8876/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.12.2021
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Impfpflicht

 

„ORF Online“ berichtete am 30. November 2021[1] im Anschluss an den von Teile der türkis-grünen Bundesregierung initiierten runde Tisch zur Impfpflicht, über erste Erkenntnisse zur angedachten und höchst umstrittenen allgemeinen Impfpflicht, ua wie folgt:

 

IMPFPFLICHT – Weitere Gespräche sollen Details klären

 

Am Dienstag ist im Bundeskanzleramt ein runder Tisch zur Impfpflicht über die Bühne gegangen – als Auftakt einer breiteren Diskussion, so die Regierung. Sie geht fix von der Einführung der Impfpflicht – möglicherweise für Personen ab 14 Jahren – im Februar aus. Details sollen bei weiteren Treffen besprochen werden, diese Woche soll es noch zwei Runden geben.

 

Es habe einen konstruktiven ersten Austausch am runden Tisch gegeben, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Dienstag unisono. Sie hatten zuvor ins Bundeskanzleramt geladen, mit dabei waren Fachleute aus Medizin, Verhaltensökonomie und Justiz sowie die Chefinnen der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS, Pamela Rendi-Wagner und Beate Meinl-Reisinger.

 

Man habe sehr viel an Expertise erhalten, so Edtstadler nach dem Gespräch bei einer Pressekonferenz. Man habe sich die Impfpflicht nicht gewünscht, doch nun sei diese nötig. „Die Impfpflicht kann dann gerechtfertigt sein, wenn das übergeordnete Ziel, der allgemeine Gesundheitsschutz, damit erreicht werden kann“, so die Verfassungsministerin.

 

Edtstadler entschuldigte sich zudem bei jenen, „die da draußen sind und sich noch nicht abgeholt bzw. ausreichend informiert fühlen“. Diesbezüglich habe es auch Versäumnisse gegeben. „Natürlich ist nicht alles ideal gelaufen in der Vergangenheit.“ Die Impfung sei aber der „einzige Exit“ aus der Pandemie. Derzeit gebe es bei der Impfpflicht noch viele offene Fragen, medizinisch und juristisch. Das Treffen am Dienstag sei daher nur ein Auftakt gewesen.

 

Angepeiltes Startdatum bleibt

 

Auch Mückstein lobte den „fruchtvollen Austausch“ am Dienstag. Die Zahl der Impfungen sei zuletzt mit 107.000 Dosen am Tag gestiegen. „Aber aus epidemiologischer Sicht reicht das nicht.“ Es brauche die Einführung der Impfpflicht, auch wenn diese Entscheidung niemandem leichtgefallen sei. Österreich gehe hier voran angesichts der Tatsache, dass die Pflicht auch in vielen anderen Ländern schon diskutiert werde.

 

Mückstein betonte, es werde für das entsprechende Gesetz eine „ordentliche Begutachtung“ von vier Wochen geben. Nach dem Beschluss durch National- und Bundesrat werde es Anfang Februar in Kraft treten.

 

Altersgrenze von 14 Jahren möglich

 

Auf Details gingen die beiden Regierungsmitglieder kaum ein. Vieles sei noch zu besprechen, etwa die Höhe der Strafen, ob man für einen Verstoß mehrfach bestraft werden könne und ob man sich etwa auch durch eine Impfung einer Sanktion entziehen könne. Wahrscheinlich werde die Impfpflicht nicht für Volksschulkinder gelten, so Edtstadler. Möglich sei etwa eine Altersgrenze von 14 Jahren.

 

Mückstein richtete noch eine Bitte an bisher ungeimpfte Menschen: „Bitte warten Sie nicht ab, bis das Gesetz in Kraft tritt!“ Es zähle gerade jetzt jede Impfung, um die vierte Welle zu brechen, besonders jede Boosterimpfung. Das sehe man am Beispiel Israel.“ [...]

 

Kickl will rechtlich gegen Pflicht vorgehen

 

Nicht eingeladen zu den Verhandlungen am Dienstag war die FPÖ, die eine Impfpflicht kategorisch ablehnt. Parteichef Herbert Kickl kritisierte erwartungsgemäß bei einer eigenen Pressekonferenz die Regierung. „Man will offenbar unter sich sein, keine kritischen Fragen haben und Gegenpositionen hören.“

 

Es sei eine Schande, dass sich die anderen Oppositionsparteien – SPÖ und NEOS – „für dieses Spiel hergeben“, sagte der FPÖ-Chef. Die Coronavirus-Situation sei deswegen so eklatant, „weil wir die dümmste, die verlogenste und die sadistischste Regierung haben, die es in Europa gibt“.

 

Auch wenn zur Impfpflicht noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, habe man bereits ein Rechtsgutachten eingeholt. Auch eine Individualbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen den Lockdown sei anhängig, so Kickl. Die Höchstrichter sollten „in die Gänge kommen“. Eine Impfpflicht sei jedenfalls nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen.

 

Zudem kündigte Kickl eine neue Protestkundgebung am 11. Dezember an. Die FPÖ sei nicht generell gegen die Impfung, sondern für die Freiheit, diese in Anspruch zu nehmen oder eben nicht. „Wir kämpfen dafür, dass niemandem ein Nachteil erwächst, der die Impfung ablehnt.““ [...]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wen konkret wird die angedacht Impfpflicht gegen das Coronavirus in Österreich treffen?

2.    Personen ab welchem Alter werden von der Impfpflicht betroffen sein?

3.    Werden Touristen, die nach Österreich reisen, von der Einführung der Impfpflicht betroffen sein?

a)    Wenn nein, wieso nicht?

b)    Wenn ja, inwiefern werden Touristen betroffen sein?

c)    Wenn ja, wird Touristen die Einreise nach Österreich nur mit einem Impfnachweis erlaubt sein?

i.              Wenn ja, wie muss der Impfnachweis ausgestaltet sein?

4.    Werden Personen, die aus beruflichen Gründen nach Österreich reisen, von der Einführung der Impfpflicht betroffen sein?

a)    Wenn nein, wieso nicht?

b)    Wenn ja, inwiefern werden Touristen betroffen sein?

c)    Wenn ja, wird Personen, die aus beruflichen Gründen nach Österreich reisen, die Einreise nur mit einem Impfnachweis erlaubt sein?

i.              Wenn ja, wie muss der Impfnachweis ausgestaltet sein?

5.    Wird nach Einführung der Impfpflicht Wahlfreiheit hinsichtlich der Impfstoffe bestehen?

6.    Die Impfstoffe welcher Hersteller werden nach Einführung der Impfpflicht zulässig sein, um der angedachten Impfflicht entsprechend nachzukommen.

7.    Werden Impfstoffe (zB Sputnik V oÄ) abseits der in Österreich angebotenen Impfstoffe für einen gültigen Impfnachweis gem der angedachten Impfpflicht zulässig sein?

8.    Werden lediglich die ersten beiden Teilimpfungen (bzw je nach Impfstoff nur eine Impfung) oder auch darüber hinaus Boosterimpfungen in regelmäßigen Abständen von der angedachten Impfpflicht erfasst sein?

9.    Inwiefern haftet die Republik Österreich für Impfschäden die infolge der Impflicht auftreten?

10. Welche Strafen in welcher Höhe drohen Personen, die der angedachten Impfpflicht nicht nachkommen?

 



[1]ORF Online, Weitere Gespräche sollen Details klären, https://orf.at/stories/3238445/