8920/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Diskriminierung von Schwulen und Bisexuellen bei der Blutspende – Folgeanfrage

 

Seit bald zwei Jahren wird die Debatte um die Diskriminierung von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), in Österreich wieder verstärkt geführt. Damit schließt diese öffentliche und politische Diskussion an eine lange Reihe zivilgesellschaftlicher Aufschreie hinsichtlich der bestehenden Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern und den fehlenden Diskriminierungsschutz beim Zugang zur Blutspende an. Gerade angesichts der noch immer andauernden – und durch die Tatenlosigkeit der Regierung zum Zeitpunkt der Anfragestellung im 4. Lockdown gemündeten – Corona-Pandemie wäre eine diskriminierungsfreie Blutspende, die Ausschlüsse auf Basis des individuellen Risikoverhaltens anstatt der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität tätigt, von besonderer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in Österreich.

 

Doch noch immer fehlt ein Diskriminierungsverbot in der Blutspendeverordnung und noch immer werden MSM beispielsweise vom Roten Kreuz, entgegen den Vorgaben des Gesundheitsministeriums für 12 statt 4 Monaten von der Blutspende ausgeschlossen. Ein Jahr nach dem Hearing des Gesundheitsausschusses im Nationalrat, bei dem sich alle medizinischen Expert*innen für ein rasches Ende des De-Facto-MSM-Ausschlusses ausgesprochen haben, war das Bundesministerium noch immer nicht in der Lage, die Diskriminierung im Vergleich der Blutspende zu beenden. Auch die, in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6238/AB vom 11. Juni 2021 angekündigten, Maßnahmen lassen noch immer auf sich warten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Welche Schritte zur Beendigung der Diskriminierung von MSM bei der Blutspende wurden von Ihnen seit der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6238/AB vom 11. Juni 2021 gesetzt? Bitte um detaillierte Antwort.

2.    Seit wann liegen Ihnen die, für Oktober 2021 erwarteten, Ergebnisse der Gesundheitsfolgenabschätzung der Gesundheit Österreich GmbH vor?

3.    Welche Personen, Gruppen und Organisationen wurden in die Erstellung der Gesundheitsfolgenabschätzung der Gesundheit Österreich GmbH einbezogen und wie kam diese Auswahl konkret zustande?

4.    Welche konkreten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen brachte die Gesundheitsfolgenabschätzung der Gesundheit Österreich GmbH und welche Schlüsse ziehen Sie daraus?

a.    Bitte fügen Sie diese Gesundheitsfolgenabschätzung der Anfragebeantwortung an.

5.    Arbeitet Ihr Ministerium auf Basis der Gesundheitsfolgenabschätzung der Gesundheit Österreich GmbH an einer Neugestaltung der Blutspenderverordnung oder des standardisierten Anamnesebogens?

a.    Wenn ja, welche Inhalte und Ziele sollen dabei umgesetzt werden?

b.    Wenn ja, bis wann werden die Ergebnisse vorliegen?

c.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

6.    Sehen Sie, auf Basis der der Gesundheitsfolgenabschätzung der Gesundheit Österreich GmbH und des eigenmächtigen Handelns von Organisationen wie dem Roten Kreuz bei der Gestaltung des Zugangs zur Blutspende, die Notwendigkeit eines – von Expert*innen geforderten – Diskriminierungsverbotes in der Blutspenderverordnung, um in Zukunft die Diskriminierung von MSM beim Zugang zur Blutspende endlich wirksam zu unterbinden?

7.    Gab es seitens Ihres Ministeriums Gespräche mit dem Roten Kreuz hinsichtlich der Angleichung der Ausschlussfrist für MSM auf die, im standardisierten Anamnesebogen vorgesehenen, 4 Monate?

a.    Wenn ja, wann und von wem wurden diese geführt?

b.    Wenn nein, warum sehen Sie dazu keine Notwendigkeit?

8.    In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6238/AB vom 11. Juni 2021 kündigten Sie an, dass Ihr Ressort „auf Empfehlung der Blutkommission (…) derzeit an einer fachlichen Novellierung der Blutspenderverordnung“ arbeite und diese „im Laufe dieses Jahres“ (2021) stattfinden soll. Wurden die Arbeiten an dieser Novellierung bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, wann wird die Novellierung erfolgen?

b.    Wenn nein, warum nicht und bis wann soll der Abschluss erfolgen?

c.    Welche konkreten Ziele sollen damit in der Blutspenderverordnung verankert werden?