8900/J XXVII. GP

Eingelangt am 07.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entschuldung des Sudans

 

In der Budgetanfragebeantwortung (58/SABBA) vom 17.11.2021 wird für den Sudan ein Entschuldungsvolumen von rund 3,85 Milliarden Euro veranschlagt.

Die Schulden des Sudan sollen in zwei Tranchen entlassen werden. 2022 in Höhe von ca. 2,5 Milliarden Euro und im Jahr 2024 in der Höhe von ca. 1,2 Milliarden Euro. Die geplante Entschuldung soll die ODA-Quote im Jahr 2022 auf 0,87 Prozent steigern.

In der Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für Finanzen zu der schriftlichen Anfrage (5914/J) vom 21. Mai 2021 betreffend Folgeanfrage zur Anfrage "Die Republik Österreich als Gläubiger" (3809/J) wird für den Sudan die Höhe der Schuldenstreichungen unter der zu erwartenden HIPC-Entschuldung mit rund 1.660 Millionen Euro angegeben.

Die politische Situation im Sudan ist seit längerem instabil. Am 25. Oktober übernahm die Armee die Macht und stellte den amtierenden Ministerpräsidenten Hamdok unter Arrest. Das Militär hat am 21. November einer Vereinbarung über die Wiedereinsetzung des Präsidenten zugestimmt.

Würde die Entschuldung des Sudan 2022 wegen der instabilen politischen Lage aufgeschoben werden, würde die ODA-Quote Österreichs im nächsten Jahr auf 0,28% des BNE fallen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie erklären Sie die mehr als Verdopplung des Entschuldungsbetrags für den Sudan von ca. 1,6 Milliarden Euro auf 3,85 Milliarden Euro innerhalb so kurzer Zeit?

 

 

2.       Handelt es sich bei den zusätzlichen 2,25 Milliarden Euro um Verzugszinsen seit dem Jahr 2010?

a)       Wenn ja, wie hoch war der mit dem Sudan vereinbarte Prozentsatz für Verzugszinsen?

b)      Wenn ja, wie kommt es zu diesem hohen Zinssatz?

c)       Wenn ja, warum wurde der Posten im Budget beim Prognoseszenario seit 11 Jahren nicht kontinuierlich an die wahre Entschuldungshöhe angepasst?

d)      Wenn ja, warum wurden selbst im jüngsten Prognoseszenario (2021-2024) den ODA-Angaben der zur erwarteten Sudanentschuldung die Außenstände per Ende 2010 zugrunde gelegt (statt des rezentesten Jahres)?

 

 

3.       Werden Budgetmittel für den, durch den Schuldenerlass entstandenen Schaden für die OeKB als Versicherer der betroffenen Exportkredite, eingesetzt?

a)       Wenn ja, aus welchen Budgetmitteln bzw. aus welchem Ansatz?

b)      Wenn ja, jeweils in welcher Höhe?

c)       Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

4.       Werden Prämienzahlungen der privaten Exporteure für die Schadensdeckung herangezogen?

a)       Wenn ja, in welcher Höhe?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

5.       Wird der Sudan trotz der immer noch instabilen politischen Lage 2022 entschuldet?

a)    Wann ist mit einer diesbezüglichen Entscheidung des Pariser Klubs zu rechnen?

b)   Welche Position nimmt Österreich dazu ein?