. So hat die WKStA 37 StellvertreterInnen, die zum Teil ganz wo anders dienstzugeteilt sind. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

  1.  Laut der Anfragebeantwortung 6382/AB waren mit Stichtag 1. Juni 2021 56 Personen auf staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA ernannt. Wie viel Personen davon arbeiten mit Stichtag 2.12.2021 als Staatsanwält_innen bei der WKStA? 
  2. Wie viele der 56 Personen, die auf staatsanwaltschaftlichen Planstellen der WKStA sitzen, sind aktuell anders dienstzugeteilt (bitte um genaue Auflistung)? 
  3. Wie viele Planstellen der WKStA sind aktuell vakant? 
  4. Laut der Anfragebeantwortung 6282/AB soll bei der WKStA bis "Jahresende (gemeint 2021) ein höherer Besetzungsgrad erreicht werden". Wurde der höhere Besetzungsgrad erreicht? 
    1. Wenn ja, wie hat sich dieser seit dieser Beantwortung entwickelt (bitte um Auflistung nach Monat)?
    2. Wenn nein, warum nicht?   
  1. Laut der Anfragebeantwortung 6282/AB lässt der "Bundesfinanzgesetzgeber die Abdeckung unvorhergesehener Abgänge" in der WKStA nicht zu und dass dies dem parlamentarischen Gesetzgebungsprozess vorbehalten ist. Welche Initiativen wurden seitdem von Ihrer Seite, Frau Justizministerin, jeweils wann im Ministerrat gesetzt, um eine derartige "Abdeckung unvorhergesehener Abgänge" bewerkstelligen zu können?
    1. Gab es Regierungsvorlagen, um den "Bundesfinanzgesetzgeber" zu eine Änderung diesbezüglich zu bewegen? 
  1. Welche Maßnahmen wurden Seiten des Justizministeriums jeweils wann getroffen, um eine Ressourcenerhöhung bei der WKStA zu bewerkstelligen?
  2. Wurden nach dem Interview mit der Leiterin der WKStA (https://orf.at/stories/3233401), in dem sie zehn weitere Planstellen für die WKStA gefordert hat, irgendwelche Maßnahmen von Seiten des Justizministeriums getroffen, um diese zu bewerkstelligen?
    1. Wenn ja, welche jeweils wann?
    2. Wenn ja, wann wurde das Justizministerium erstmalig von der Ressourcenknappheit in der WKStA informiert? 
    3. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Justizministeriums getroffen, nachdem die Adressen eines Staatsanwalts und einer Wirtschaftsexpertin der WKStA von einem ÖVP-nahen "Medium" am 30.10.2021 veröffentlicht wurden? 
  2. Wurde eine Gefährdungseinschätzung im Bezug auf die betroffenen Personen durchgeführt? 
    1. Wenn ja, wann und von wem? 
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wurde den betroffenen Personen Polizeischutz angeboten?
    1. Wenn ja, in welchem Umfang und wann?
    2. Wenn ja, wurde dieser auch angenommen? 

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wurde den betroffenen Personen finanzielle Unterstützung für Rechtsbeistände und dergl. von Seiten des BMJ zur Verfügung gestellt? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, in welcher Weise? 
  1. Welche sonstigen Maßnahmen wurde gesetzt, um die betroffenen Personen zu schützen? 
  2. Haben die betroffenen Personen um Unterstützung vom Justizministerium in dieser Causa ersucht? 
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn ja, in welcher Weise?
    3. Wenn ja, wurde ihnen diese gewährt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht? 

  1. Wurden bereits, wie von Cornelia Koller gefordert, Maßnahmen getroffen, eine/n Justizbeauftrage/n oder eine Abteilung zum Mitarbeiterschutz im BMJ zu installieren? 
    1. Wenn ja, welche und wann?
    2. Wenn nein, gibt es dazu bereits Überlegungen? 

                                          i.    Wenn ja, welche?

  1. Welche wann medial vorgenommene Falschmeldung über die WKStA wurden von Ihnen, Frau Justizministerin, als Anlass gesehen, sich  über die WKStA bzw. deren Mitarbeiter_innen verteidigend jeweils wann zu äußern? 
  2. Welche wann medial vorgenommene Falschmeldung über die WKStA wurden von Ihnen, Frau Justizministerin, als Anlass gesehen, welche anderen Maßnahmen zum Schutz der WKStA bzw. ihrer Mitarbeiter_innen jeweils wann zu setzen? 
  3. Welche Maßnahmen setzten Sie, Frau Justizministerin, nach Veröffentlichung des Wohnortes von Mitarbeiter_innen der WKStA am jeweils wann? 
  4. Warum verbietet ein Medienerlasse der WKStA eigenständige Medienarbeit, wie dies in westlichen Demokratien üblich ist?
    1. Ist einer Änderung dieser Praxis bzw. des Medienerlasses geplant? 

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Ermitteln seit dem 8.1.2020 mehr Staatsanwält_innen bei der WKStA oder weniger?
    1. Wenn es mehr sind, wieviel mehr?
    2. Wenn es weniger sind, wieviel weniger?
  1. Wie viele sog. Großverfahren werden von der WKStA mit Stichtag 2.12.2021 geführt?
  2. Wie viele Personen mit spezialisierter Ausbildungen oder Fertigkeiten im IT-Bereich standen seit Beginn der Ermittlungen im "Ibiza"-Verfahrenskomplex bei der WKStA für die Auswertung von elektronischen Daten zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?
  3. Wie viele Personen mit spezialisierter Ausbildungen oder Fertigkeiten im Wirtschafts-Bereich standen seit Beginn der Ermittlungen im "Ibiza"-Verfahrenskomplex bei der WKStA zur Verfügung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Anzahl inkl. Stundenausmaß)?