8813/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wo sind die Mega-Budgets für die Rahmenverträge "Mediaagenturleistungen Bund" und "Kreativagenturleistungen Bund" hinterlegt?

Die Bundesregierung hat über die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) am 02.11.2020 zwei Ausschreibungen veröffentlicht. Bei einer Ausschreibung handelt es sich um Rahmenverträge über 180 Millionen für Mediaagenturleistungen Bund (Geschäftszahl 5202.03733), bei der anderen Ausschreibung um Rahmenverträge über 30 Millionen Euro für Kreativagenturleistungen Bund (GZ: 5202.03685). Die Vertragsdauer ist jeweils vier Jahre. Das bedeutet: Die Bundesregierung  kann in vier Jahren für Kreativagenturleistungen sowie das Buchen von Werbung insgesamt 210 Millionen Euro an Steuergeld  bzw. eine Million Euro pro Woche ausgeben. Laut den Ausschreibungsunterlagen soll dabei "das Beste aus beiden Welten" kommuniziert werden. Im Frühjahr 2021 wurden diese Rahmenverträge dann vergeben. Dabei wurden jeweils drei Agenturen für die beiden Etats nach dem Kaskadenprinzip ausgewählt. Wo genau diese Budgets abgebildet sind, ist unklar – in den einzelnen UGs sind die Etats nämlich nicht abgebildet. Das bestätigen auch Regierungsmitglieder in Budgetausschüssen. In den Ministerien gibt es überdies teilweise eigene Budgets für Informationstätigkeit. Der Bundeskanzler erklärte nun im Budgetausschuss, dass die Budgets für die beiden Etats im Finanzministerium hinterlegt sind. Jetzt stellt sich die Frage, wo die Etats im Finanzministerium genau abgebildet sind, und ob diese Budget aus den Rahmenverträgen zusätzlich zu den Budgets aus den Ministerien für Informationstätigkeit ausgegeben werden können und wer wie wann darauf Zugriff hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. In welchen Detailbudgets und Konten der UG 15 sind die über die Rahmenverträge ausgeschriebenen Mediaagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
    1. In welcher Höhe sind in diesen Detailbudgets und Konten Mittel für das Jahr 2022 veranschlagt?
    2. Sind andere Ministerien als das BMF zum Abruf dieser Mittel berechtigt?

                                          i.    wenn ja, wie genau und in welcher Höhe können diese Mittel von den Ministerien abgerufen werden?

                                        ii.    wenn nein, warum nicht?

    1. Was passiert mit den veranschlagten Mitteln, wenn diese 2022 nicht voll ausgeschöpft werden?
  1. An welche Unternehmen werden 2022 Auszahlungen für Mediaagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20.000 Euro für alle Detailbudgets und Konten?
    1. In welcher Höhe sind diese veranschlagt?
  1. An welche Personen werden 2022 für Mediaagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20.000 Euro für alle Detailbudgets und Konten?
    1. In welcher Höhe sind diese veranschlagt?
  1. Sind darüber hinaus in anderen UGs (BMF und andere Ministerien) für 2022 Mittel für jene über die Rahmenverträge ausgeschriebenen Mediaagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
    1. Wenn ja, in welchen UGs, Detailbudgets und Konten und in welcher Höhe?
    2. Wenn ja, welche Ministerien können auf die dort veranschlagten Mittel für diese Rahmenverträge zugreifen?
  1. In welchen Detailbudget und Konten der UG 15 sind die über die Rahmenverträge ausgeschriebenen Kreativagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
    1. In welcher Höhe sind in diesen Detailbudgets und Konten Mittel für das Jahr 2022 veranschlagt?
    2. Sind andere Ministerien als das BMF zum Abruf dieser Mittel berechtigt?

                                          i.    wenn ja, wie genau und in welcher Höhe können diese Mittel von den Ministerien abgerufen werden?

                                        ii.    wenn nein, warum nicht?

    1. Was passiert mit den veranschlagten Mitteln, wenn diese 2022 nicht voll ausgeschöpft werden?
  1. An welche Unternehmen werden 2022 Auszahlungen für Kreativagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten?
    1. In welcher Höhe sind diese veranschlagt?
  1. An welche Personen werden 2022 für Kreativagenturleistungen aus den Rahmenverträgen geleistet? Bitte um Darstellung ab einer Auszahlungssumme von 20 000 EUR für alle Detailbudgets und Konten?
    1. In welcher Höhe sind diese veranschlagt?
  1. Sind darüber hinaus in anderen UGs (BMF und andere Ministerien) für 2022 noch Mittel für jene über die Rahmenverträge ausgeschriebenen Kreativagenturleistungen für das Jahr 2022 veranschlagt?
    1. Wenn ja, in welchen UGs, Detailbudgets, bzw. Konten und in welcher Höhe?
    2. Wenn ja, welche Ministerien können auf die dort veranschlagten Mittel für diese Rahmenverträge zugreifen?