8869/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage Militärflugzeug im Tiefflug über dem Attersee löste Eurofighter-Alarm aus 

 

In Ihrer Beantwortung zur Anfrage Nr. 8023/J betreffend „Militärflugzeug im Tiefflug über dem Attersee löste Eurofighter-Alarm aus“ blieben einige Fragen ganz oder teilweise unbeantwortet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie lange befand sich die ungarische C-17 zu diesem Zeitpunkt des Alarmstars um 11:02 Uhr schon unerlaubt im österreichischen Luftraum?

2.    Wie lange wurde der österreichische Luftraum konkret verletzt?

3.    Auf welcher Strecke verletzte die ungarische C-17 den Luftraum konkret? Bitte um detaillierte Bekanntgabe der Strecke. 

4.    Laut Ihrer Anfragebeantwortung wurde nach Verifizierung der Abweichungen während des Fluges, die auf Grund der komplexen Situation ungewöhnlich lange dauerte, der Alarmstart als angemessene Reaktion ausgelöst. Welche komplexe Situation lag konkret vor?

5.    Warum gab es im gegenständlichen Fall, wo es sich ja laut Ihrer Anfragebeantwortung um einen multinationalen Trainingsflug handelte, welcher nicht von einem der Tatbestände der Jahresüberfluggenehmigung umfasst ist, keinen Antrag auf Genehmigung? Bitte um detaillierte Erläuterung.

6.    Wie läuft das Genehmigungsverfahren im Falle von multinationalen Trainingsflügen ab?
a.) Wer wäre hier für die Genehmigung zuständig?

7.    Wurden irgendwelche Schritte gesetzt, da die Jahresüberfluggenehmigung im Fall dieses Fluges den Zweck gar nicht deckt?
a.) Falls ja, welche?
b.) Falls nein, warum nicht?

8.    Warum kann der Trainingsflug der multinationalen „Heavy Airlift Wing“ keiner speziellen Nation zugeordnet werden?

a.) Wie viele Personen waren konkret an Bord?
b.) Welche Nationalität hatten die an Bord befindlichen Personen jeweils?
c.) Welchen Nationen wird dieser Flug zugeordnet?

9.    Was bedeutet der Grund des Tiefflugs „Navigationsflug nach Sichtflugregeln“ im vorliegenden Fall konkret?
a.) Was ist generell ein Navigationsflug nach Sichtflugregeln?
b.) Am besagten Tag gab es laut zahlreichen Berichten von der Bevölkerung keine Wolke in Sicht und es war strahlend blau, warum kam es dann zum Navigationsflug nach Sichtflugregeln?

10. Was wird seitens des BMLV unternommen um „Sightseeingflüge“ auf Staatskosten zu unterbinden?

11. Gibt es Indizien, dass die Besatzung der ungarischen C-17 ähnliche Absprungübungen wie das Bundesheer am Attersee durchführen wollten?