8773/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.11.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend die Vorbereitungen zur Impflicht für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres
Die bundesweiten Demonstrationen und Protestmärsche der vergangenen Tage zeigen das vorherrschende Unverständnis der österreichischen Bevölkerung über die Maßnahmenpolitik der Bundesregierung.
Neben der Ankündigung zu einer allgemeinen Impfplicht und der abermaligen Durchführung eines Lockdowns waren bereits die verpflichtende Impfung für Gesundheitsberufe wie auch für Soldaten in Auslandsverwendung Grund für zahlreiche Beschwerden und gewerkschaftliche Unmutsäußerungen.
Des Weiteren war die polemische, aber auch leider sehr inhaltslose Anfragebeantwortung (7226/AB) zu der grundlegenden Notwendigkeit der Erweiterung des Impfplans des Österreichischen Bundesheeres mit den Corona-Impfstoffen Grund für zahlreiche Folgeanfragen.
Eine entsprechend sachlich fundierte Beantwortung dieser Fragen durch das BMLV inklusive der internationalen Notwendigkeit in den Einsatzländern unserer Soldaten steht allerdings bis dato aus.
Weiteres Öl ins Feuer soll dabei durch den Kommandanten der Landstreitkräfte gegossen worden sein. Unbestätigten Aussagen nach, soll die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Impfplicht von Soldaten des Präsenz-, wie auch des Milizstandes sowie für Grundwehrdiener und Zivilbedienstete durch den Kommandanten der Landstreitkräfte, GenLt Franz Reißner, in Auftrag geben worden sein.
In jenem Antrag auf gesetzliche Prüfung einer generellen Impfplicht innerhalb des Bundesheeres soll ebenso ein entsprechender Impfstatus in die Tauglichkeit, als Aufnahmekriterium in den öffentlichen Dienst, einfließen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Wann ist dieser Antrag auf gesetzliche Prüfung einer generellen Impfpflicht durch den Kommandanten der Landstreitkräfte ergangen?
2. Wie soll ein Zwang zu einer Corona-Impfung rechtlich für Soldaten im Präsenzstand umsetzbar sein? (Unterscheidung, nach Militärpersonen auf Zeit, Militärvertragsbedienstete, Präsenzdiener etc)
3. Wie soll ein Zwang zu einer Corona-Impfung dienstrechtlich für Zivilbedienstete umsetzbar sein?
4. Wie soll ein Zwang zu einer Corona-Impfung rechtlich für Soldaten im Milizstand umsetzbar sein?
5. Können Soldaten aus dem Milizstand bei Verweigerung einer solchen Impfung entordert werden bzw. wie sehen die jeweiligen Konsequenzen gemäß ADV (Allgemeiner Dienstvorschrift) dazu aus?
6. In welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln ist ein solcher Zwang zu einer Corona-Impfung vorgesehen?
7. Sollen hierfür eigens für das BMLV Impfstoffe angekauft werden?
8. Werden die Kosten der Zwangsimpfung durch das BMLV getragen?
9. Soll bei dieser Zwangsimpfung eine Auswahl zwischen Vektor, mRNA und Totimpfstoffen bestehen?
10. Soll der fehlende Corona-Impfstatus zur Untauglichkeit bei der Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes führen?