8873/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.12.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Förderung von Anliegen der älteren Generation im Rahmen des Bundes-Seniorengesetz

 

 

Das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz), BGBl. I Nr. 84/1998 in der geltenden Fassung und die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II, Nr. 208/2014 gelten für Seniorenförderungen, die das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gewährt. Die Richtlinien gemäß § 19 Absatz 4 des Bundes-Seniorengesetz, gültig seit dem 1. August 2016, regeln die Aufteilung, die Zuerkennung, die Verwendung und die Abrechnung dieser Mittel.[1] Durch die im Bundes-Seniorengesetz vorgesehene Förderung sollen die Beratung, Information und Betreuung von Senioren unterstützt und sichergestellt werden. Oberstes Ziel ist dabei die Herstellung, Wahrung oder Hebung der Lebensqualität aller älteren Menschen in Österreich. Die Evaluierung der angestrebten Wirkungsorientierung der Fördermaßnahme erfolgt alle fünf Jahre durch eine vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu beauftragende wissenschaftliche Analyse.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

 

 

Anfrage

 

 

1)    Welche Seniorenorganisationen scheinen als Fördernehmer auf und wie hoch waren die zuerkannten Fördersummen in den Jahren 2019 bis 2021? Bitte um Auflistung nach Jahren.

 

2)    Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Evaluierung der Seniorenförderung?

 

3)    Welche Fördersummen von welchen Seniorenorganisationen mussten in den Jahren 2019 bis 2021 aufgrund etwaiger falsch interpretierter Richtlinien zurückbezahlt werden? Bitte um Auflistung nach Jahren.

 

4)    Wurden diese Mittel den anderen Seniorenorganisationen als zusätzliche Fördermittel angeboten?

 

5)    Wenn ja, welche Organisation hat wie viel zusätzliche Fördermittel erhalten? (Bitte um Auflistung der Jahre 2019 bis 2021.)



[1]https://bmsk2.cms.apa.at//cms/site2/attachments/2/6/5/CH3434/CMS1471513301189/allgemeine_seniorenfoerderung_-_richtlinien_(ab_1._august_2016).pdf