8921/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mario Lindner, Genossinnen und Genossen,

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Diskriminierung von Transpersonen bei der Blutspende – Folgeanfrage

 

Ähnlich der Diskriminierung von MSM beim Zugang zur Blutspende gilt nach wie vor ein diskriminierender Ausschluss von Personen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität. Dieser wird, wie sich durch die Arbeit von NGOs und Aktivist*innen im Jahr 2021 gezeigt hat, eigenmächtig von Organisationen wie dem Roten Kreuz durchgesetzt und setzt sich damit über die Vorgaben der Blutspenderverordnung, sowie des standardisierten Anamnesebogens hinweg. Gerade angesichts der noch immer andauernden – und durch die Tatenlosigkeit der Regierung zum Zeitpunkt der Anfragestellung im 4. Lockdown gemündeten – Corona-Pandemie wäre eine diskriminierungsfreie Blutspende, die Ausschlüsse auf Basis des individuellen Risikoverhaltens anstatt der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität tätigt, von besonderer Bedeutung für die Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens in Österreich.

 

In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6237/AB vom 11.06.2021 gaben Sie an, von diesem Missstand erst durch eine private Beschwerde bei der Volksanwaltschaft erfahren zu haben, obwohl dieser Umstand bereits davor in zahlreichen Medien angesprochen und kritisiert wurde. Unabhängig davon stellt sich aber gerade in diesem Bereich die Frage nach der Durchsetzungskraft staatlicher Vorgaben und insbesondere staatlicher Schutzgebote gegenüber privaten Blutspendeeinrichtungen. Gerade die Fragen nach diesen Verpflichtungen des Staates zum Schutz vor Diskriminierung für alle Bürger*innen durch Ihr Ministerium wurden in der genannten Anfragebeantwortung unzureichend beantwortet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Im Zuge der zahlreichen, medialen Debatten über Diskriminierung bei der Blutspende war Ihrem Ressort der Ausschluss von transidenten Personen von der Blutspende durch das Rote Kreuz nicht vor der Kontaktierung durch die Volksanwaltschaft im März 2021 bekannt?

2.    Gab es nach der, in der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6237/AB vom 11.06.2021 angesprochenen, Stellungnahme des Roten Kreuzes, die in das Antwortschreiben Ihres Ministeriums an die Volksanwaltschaft eingeflossen sind, weitere Gespräche über den Ausschluss von transidenten Personen von der Blutspende?

a.    Wenn ja, welche Gespräche und was waren deren Ergebnisse?

b.    Wenn nein, warum sahen Sie für weitere Gespräche keine Notwendigkeit?

3.    In der parlamentarischen Anfragebeantwortung 6237/AB vom 11.06.2021 stellten Sie fest, dass „Entscheidung und Verantwortung zur Zulassung potentieller Spender:innen von Blut und Blutprodukten (…) den verantwortlichen Blutspendeeinrichtungen“ obliegt. Sehen Sie in Fällen, in denen diese Einrichtungen den Rahmen der Blutspenderverordnung und des standardisierten Anamnesebogens deutlichen überschreiten und diskriminierende Ausschlüsse anwenden, keine Handlungsnotwendigkeit Ihres Ministeriums in Hinblick auf das Diskriminierungsverbot aufgrund des Geschlechts gem. Art. 7 BVG oder das Gleichbehandlungsgesetz?

a.    Wenn ja, welche Handlungsmöglichkeiten eröffnen sich Ihrem Ministerium dabei?

b.    Wenn nein, wäre es damit für jede private Blutspendeeinrichtung möglich, andere diskriminierende Ausschlüsse – beispielsweise aufgrund der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung – zu tätigen?

4.    War die Frage des Ausschlusses von transidenten Personen von der Blutspende Teil der durch die Gesundheit Österreich GmbH vorgenommenen Gesundheitsfolgenabschätzung?

a.    Wenn ja, inwiefern wurde diese Frage behandelt?

b.    Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse brachte diese Gesundheitsfolgenabschätzung hinsichtlich der gegenständlichen Frage von transidenten Personen?

c.    Wenn nein, warum wurde diese Frage ausgeklammert?

5.    Welche konkreten Schritte – z.B. Novellierung der Blutspenderverordnung hinsichtlich eines Diskriminierungsverbotes – planen Sie, um den Ausschluss von transidenten Personen von der Blutspende zu beenden?

a.    Bis wann sollen diese Schritte genau erfolgen?