8767/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Jan Krainer, GenossInnen

an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt          

betreffend Vorbereitung von Aktenlieferungen an den ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss

Am 13. Oktober 2021 haben 46 Abgeordnete von SPÖ, FPÖ und NEOS das Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR betreffend Klärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder (ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss) (4/US XXVII.GP) im Nationalrat eingebracht. Der Geschäftsordnungsausschuss hat das Verlangen am 10. November 2021 beraten, die Behandlung jedoch vertagt. Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsordnungsausschuss daher bis spätestens 8. Dezember 2021 den grundsätzlichen Beweisbeschluss fasst und dem Nationalrat Bericht erstattet, wodurch der Untersuchungsausschuss am 15. Dezember 2021 eingesetzt würde.

In der Regel enthält der grundsätzliche Beweisbeschluss, den der Geschäftsordnungsausschuss mehrheitlich fasst, eine Lieferfrist von vier Wochen. Eine frühere Einsetzung hätte eine längere Lieferfrist ermöglicht, worauf jedoch keine politische Einigung erzielt werden konnte. Somit würde die Frist des grundsätzlichen Beweisbeschlusses rund um den 16. Jänner 2022 enden.

Da davon auszugehen ist, dass im Bereich der Bundesministerien bereits mit Vorbereitungen für diese Aktenlieferungen begonnen wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.       Welche Vorbereitungshandlungen haben Sie vor der Einsetzung des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses angeordnet?

2.       Welche Vorbereitungshandlungen wurden von den Bediensteten Ihres Ressorts vor der Einsetzung des ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschusses gesetzt?

3.       Hatten Sie vor dem 1. Dezember 2021 Kenntnis von Entwürfen des grundsätzlichen Beweisbeschlusses und wenn ja, durch wen?

4.       Wurden Besprechungen in Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss abgehalten?

a.       Wann wurden diese abgehalten?

b.       Wer nahm an diesen jeweils teil (bitte um Angabe der Funktion/Institution)?

c.       Was waren die Ergebnisse?

d.       Bestehen dazu Protokolle oder sonstige Dokumentation?

5.       Waren MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts mit den Vorbereitungen auf den Untersuchungsausschuss befasst?

6.       Haben MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts an Besprechungen in Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss teilgenommen?

7.       Wurden Vorbereitungshandlungen veraktet?

8.       Wurden Gutachten in Auftrag gegeben?

a.       Wenn ja: Bei wem mit welchen Fragestellungen?

b.       Wenn ja: Welche Kosten wurden dafür angenommen?

c.       Wenn ja: Welche Kosten sind tatsächlich angefallen?

9.       Wurden sonstige Werkleistungen an Dritte vergeben und wenn ja, welche zu welchem Zweck und mit welchen geplanten Kosten?

10.   Welche anderen Stellen wurden von Ihnen oder Ihrem Ressort mit Fragen in Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss befasst?

a.       Wurden andere Ressorts damit befasst und wenn ja, welche?

b.       Wie gestaltete sich die Befassung anderer Ressorts/Stellen?

c.       Welches Ziel hatte diese Befassung?

d.       Welches Ergebnis hatte diese Befassung?

11.   Welche Stelle in Ihrem Bundesministerium ist mit der Abwicklung der Aktenvorlage beauftragt?

12.   Wurde der Prozess zur Aktenlieferung an den Ibiza-Untersuchungsausschuss von Ihnen evaluiert?

13.   Welche Ergebnisse hatte diese Evaluierung?

14.   Wurden Änderungen am Verfahren zur Aktenvorlage vorgenommen und wenn ja, welche aus welchem Grund?

15.   Wie ist das Verfahren zur Aktenvorlage nunmehr ausgestaltet?

16.   Wie wurde die neuere Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes in Hinblick auf die Vorlagepflicht an den Untersuchungsausschuss in den Verfahren zur Aktenvorlage berücksichtigt?

17.   Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um Ihrer Behauptungs- und Begründungspflicht im Zusammenhang mit der Aktenvorlage jederzeit nachkommen zu können?

18.   Bestand in Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss Kontakt zum Präsidenten des Nationalrats oder dessen Büro?

19.   Haben Sie oder MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts mit Abgeordneten zum Nationalrat, Bediensteten parlamentarischer Klubs oder anderen Regierungsmitgliedern in Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss Kontakt gehabt?

20.   Haben Sie Ihren Bediensteten Schlagwörter oder ähnliches vorgegeben, um die Suche im Aktenbestand zu vereinfachen und wenn ja, um welche Schlagwörter handelte es sich?

21.   Welche Maßnahmen zur Vereinfachung der Aktenvorlage (etwa durch zentralisierte Abfragen, elektronische Verarbeitung, udgl.) haben Sie gesetzt?

22.   Welche Nachfragen zum Untersuchungsgegenstand bzw. zur Vorlagepflicht haben Sie an den Untersuchungsausschuss gerichtet?

23.   Wie haben Sie die in der Begründung des Verlangens (Seite 17) angeführten Aktenkategorien, die wahrscheinlich nicht vorlagepflichtig sind, abgegrenzt?

24.   Hatten Sie, MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts oder Bedienstete Ihres Ressorts in Zusammenhang mit dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss Kontakt mit

a.       Sebastian Kurz?

b.       Bernhard Bonelli?

c.       Stefan Steiner?

d.       Gerald Fleischmann?

e.       Alexander Melchior?

f.        Wolfgang Peschorn?

g.       Martin Huemer?

h.       Albert Posch?

i.         Martin Sonntag?

25.   Welche Maßnahmen planen Sie, um den Bediensteten Ihres Ressorts angemessene Anerkennung für ihren Beitrag zur Aufklärung von Korruptionsvorwürfen gegen ÖVP-Regierungsmitglieder durch gewissenhafte Abwicklung der Aktenlieferung zukommen zu lassen?