8863/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Gesundheitsberuferegister: Verlängerung der Pandemie-Ausnahmeregelung

 

Für die Aufnahme in das Gesundheitsberuferegister gilt derzeit eine Ausnahmeregelung: "Derzeit kann die Berufstätigkeit ab sofort auch ohne Eintragung in das Gesundheitsberuferegister aufgenommen und für die Dauer der Pandemie – maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2021 – in Österreich ausgeübt werden." (https://gbr.goeg.at/Wann). Diese Regelung wird laut Auskunft der GÖG nicht verlängert, obwohl die Regierung erst kürzlich einen erneuten harten Lockdown verordnet hat und damit auch viele andere pandemiebedingten Ausnahmeregelungen verlängert hat. Dass die Bundesregierung nun in Zeiten der Pandemie und des akuten Pflegenotstands plant, ausgerechnet diese pandemiebedingte Ausnahmeregelung nicht zu verlängern, ist bedauerlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Sämtliche pandemiebedingte Ausnahmeregelungen wurden zuletzt aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens verlängert. Mit welcher Begründung wird die pandemiebedingte Ausnahmeregelung für die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister nicht über den 31.12.2021 hinaus verlängert?