8869/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.12.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Folgeanfrage Militärflugzeug im Tiefflug über dem Attersee löste Eurofighter-Alarm aus
In Ihrer Beantwortung zur Anfrage Nr. 8023/J betreffend „Militärflugzeug im Tiefflug über dem Attersee löste Eurofighter-Alarm aus“ blieben einige Fragen ganz oder teilweise unbeantwortet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Wie lange befand sich die ungarische C-17 zu diesem Zeitpunkt des Alarmstars um 11:02 Uhr schon unerlaubt im österreichischen Luftraum?
2. Wie lange wurde der österreichische Luftraum konkret verletzt?
3. Auf welcher Strecke verletzte die ungarische C-17 den Luftraum konkret? Bitte um detaillierte Bekanntgabe der Strecke.
4. Laut Ihrer Anfragebeantwortung wurde nach Verifizierung der Abweichungen während des Fluges, die auf Grund der komplexen Situation ungewöhnlich lange dauerte, der Alarmstart als angemessene Reaktion ausgelöst. Welche komplexe Situation lag konkret vor?
5. Warum gab es im gegenständlichen Fall, wo es sich ja laut Ihrer Anfragebeantwortung um einen multinationalen Trainingsflug handelte, welcher nicht von einem der Tatbestände der Jahresüberfluggenehmigung umfasst ist, keinen Antrag auf Genehmigung? Bitte um detaillierte Erläuterung.
6.
Wie
läuft das Genehmigungsverfahren im Falle von multinationalen
Trainingsflügen ab?
a.) Wer wäre hier für die Genehmigung zuständig?
7.
Wurden
irgendwelche Schritte gesetzt, da die Jahresüberfluggenehmigung
im Fall dieses Fluges den Zweck gar nicht deckt?
a.) Falls ja, welche?
b.) Falls nein, warum nicht?
8. Warum kann der Trainingsflug der multinationalen „Heavy Airlift Wing“ keiner speziellen Nation zugeordnet werden?
a.)
Wie viele Personen waren konkret an Bord?
b.) Welche Nationalität hatten die an Bord befindlichen Personen jeweils?
c.) Welchen Nationen wird dieser Flug zugeordnet?
9.
Was bedeutet
der Grund des Tiefflugs „Navigationsflug
nach Sichtflugregeln“ im vorliegenden Fall konkret?
a.) Was ist generell ein Navigationsflug nach Sichtflugregeln?
b.) Am besagten Tag gab es laut zahlreichen Berichten von der Bevölkerung
keine Wolke in Sicht und es war strahlend blau, warum kam es dann zum
Navigationsflug nach Sichtflugregeln?
10. Was wird seitens des BMLV unternommen um „Sightseeingflüge“ auf Staatskosten zu unterbinden?
11. Gibt es Indizien, dass die Besatzung der ungarischen C-17 ähnliche Absprungübungen wie das Bundesheer am Attersee durchführen wollten?