8858/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Fragwürdige Rechnungslegungspraktiken innerhalb des BMF

 

Am 17.8.2017 forderte MMag. Thomas Schmid Sabine Beinschab auf die „offenen“ (gemeint waren Umfragen) in die „Studie zur Betrugsbekämpfung zu packen.“ Frau Beinschab vergewisserte sich daraufhin, ob sie „3 Wellen“, gemeint waren wiederum Umfragen, und die „Betrugsbekämpfung“ in einer Rechnung summieren soll.

Und in der Tat gab es laut dem Förderbericht 2017 einen derartigen Forschungsauftrag von Seiten des BMF. Dafür stellte Frau Beinschab 61.740 Euro für sieben Wochen Arbeit in Rechnung, die auch laut dem Förderbericht bezahlt wurden. In der Zusammenschau mit den anderen geförderten Forschungen des BMF, erscheint dieser Betrag für diese relativ kurze Zeit selbst für einen Laien sehr erhöht. 

Es stellt sich nun die Frage, wie es möglich war, dass Rechnungen offensichtlich ohne inhaltlicher Prüfung von Seiten des BMF bezahlt wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Welche organisatorische Einheit des BMF war für die Bearbeitung, gemeint ist die inhaltliche Prüfung und Bezahlung, der Förderung mit der BFDAT-Nummer BMF1700000021 zuständig? 
  2. Welche konkrete Person war für die Bearbeitung zuständig?
  3. Gab es im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Rechnung Weisungen oder dergleichen? 
  4. War MMag. Thomas Schmid in die Bearbeitung der Rechnung in irgendeiner Weise involviert?
  5. Wurden bei der Rechnung, die im Rahmen der Förderung mit der BFDAT-Nummer BMF1700000021 gestellt wurde, die "3 Wellen" (Zitat Beinschab), gemeint Umfragen, ausgewiesen?
    1. Wenn ja, als wie hoch wurden die Posten der "3 Wellen" ausgewiesen?
    2. Wenn nein, warum fiel der erhöhte Rechnungsbetrag niemandem auf?  
  1. Wie lange werden Rechnungen allgemein von der Buchhaltungsagentur des Bundes aufgehoben? 
  2. Wurden die Rechnungen im Rahmen der Rechtshilfe an die WKStA bzw. das BMJ übermittelt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht? 
  1. Wie ist allgemein die Vorgehensweise bei der Einreichung von Dienstleistungsrechnungen innerhalb des BMF? 
  2. Die Studie begann laut Förderbericht 2017 bereits am 4.8.2017. Am 17.8.2017 wurde von Thomas Schmid verlangt die Umfragen in die "Studie zum Thema Betrugsbekämpfung" zu packen. Wie ist es möglich, dass nachträglich das Fördervolumen für Studien erhöht wurde?
  3. Wurde vor Beauftragung der "Studie zum Thema Betrugsbekämpfung" ein budgetärer Rahmen von Seiten des BMF festgelegt?
    1. Wenn ja, wie hoch war dieser? 
    2. Wenn ja, warum fiel dann nicht auf, dass der budgetäre Rahmen durch das mutmaßliche "Hineinpacken" der Umfragen gesprengt wurde?