8825/J XXVII. GP

Eingelangt am 01.12.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Wer entscheidet, welche „Gs“ anerkannt werden und welche wissenschaftlichen Grundlagen liegen diesen Entscheidungen zugrunde?“

 

 

Dass es der türkis-grünen Regierung nicht um die Gesundheit geht, wird auch anhand der neuen Corona-Maßnahmen eindeutig. Die Antikörper-Test, welche eigentlich große Sicherheit vor Corona-Infektion bieten, werden nicht anerkannt. Dafür Covid-19-Impfungen, bei denen niemand nachkontrolliert, ob die Personen überhaupt irgendwelche Antikörper gebildet haben, gelten als ausreichend. Jetzt gelten diese unwissenschaftlichen Regeln auch für die Einreise nach Österreich.

 

Die Plattform Vienna.at berichtete:

 

„Ab 22. November: 2,5G-Nachweis für Einreise nach Österreich nötig

16.11.2021 19:31 (Akt. 17.11.2021 07:10)

 

Österreich verschärft angesichts der hohen Infektionszahlen die Einreisebestimmungen: Ab 22. November ist für die Einreise ein 2,5G-Nachweis erforderlich. Antigentests und Antikörpertests sind ungültig.

Für Pendler (Beruf, Schule, Studium, familiäre Zwecke, Lebenspartner) gilt die 3G-Regel. Dies geht aus der am Dienstag geänderten Einreiseverordnung hervor, die am Montag in Kraft tritt.

 

Für Einreise nach Österreich gilt 2,5G - Pendler ausgenommen

Für Pendler wird das Einreiseregime aber auch verschärft: Die bisherige privilegierte Dauer von PCR-Test von sieben Tagen wird auf 72 Stunden verkürzt. Antigentests sind künftig nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. Der Ninja-Pass für Schüler gilt für die Einreise als Ausnahme.

Wie auch österreichweit wird die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von einem Jahr auf neun Monate verkürzt. Für diese Anpassung an die dritte Covid-19-Maßnahmenverordnung gilt eine Übergangsfrist bis 6. Dezember.

Die 2,5G-Regel umfasst Personen, die entweder PCR-getestet, geimpft oder genesen sind. Unter 3G fallen auch Getestete mit einem behördlichen Antigentest.“[1]

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

 

1)    Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage hat man die Maßnahme „2,5-G für die Einreise nach Österreich“ beschlossen?

2)    Warum gelten die Antikörper-Tests nicht als eines der „G“, obwohl sie hohe Sicherheit vor der Corona-Infektion?

3)    Warum werden die Antikörper-Test nicht für die Anreise nach Österreich akzeptiert (welche wissenschaftliche Grundlage; welche Experten haben dies beschlossen)?

4)    Warum ist die Covid-19-Impfung als eines der „G“ anerkannt, obwohl man nichts zum Antikörperstatus und damit zur Sicherheit vor der Corona-Infektion sagen kann?

5)    Warum werden Antigen-Tests nicht anerkannt, obwohl sie sehr kurzfristig gemacht werden, d.h. sehr aktuell sind und damit eine gute Sicherheit geben?

6)    Welche Personen haben über die 2,5-G-Regel für die Einreise nach Österreich entschieden, was waren die Datengrundlagen für die Entscheidung über die einzelnen „Gs“?

7)    Wie aktuell (bitte Datum der Veröffentlichung der jeweiligen Studien) sind die wissenschaftlichen Grundlagen, welche diesen Entscheidungen über die G-Regelungen zugrunde liegen?

8)    Warum beweist der hohe Antikörpern-Status nicht, dass die Person genesen ist und damit „das zweite G“ erfühlt?



[1] Ab 22. November: 2,5G-Nachweis für Einreise nach Österreich nötig - Coronavirus Wien - VIENNA.AT