8898/J XXVII. GP
Eingelangt am 07.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Krainer, GenossInnen
an die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt
betreffend private Handynutzung durch Regierungsmitglieder und ihre Büros
Art. 52 B-VG bestimmt:
„Der Nationalrat und der Bundesrat sind befugt, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen sowie ihren Wünschen über die Ausübung der Vollziehung in Entschließungen Ausdruck zu geben.“
Als interpellationsfähige Tätigkeiten werden in diesem Sinne sämtliche dem Bund zuzurechnende Verwaltungstätigkeiten einschließlich der Privatwirtschaftsverwaltung und auch schlichtes Verwaltungshandeln verstanden. Dazu zählt auch das persönliche Verhalten von Regierungsangehörigen, soweit dies mit einem Verwaltungshandeln in Zusammenhang gebracht werden kann. Dies ist in einem objektiven Sinn nach der Intentionalität bzw. Zielgerichtetheit der Tätigkeit zu beurteilen (Kahl, Art. 52 B-VG, in: Korinek/Holoubek et al. [Hrsg.], Bundesverfassungsrecht, 7. Lfg. 2005, Rz 25).
Die Nutzung privater Mobiltelefone zu dienstlichen Zwecken ist daher jedenfalls interpellationsfähig. Die Eigentumsverhältnisse des jeweiligen „Trägermediums“ sind insofern irrelevant für die Beurteilung der Verpflichtung zur Beantwortung einer darauf gerichteten Anfrage. Entscheidend ist, ob ein ausreichender Zusammenhang mit dem Verwaltungshandeln besteht, wodurch es sich gerade eben nicht mehr um „private“ Tätigkeiten handelt.
In der Anfragebeantwortung 7853/AB verweisen Sie auf die Beantwortung 7856/AB des Bundeskanzlers. Diese enthält jedoch keine Angaben zu Ihrem Wirkungsbereich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Über wie viele dienstliche Mobiltelefone verfüg(t)en Sie und wann wurden Ihnen diese übergeben (bitte um Angabe des Typs und Herstellers)?
2. Welche monatlichen Kosten sind seit Ihrer Angelobung für Verbindungsentgelte Ihres dienstlichen Mobiltelefons angefallen?
Folgende Fragen stammen aus 7948/J, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Bundeskanzler in 7856/AB dazu keine Antwort erteilte und die Nutzung von privaten Mobiltelefonen zu dienstlichen Zwecken interpellationsfähig ist:
3. Nutzen Sie auch ein privates Mobiltelefon?
4. Wird auch dienstliche Kommunikation über ein privates Mobiltelefon abgewickelt?
a. Wenn ja: Auf wen ist das private Mobiltelefon angemeldet?
b. Wenn ja: Wurden dem Bund Kosten dieses Telefons (entweder für die Anschaffung des Geräts oder für Verbindungsentgelte) verrechnet?
5. Welche Messenger-Dienste sind auf Ihrem Mobiltelefon/Ihren Mobiltelefonen installiert?
6. Wie viele Whatsapp-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
7. Wie viele Whatsapp-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
8. Wie viele iMessage-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
9. Wie viele iMessage-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
10. Wie viele Signal-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
11. Wie viele Signal-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
12. Wie viele Telegram-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
13. Wie viele Telegram-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
14. Wie viele Threema-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
15. Wie viele Threema-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
16. Wie viele Nachrichten haben Sie über andere Messenger-Dienste mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) empfangen?
17. Wie viele Nachrichten haben Sie über andere Messenger-Dienste mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
18. In welchen Messenger-Diensten haben Sie die Selbstlöschungsfunktion aktiviert?
a. Welchen Zeitraum haben Sie dabei jeweils eingestellt?
Zur Ergänzung:
19. Welche Angaben enthält der Menüpunkt „Netzwerknutzung“ in WhatsApp Ihres dienstlichen Mobiltelefons aktuell?
20. Welche Datenmenge belegt iMessage aktuell auf Ihrem dienstlichen Mobiltelefon?
21. Welche Datenmenge belegt Telegram aktuell auf Ihrem dienstlichen Mobiltelefon?
22. Welche Datenmenge belegt Threema aktuell auf Ihrem dienstlichen Mobiltelefon?
23. Welche Datenmenge belegt Signal aktuell auf Ihrem dienstlichen Mobiltelefon?
24. Sind elektronische Geräte oder Server Ihres Ressorts mit Ihrem privaten Mobiltelefon verbunden?
25. Wird Ihr privates Mobiltelefon von der EDV Ihres Ressorts gewartet?
26. Welche Fälle sind Ihnen bekannt, wonach Nachrichten, die Sie oder Ihre MitarbeiterInnen von Mobiltelefonen gesendet oder erhalten haben (ausgenommen E-Mails) veraktet wurden?
28. Wie viele Silentel-Nachrichten haben Sie mit Ihrem dienstlichen Mobiltelefon seit Jahresbeginn (Aufschlüsselung nach Monaten) gesendet?
29. Nutzen Sie Silentel zu dienstlichen Zwecken?
30. Nutzen Sie WhatsApp zu dienstlichen Zwecken?
31. Nutzen Sie Signal zu dienstlichen Zwecken?
32. Nutzen Sie Telegram zu dienstlichen Zwecken?
33. Nutzen Sie Threema zu dienstlichen Zwecken?
34. Nutzen Sie iMessage zu dienstlichen Zwecken?