8857/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter,  Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie

betreffend Bodenversiegelung durch die ASFINAG

 

Immer häufiger werden bei der Sanierung von Streckenabschnitten des österreichischen Autobahn- und mitunter auch Schnellstraßennetzes durch die ASFINAG die begrünten Trennstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen zur Gänze versiegelt, indem diese Bereiche asphaltiert oder mit Betonoberflächen versehen werden. Die Leitplanken werden im Zuge dessen durch Betonleitwände ersetzt.

Bei einer durchschnittlichen Breite der Mittelstreifen von 4 m gehen auf diese Weise bei Sanierung eines 5 km langen Teilstückes 2 ha Boden verloren, der in der Lage ist, Niederschlagswasser auf natürliche Weise aufzunehmen und schadlos versickern zu lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien wird entschieden, begrünte Trennstreifen im österreichischen Autobahnnetz mit Asphalt oder Beton zu versiegeln?
  2. Wie groß ist die Grünfläche, die dadurch in den vergangen 5 Jahren effektiv versiegelt worden ist (es wird um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern gebeten)?
  3. Wie erfolgt im Falle der Versiegelung der Trennstreifen die schadlose Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers?
  4. Welche Mehrkosten für Oberflächenwasser-Entsorgung sind der ASFINAG in den vergangenen fünf Jahren dadurch entstanden, dass Trennstreifen versiegelt worden sind? 
  5. Wie lässt sich diese Art der Sanierung der Trennstreifen mit der allgemeinen Anforderung nach einer die Bodenversiegelung vermeidenden Bauweise vereinen? Sollten nicht eher Betonflächen in Grünflächen umgewandelt werden?
  6. Trifft die ASFINAG Maßnahmen, um die so versiegelten Mittelstreifen durch gleichwertige, neu geschaffene Grünflächen zu kompensieren?