8871/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.12.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Impfpflicht
Das Nachrichtenmagazin „profil“ berichtete am 26. November 2021 in seiner Onlineausgabe[1] über denkbare Bestrafungsszenarien, die in Folge der geplanten allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus der österreichischen Bevölkerung drohen könnten, ua wie folgt:
„Impfpflicht: Droht Hardcore-Verweigerern am Ende Haft?
Ein paar Szenarien, was auf unbeugsame Impfgegner ab dem 1. Februar so alles zukommt.
Die für 1. Februar angekündigte Impfpflicht wirft täglich mehr Fragen auf, als die Regierung beantwortet. Im Grunde ist bisher nur bekannt: Der Impfstoff wird nicht per Zwang verabreicht - auch wenn besonders wirre Impfgegner vor geheimen Spritz-Touren der Behörden warnen. Eine Impfung mit physischer Gewalt wäre wohl nur gegen Killerviren wie Ebola denkbar, die zu 80 Prozent tödlich sind.
In Österreich droht Ungeimpften nach den bisherigen Plänen „nur“ eine Verwaltungsstrafe. Sie bekommen einen Termin oder eine Deadline für die Impfung verpasst. Pfeifen sie drauf, droht eine Verwaltungsstrafe von ein paar Hundert Euro bis maximal 3600 Euro. profil hat mit Peter Bußjäger Szenarien durchgespielt, was Hardcore-Impfverweigerern in letzter Konsequenz droht.
Der Verwaltungsrechtsexperte rechnet damit, dass die Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde direkt eingetrieben werden. Das geht bis zu einer Strafhöhe von 600 Euro. Die Strafe wird an die Einkommensverhältnisse angepasst sein, aber jedenfalls „spürbar“. Mit einer paar Hundert Euro ist zu rechnen, denn über 50 Euro würden Impfgegner wohl herzlich lachen und die Strafverfügung auch noch stolz posten. Über der Grenze von 600 Euro müsste die Strafbehörde zuvor noch ein Ermittlungsverfahren einleiten, was die Sache umständlicher machen würde.
Kein Freikauf möglich
Szenario 1: Ungeimpfte zahlen die Strafe, bleiben aber unbeugsam. Dann flattert mit einem gewissen zeitlichen Abstand der nächste Impftermin ins Haus. Für Bußjäger ist es undenkbar, dass sich Ungeimpfte einmalig von der Impfpflicht freikaufen können. Denn sie ist verfassungsrechtlich nur durch ein Ziel legitimiert: die Pandemie durch eine möglichst hohe Impfquote einzudämmen. Lassen Impfgegner den Termin erneut verstreichen, folgt die nächste – dann wohl höhere – Strafe. Bis maximal 3600 Euro.“
[...]
“Ersatzfreiheitsstrafe auch für Impfgegner
Eine Pfändung bis zur Existenzgrenze heißt aber nicht, dass die verbleibende Schuld gegenüber dem Staat automatisch erlischt. Geldstrafen werden notorische Schuldner nur durch eine Ersatzfreiheitsstrafe los. Das heißt: Reicht die Pfändung nicht aus zur Tilgung, droht die Zelle. „Ersatzfreiheitsstrafen kommen in der Praxis gar nicht so selten vor. Selbst nach unbezahlten Parkstrafen“, sagt Bußjäger. Es ist für ihn unvorstellbar, Impfverweigerer von einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe auszunehmen. „Mit welcher Begründung? Verwaltungsstrafe ist Verwaltungstrafe“, sagt der Experte.
Für jede Geldstrafe ist - für den Fall der Nichtzahlung - eine Ersatzfreiheitsstrafe anzuordnen. Diese wird voraussichtlich zwei Wochen nicht übersteigen dürfen. Ersatzfreiheitsstrafe und Geldstrafe müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen, fixen Umrechnungsschlüssel gibt es keinen. Sich demonstrativ gleich in Haft zu begeben und den Märtyrer zu spielen, anstatt einer Geldstrafe oder Pfändung, ist nicht möglich. Es gibt keine Wahlmöglichkeit.
Ist die Strafe gezahlt oder abgesessen, das Auto gepfändet oder ein Teil des Lohnes einkassiert, die Impfung aber noch immer nicht absolviert, geht das Spiel von vorne los.“
[...]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Erwartet die Justiz bzw der Strafvollzug in Folge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steigende Zahlen an Ersatzfreiheitstrafen?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden angedacht, um eine Überlastung des Strafvollzugs zu vermeiden?
c. Wenn ja, ist eine Aufstockung von Bediensteten in den Justizanstalten angedacht?
d. Wenn ja, welche Auswirkungen werden auf das Justizbudget erwartet?
2. Erwartet die Justiz in Folge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steigende Zahlen an Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen bei den zuständigen Gerichten?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, welche Maßnahmen werden angedacht, um eine Überlastung der zuständigen Gerichte zu vermeiden?
c. Wenn ja, ist eine Aufstockung von Bediensteten in den zuständigen Gerichten angedacht?
d. Wenn ja, welche Auswirkungen werden auf das Justizbudget erwartet?
3. Inwiefern haftet die Republik Österreich für Impfschäden die infolge der Impflicht auftreten?
[1] Profil, Impfpflicht: Droht Hardcore-Verweigerern am Ende Haft?, https://www.profil.at/oesterreich/impfpflicht-droht-hardcore-verweigerern-am-ende-die-haft/401819998