8923/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Matznetter,

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Einschreiten der Republik Österreich in gerichtlichen Verfahren

Rund um die Entführung des einzigen überlebenden Bubens des Seilbahnunglücks am Laggo Maggiore, Eitan durch seinen Großvater nach Israel, obwohl das Sorgerecht der Tante in Italien zugesprochen wurde, hat Italien eine Fülle von Initiativen gesetzt, damit in Israel gerichtlich festgestellt wird, dass der Bub gemäß der Sorgerechtsentscheidung durch die italienische Justiz von Israel nach Italien zurück zu bringen ist. In der Zwischenzeit ist Eitan wieder in Italien.

Im Lichte vieler Fälle, bei denen Kinder durch einen Elternteil entgegen der Entscheidungen der österreichischen Gerichte in Drittstaaten verbracht werden, mit denen keine Vertragssituation gegeben ist, nach der die österreichischen Familienrechtsentscheidungen einfach exekutiert werden können, stellt sich die Frage, ob die österreichischen Auslandsvertretungsbehörden genug diplomatische Initiative in diesen Drittstaaten ergreifen, um die entführten Kinder nach Österreich zurückholen zu können.

Insbesondere auch gegenüber der VR China fehlt es teilweise an entsprechenden Engagements bei den chinesischen Behörden. Die unterzeichnenden Abgeordneten können gerne dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten konkrete Fälle nennen, bei denen ein stärkeres Engagement und Intervention bei den dortigen Behörden indiziert wäre.

Österreichische Staatsbürger*innen bitten in ausländischen gerichtlichen Verfahren die Republik Österreich in Hinblick auf deren bilaterale Beziehungen immer wieder um Unterstützung, sei dies in Form von Gutachten, Verbalnoten, direktem Einschreiten oder indirekter Hilfestellung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage

 

1.    In wie vielen Fällen in den letzten 20 Jahren, hat die Republik Österreich für österreichische Staatsbürger*innen „Amicus Curiae“ – Briefe oder ähnliche Eingaben an ausländische Gerichte gemacht?

2.     In wie vielen Fällen in den letzten 20 Jahren, ist die Republik Österreich für österreichische Staatsbürger*innen auf andere Weise als durch solche Eingaben an ausländische Gerichte herangetreten?

Beide Fragen beziehen sich sowohl auf ein Einschreiten durch eine*n Konsul*in oder eine*n andere*n Repräsentant*in wie auch auf ein „indirektes“ Einschreiten, also insbesondere durch eine*n Anwalt*in.