8924/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.12.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

betreffend Chaos bei Corona-Bescheiden und die daraus resultierenden offenen Forderungen der heimischen Unternehmer

 

In einer Presseaussendung Anfang Dezember 2021 kritisierte die Wirtschaftskammer Kärnten das Chaos bei der Ausstellung von Corona-Bescheiden, das angeblich zu Mehrkosten in Milliardenhöhe führen würde. „Neben dem Chaos mit den PCR-Tests und dem de-facto-Zusammenbruch der Kontakt-Nachverfolgung ist es die verspätete Bescheiderteilung für abgesonderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Firmen hohe Mehrkosten beschert. Denn nur mit einem behördlichen Bescheid können Firmen den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz geltend machen.“ „Das beeinträchtigt betriebliche Abläufe massiv und erschwert die Rückerstattung der Lohnkosten, worauf die Betriebe nach dem Epidemiegesetz Anspruch haben“, so WK-Präsident Jürgen Mandl. Die offenen Forderungen der heimischen Arbeitgeber würden mittlerweile in die Millionen gehen.[1]

 

„Wird ein Mitarbeiter abgesondert, hat der Unternehmer diesem den Lohn entsprechend dem Entgeltfortzahlungsgesetz auch während der Absonderung auszuzahlen. Mit der Auszahlung erwirbt der Arbeitgeber einen Anspruch auf Vergütung des während der Absonderung ausbezahlten Lohnes. Dieser Vergütungsanspruch umfasst auch den Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid erlassen hat.“[2]

 

Laut WKO gilt bei verspäteten Absonderungsbescheiden folgende Regelung bzw. haben Arbeitgeber folgende Möglichkeiten: „Wenn das Unternehmen/der Arbeitgeber in seinem Verdienst-/Entgelt-Erstattungsantrag ein früheres Beginndatum für die Absonderung angibt, als im Absonderungsbescheid festgehalten, dann prüft die Behörde bei der Frage, ab wann die Erstattung möglich ist, die Eintragung im EMS-Register (Epidemiologische Meldesystem = Datenbank aller Behörden in das sämtliche anzeigenpflichte Erkrankungen eingemeldet werden) und nimmt das dort ausgewiesene frühere Datum für den Beginn der Entgelterstattung.“[3]

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele PCR-Tests wurden in den Monaten November und Dezember 2021 wöchentlich durchgeführt? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern pro Kalenderwoche)

2.    Wie viele PCR-Tests wurden in den Monaten November und Dezember 2021 wöchentlich ausgewertet? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern pro Kalenderwoche)

3.    Wie lange hat die Auswertung der PCR-Tests im November und Dezember durchschnittlich gedauert? (Mit der Bitte um Angabe einer durchschnittlichen Dauer pro Bundesland und Kalenderwoche)

4.    Bei wie vielen PCR-Tests hat die Auswertung länger als 72 Stunden gedauert? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)

5.    Wie lange hat die Bescheiderteilung für abgesonderte Personen im Schnitt gedauert? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)

6.    Gab es positiv getestete Personen, die keinen Absonderungsbescheid erhalten haben?

a.    Wenn ja, warum und wie viele waren das? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern)

7.    Ab welchem Zeitpunkt hat der Absonderungsbescheid Gültigkeit erlangt? Ab dem Kontakt mit der Behörde, dem Beginn der Selbstisolation oder ab Erhalt des positiven PCR-Tests?

8.    Wie viele Unternehmen haben im November und Dezember 2021 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter geltend gemacht? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl pro Kalenderwoche)

9.    Wie viele Unternehmen haben im November und Dezember 2021 den Kostenersatz nach dem Epidemiegesetz aufgrund abgesonderter Mitarbeiter genehmigt und ausbezahlt bekommen? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl pro Kalenderwoche)

a.    Wie hoch war die ausbezahlte Summe? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern pro Kalendermonat und Kalenderwoche)

10. Wie lange hat die Auszahlung des Kostenersatzes bzw. der Erstattung der Lohnkosten im Schnitt gedauert? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl und Aufschlüsselung nach Bundesländern)

11. Wurden mittlerweile alle offenen Forderungen für November und Dezember 2021 ausbezahlt?

a.    Wenn ja, bis wann waren sie ausbezahlt?

b.    Wenn nein, warum nicht und wie lange wird es noch dauern, bis alle Forderungen beglichen sind?

12. Welches Datum wird in das Epidemiologische Meldesystem eingetragen?

13. Haben Unternehmer die Möglichkeit ein früheres Beginndatum für die Absonderung ihres Mitarbeiters anzugeben?

a.    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und wie lange dauert die Prüfung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viele Fälle hat es im November und Dezember 2021 gegeben, in denen die Unternehmer ein früheres Beginndatum für die Absonderung ihrer Mitarbeiter angegeben haben? (Mit der Bitte um Angabe einer Gesamtzahl für Österreich und Aufschlüsselung nach Bundesländern pro Kalendermonat und Kalenderwoche)

15. Wie viele Fälle wurden genehmigt und wie hoch war die Auszahlungssumme?

16. Wie viele Fälle wurden nicht genehmigt, warum und um welche Auszahlungssumme hätte es sich gehandelt?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211203_OTS0088/kaerntens-wirtschaftskammerpraesident-mandl-chaos-bei-corona-bescheiden-kosten-unternehmen-unsummen

[2] https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/entschaedigung-verdienstentgang-absonderung.html#heading_Ein_Mitarbeiter_wurde_abgesondert

 

[3] https://www.wko.at/branchen/stmk/industrie/COVID-Absonderung-und-Entgeltersatz.html