8859/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Schutzbriefe und Visa

 

Der afghanische Wissenschaftlerin Amena Karimyan wurde, nachdem sie von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, der Karl-Franzens-Universität Graz und dem Forum Stadtpark, sowie weiteren europäischen und U.S. Instituten zu Forschungsaufenthalten eingeladen wurde, vom BMEIA ein Schutzbrief ausgestellt. Mit diesem reiste sie unter erheblichen Gefahren und Bedrohungen von Afghanistan nach Pakistan, um bei der dortigen österreichischen Vertretung das im Schutzbrief versprochene Visum abzuholen. Allerdings lag kein Visum für sie bereit. Ihr Antrag wurde vom Außenministerium abgelehnt, obgleich sich an ihrer Situation (Einladungen, Garantien) seit Ausstellung des Schutzbriefs und Visaversprechung nichts geändert hatte. 

Nun verweilt Karimyan ohne Einkommen in Pakistan. Eine Rückkehr nach Afghanistan ist nach den Bedrohungen bei der Ausreise, die nur dank des österreichischen Schutzbriefs glimpflich verlaufen waren, nicht anzudenken. Als Wissenschaftlerin und Frau ist Karimyan für die Taliban ein doppeltes Feindbild. Durch die Ausreise wurde ihre Situation im Falle einer Rückkehr noch prekärer, weil nun ein Abtauchen in Afghanistan nicht mehr möglich ist. Damit hat der Schutzbrief und das versprochenen Visum ihre Situation noch weiter dramatisiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wie viele Schutzbriefe stellt die Republik Österreich jährlich im Schnitt aus?
  2. Wie viele wurden in den letzten 12 Monaten ausgestellt?
  3. Nach welchen Kriterien werden Schutzbriefe ausgestellt?
  4. In welchem Prozentsatz der Fälle wird Schutzbriefempfänger_innen danach die Ausstellung eines Visums verweigert? 
    1. Wie viele Schutzbriefempänger_innen erhielten in den letzten 12 Monaten kein Visum?
  1. Welche Probleme, die bei der Ausstellung des Schutzbriefes noch nicht bekannt waren, traten nach Eingang des Visaantrags auf?