8841/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andreas Hanger

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend ungerechtfertigte Vorwürfe gegen die Rechtsschutzbeauftrage des Bundesministeriums für Justiz

Die Rechtsschutzbeauftragte des BMJ hat vor einiger Zeit mit scharfer Kritik an der Vorgangsweise der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) für Aufsehen gesorgt. In diesem Zusammenhang ist allerdings nicht bekannt, ob das für die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber der WKStA zuständige OStA und nachfolgend das BMJ inhaltlich darauf reagiert hat. Allein der Umstand, dass sich die Rechtsschutzbeauftragte mit dem ihr bekannten Rechtsanwalt Manfred Ainedter hinsichtlich ihrer öffentlichen Erklärung beraten habe, wurde plötzlich zum Skandal hochstilisiert. Es wurde behauptet, der gleiche Rechtsanwalt, der Beschuldigte im Zusammenhang mit Ermittlungen der WKStA vertritt, hätte die Rechtsschutzbeauftragte hinsichtlich deren Beschwerde beraten, was von beiden handelnden Personen allerdings glaubwürdig in Abrede gestellt wird.

Erstaunlich ist, dass die Bundesministerin für Justiz mittels medialer Ankündigung nunmehr die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch lädt. In einer APA-Meldung führte die Bundesministerin für Justiz aus: „Die Unabhängigkeit der Justiz muss zu jedem Zeitpunkt gewahrt und nach außen sichtbar sein. Deshalb habe ich unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine umfassende Prüfung durch die Beamt:innen des Hauses angeordnet und die Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gespräch ins Ministerium geladen,“ (APA 0136 vom 27.11.2021)

Dazu ist allerdings anzumerken, dass gem. § 47a Abs. 4 StPO die Rechtsschutzbeauftrage in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden ist. Die diesbezügliche Vorgangsweise der Bundesministerin für Justiz hat daher keine rechtliche Grundlage ist jedenfalls hinterfragenswürdig.

Ebenso ist aufzuklären, warum zwar Oberstaatsanwälten der WKStA bzw. auch deren Leiterin zugestanden wird, sich durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen, wobei diese Rechtsanwälte gleichzeitig ebenso Beschuldigte in Ermittlungsverfahren der WKStA vertreten. Dieser Interessenskonflikt wird aber sichtlich nicht kritisch gesehen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage

1.         Kennen Sie die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten an der WKStA?

2.         Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die von Ihnen angeordnete „umfassende Prüfung durch Beamt:innen des Hauses" beauftragt?

3.         Welche Reaktion haben Sie auf die Kritik an der WKStA gesetzt?

4.         Haben Sie dienstrechtlichen und fachlichen Konsequenzen aus dieser Kritik gezogen?

5.         Haben Sie insbesondere darauf reagiert, dass die Rechtsschutzbeauftragte bei diversen Ermittlungsmaßnahmen der WKStA eine rote Linie des Rechtsstaates überschritten sah?

6.         Halten Sie Ihre Vorwürfe gegen die Rechtsschutzbeauftragte auch noch aufrecht, nachdem die Betroffene und Rechtsanwalt Manfred Ainedter klargestellt haben, dass sich die Beratung auf das Lektorat einer Presseaussendung beschränkt hat?

7.         Werden Sie sich dafür bei der weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten entschuldigen?

8.         Werden Sie bei diesem Anlass zugleich auch die Kritik der Rechtsschutzbeauftragten an diversen Ermittlungspannen der WKStA thematisieren?

9.         Werden Sie bei dieser Gelegenheit auch besprechen, wie die Wahrung von Persönlichkeitsrechten einzelner Beschuldigter auch bei Verfahren gegen einen großen Kreis an Beschuldigten sichergestellt werden kann?

10.      Stimmt es, dass Rechtsanwalt Johannes Zink Vertreter der WKStA rechtsfreundlich vertreten hat?

11.      Wenn ja, wer hat die Honorarnote der rechtsfreundlichen Vertretung der WKStA bezahlt?

12.      Stimmt es, dass ebendieser Rechtsanwalt, Johannes Zink, auch die Beschuldigten Peter Pilz und LH Hans Peter Doskozil vertritt bzw. vertreten hat?

13.       In welchen weiteren Fällen arbeiten Vertreter der WKStA derzeit mit Rechtsanwalt Johannes Zink zusammen?