8867/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zusammensetzung und Arbeit der internen Revision iZm der Inseratenaffäre im BMF

 

Aktuell finden strafrechtliche Ermittlungen gegen zehn Personen im Zusammenhang mit der sog. "Inseratenaffäre" statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass mit Steuergeldern des BMF Umfragen im Sinne von Sebastian Kurz finanziert wurden. So soll der damalige Generalsekretär und Kabinettschef Thomas Schmid Frau Beinschab angewiesen haben, für die von ihr durchgeführten (mutmaßlich manipulierten) Umfragen Scheinrechnungen zu stellen und diese über Studienförderungen des BMF abzurechnen. Am 9. Oktober 2021 gab der Leiter der Finanzprokuratur Dr. Peschorn in der Sendung "Im Zentrum" bekannt, dass eine interne Revision im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre von Bundesminister Blümel in Auftrag gegeben wurde, die von Finanzprokuratur unterstützt wird. Laut dem Organigramm des BMF  (https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:iKVCQnQdHMwJ:https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:58ee386f-de04-4a4b-94f9-c12e9ffc4f0e/Organigramm_deutsch_15032021.pdf+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=at) wird die Interne Revision von Dr. Hannes Schuh geleitet. Fraglich ist, warum die Interne Revision bzw. Dr. Schuh nicht von sich aus in dieser Causa tätig geworden ist, sondern ein Auftrag von BM Blümel notwendig war. Es erschließt sich auch nicht, warum die Interne Revision, für die einzige Aufgabe, die sie hat, die Hilfe der Finanzprokuratur braucht. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Findet die von Dr. Peschorn erwähnte interne Revision tatsächlich statt? 
  2. Wenn ja, wie lautet im Detail der wann von Ihnen gegebene Auftrag einer internen Revision (bitte um den genauen Untersuchungsauftrag)?
  3. Wenn ja, seit wann wurde dem Auftrag durch welche von jeweils wem gesetzten Maßnahmen nachgekommen (bitte um genaue Auflistung der Maßnahmen)? 
  4. Wenn ja, beinhaltete der Auftrag auch ein Datum, bis zu dem die Revision abgeschlossen werden soll? 
    1. Wenn ja, welches?
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wie viele und welche Personen sind konkret an der Aufarbeitung der sog. Inseratenaffäre seit wann beteiligt? 
  2. Ist es richtig, dass die Finanzprokuratur unterstützend tätig ist?
    1. Wenn ja, seit wann inwiefern? 
    2. Wenn ja, warum? 
    3. Wenn ja, gab es in der Vergangenheit interne Revisionen bei denen die Finanzprokuratur unterstützend tätig war? 

                                          i.    Wenn ja, welche wann und in wessen Auftrag mit jeweils welchem genauen Inhalt?

  1. Warum wurde die organisatorische Einheit "Interne Revision" im BMF nicht von sich aus in der sog. "Inseratenaffäre" tätig? 
  2. Was sind die konkreten Aufgaben der "Interne Revision"? (Bitte eine konkrete Leistungsübersicht für die Jahre 2015-2021)
  3. Wie viele Personen arbeiten für die "Interne Revision" im BMF? 
  4. Welche Aufgabenbereiche hat der Leiter der Internen Revision Dr. Schuh?  (Bitte eine konkrete Leistungsübersicht für die Jahre 2015-2021)
  5. Wie genau gestaltet sich die Unterstützung der Finanzprokuratur? 
  6. Erhält die Finanzprokuratur freien Zugang zu allen Akten, Unterlagen und Dateien, oder werden diese vom BMF vorselektiert? 
  7. Wie viele Personen werden von Seiten der Finanzprokuratur für die interne Revision seit wann jeweils zur Verfügung gestellt? 
  8. Ist absehbar, wann die Untersuchungen abgeschlossen sein werden, bzw. haben Sie diesbezüglich mittlerweile Wünsche geäußert?
    1. Wenn ja, wann?
  1. Wird es einen Bericht der internen Revision zur sog. Inseratenaffäre geben? 
    1. Wenn ja, wird dieser öffentlich gemacht?

                                          i.    Wenn ja, wann?

    1. Wenn nein, in welcher Art und Weise wird sonst über die Erkenntnisse berichtet? 
  1. Werden die Ergebnisse der internen Revision auch der Staatsanwaltschaft zu Verfügung gestellt? 
    1. Wenn nein, warum nicht?