Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr.
Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zusammensetzung
und Arbeit der internen Revision iZm der Inseratenaffäre im BMF
Aktuell finden
strafrechtliche Ermittlungen gegen zehn Personen im Zusammenhang mit der sog.
"Inseratenaffäre" statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft
lautet, dass mit Steuergeldern des BMF Umfragen im Sinne von Sebastian Kurz
finanziert wurden. So soll der damalige Generalsekretär und Kabinettschef
Thomas Schmid Frau Beinschab angewiesen haben, für die von ihr
durchgeführten (mutmaßlich manipulierten) Umfragen Scheinrechnungen
zu stellen und diese über Studienförderungen des BMF abzurechnen. Am
9. Oktober 2021 gab der Leiter der Finanzprokuratur Dr. Peschorn in der Sendung
"Im Zentrum" bekannt, dass eine interne Revision im Zusammenhang mit
der Inseratenaffäre von Bundesminister Blümel in Auftrag gegeben
wurde, die von Finanzprokuratur unterstützt wird. Laut dem Organigramm des
BMF (https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:iKVCQnQdHMwJ:https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:58ee386f-de04-4a4b-94f9-c12e9ffc4f0e/Organigramm_deutsch_15032021.pdf+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at) wird die Interne Revision von Dr. Hannes Schuh
geleitet. Fraglich ist, warum die Interne Revision bzw. Dr. Schuh nicht von
sich aus in dieser Causa tätig geworden ist, sondern ein Auftrag von BM
Blümel notwendig war. Es erschließt sich auch nicht, warum die
Interne Revision, für die einzige Aufgabe, die sie hat, die Hilfe der
Finanzprokuratur braucht.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
- Findet die von Dr.
Peschorn erwähnte interne Revision tatsächlich statt?
- Wenn ja, wie lautet im
Detail der wann von Ihnen gegebene Auftrag einer internen
Revision (bitte um den genauen Untersuchungsauftrag)?
- Wenn ja, seit wann wurde
dem Auftrag durch welche von jeweils wem gesetzten Maßnahmen
nachgekommen (bitte um genaue Auflistung der Maßnahmen)?
- Wenn ja, beinhaltete der
Auftrag auch ein Datum, bis zu dem die Revision abgeschlossen werden
soll?
- Wenn ja, welches?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wie viele und welche
Personen sind konkret an der Aufarbeitung der sog. Inseratenaffäre
seit wann beteiligt?
- Ist es richtig, dass die
Finanzprokuratur unterstützend tätig ist?
- Wenn ja, seit wann
inwiefern?
- Wenn ja, warum?
- Wenn ja, gab es in der
Vergangenheit interne Revisionen bei denen die Finanzprokuratur
unterstützend tätig war?
i. Wenn ja, welche wann und in wessen Auftrag mit
jeweils welchem genauen Inhalt?
- Warum wurde die organisatorische
Einheit "Interne Revision" im BMF nicht von sich aus in
der sog. "Inseratenaffäre" tätig?
- Was sind die konkreten
Aufgaben der "Interne Revision"? (Bitte eine konkrete
Leistungsübersicht für die Jahre 2015-2021)
- Wie viele Personen
arbeiten für die "Interne Revision" im BMF?
- Welche Aufgabenbereiche
hat der Leiter der Internen Revision Dr. Schuh? (Bitte eine konkrete
Leistungsübersicht für die Jahre 2015-2021)
- Wie genau gestaltet sich
die Unterstützung der Finanzprokuratur?
- Erhält die
Finanzprokuratur freien Zugang zu allen Akten, Unterlagen und Dateien,
oder werden diese vom BMF vorselektiert?
- Wie viele Personen
werden von Seiten der Finanzprokuratur für die interne Revision seit
wann jeweils zur Verfügung gestellt?
- Ist absehbar, wann die
Untersuchungen abgeschlossen sein werden, bzw. haben Sie diesbezüglich
mittlerweile Wünsche geäußert?
- Wenn ja, wann?
- Wird es einen Bericht
der internen Revision zur sog. Inseratenaffäre geben?
- Wenn ja, wird dieser
öffentlich gemacht?
i. Wenn ja, wann?
- Wenn nein, in welcher
Art und Weise wird sonst über die Erkenntnisse berichtet?
- Werden die Ergebnisse
der internen Revision auch der Staatsanwaltschaft zu Verfügung
gestellt?
- Wenn nein, warum nicht?