Eingelangt am 01.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Henrike Brandstötter,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Wo sind die Mega-Budgets
für die Rahmenverträge "Mediaagenturleistungen Bund" und
"Kreativagenturleistungen Bund" hinterlegt?
Die Bundesregierung hat über die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) am 02.11.2020 zwei
Ausschreibungen veröffentlicht. Bei einer Ausschreibung handelt es sich um
Rahmenverträge über 180 Millionen für Mediaagenturleistungen
Bund (Geschäftszahl 5202.03733), bei der anderen Ausschreibung um
Rahmenverträge über 30 Millionen Euro für Kreativagenturleistungen
Bund (GZ: 5202.03685). Die Vertragsdauer ist jeweils vier Jahre. Das
bedeutet: Die Bundesregierung kann in vier Jahren für
Kreativagenturleistungen sowie das Buchen von Werbung insgesamt 210 Millionen
Euro an Steuergeld bzw. eine Million Euro pro Woche ausgeben. Laut den
Ausschreibungsunterlagen soll dabei "das Beste aus beiden Welten"
kommuniziert werden. Im Frühjahr 2021 wurden diese Rahmenverträge
dann vergeben. Dabei wurden jeweils drei Agenturen für die beiden Etats
nach dem Kaskadenprinzip ausgewählt. Wo genau diese Budgets abgebildet
sind, ist unklar – in den einzelnen UGs sind die Etats nämlich nicht
abgebildet. Das bestätigen auch Regierungsmitglieder in
Budgetausschüssen. In den Ministerien gibt es überdies teilweise eigene
Budgets für Informationstätigkeit. Der Bundeskanzler erklärte
nun im Budgetausschuss, dass die Budgets für die beiden Etats im
Finanzministerium hinterlegt sind. Jetzt stellt sich die Frage, wo die Etats im
Finanzministerium genau abgebildet sind, und ob diese Budget aus den
Rahmenverträgen zusätzlich zu den Budgets aus den Ministerien
für Informationstätigkeit ausgegeben werden können und wer wie
wann darauf Zugriff hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- In welchen Detailbudgets und Konten der UG
15 sind die über die Rahmenverträge ausgeschriebenen
Mediaagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
- In welcher Höhe sind in diesen
Detailbudgets und Konten Mittel für das Jahr 2022 veranschlagt?
- Sind andere Ministerien als das BMF zum
Abruf dieser Mittel berechtigt?
i. wenn ja, wie genau und in welcher Höhe können diese Mittel
von den Ministerien abgerufen werden?
ii. wenn nein, warum nicht?
- Was passiert mit den veranschlagten
Mitteln, wenn diese 2022 nicht voll ausgeschöpft werden?
- An welche Unternehmen werden 2022
Auszahlungen für Mediaagenturleistungen aus den Rahmenverträgen
geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20.000 Euro
für alle Detailbudgets und Konten?
- In welcher Höhe sind diese
veranschlagt?
- An welche Personen werden 2022 für
Mediaagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um
Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20.000 Euro für alle
Detailbudgets und Konten?
- In welcher Höhe sind diese
veranschlagt?
- Sind darüber hinaus in anderen UGs (BMF
und andere Ministerien) für 2022 Mittel für jene über die
Rahmenverträge ausgeschriebenen Mediaagenturleistungen für das
Jahr 2022 veranschlagt?
- Wenn ja, in welchen UGs, Detailbudgets und
Konten und in welcher Höhe?
- Wenn ja, welche Ministerien können auf
die dort veranschlagten Mittel für diese Rahmenverträge
zugreifen?
- In welchen Detailbudget und Konten der UG 15
sind die über die Rahmenverträge ausgeschriebenen
Kreativagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
- In welcher Höhe sind in diesen
Detailbudgets und Konten Mittel für das Jahr 2022 veranschlagt?
- Sind andere Ministerien als das BMF zum
Abruf dieser Mittel berechtigt?
i. wenn ja, wie genau und in welcher Höhe können diese Mittel
von den Ministerien abgerufen werden?
ii. wenn nein, warum nicht?
- Was passiert mit den veranschlagten
Mitteln, wenn diese 2022 nicht voll ausgeschöpft werden?
- An welche Unternehmen werden 2022
Auszahlungen für Kreativagenturleistungen aus den
Rahmenverträgen geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme
von 20 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten?
- In welcher Höhe sind diese
veranschlagt?
- An welche Personen werden 2022 für
Kreativagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um
Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20 000 EUR für alle
Detailbudgets und Konten?
- In welcher Höhe sind diese
veranschlagt?
- Sind darüber hinaus in anderen UGs (BMF
und andere Ministerien) für 2022 noch Mittel für jene über
die Rahmenverträge ausgeschriebenen Kreativagenturleistungen für
das Jahr 2022 veranschlagt?
- Wenn ja, in welchen UGs, Detailbudgets,
bzw. Konten und in welcher Höhe?
- Wenn ja, welche Ministerien können auf
die dort veranschlagten Mittel für diese Rahmenverträge
zugreifen?