8941/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Beugehaft und Ersatzfreiheitsstrafen gegen Ungeimpfte – Regierung will unbescholtene Bürger inhaftieren
Laut Medienberichten sehen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung zur Einführung einer COVID-Impfpflicht ab 1. Februar 2022 einen umfassenden Strafenkatalog für Bürger vor, welche dieser medizinisch zweifelhaften staatlichen Zwangsmaßnahme aus diversen Gründen nicht nachkommen möchten. Die „Wiener Zeitung“ berichtete dazu in ihrer Ausgabe vom 6. Dezember 2021 unter anderem wie folgt:
„Der Gesetzesentwurf für die Impfpflicht sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor, die Höchststrafe beträgt 3.600 Euro bzw. 2.400 Euro pro Jahr. Von der Impfpflicht ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren, Schwangere, Genesene bis 180 Tage nach dem positiven Test und Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Das berichtete die "ZiB" am Sonntag. Die Impfpflicht gilt ab 1. Februar 2022. Am 15. Februar 2022 bekommen alle Ungeimpften Post vom Gesundheitsminister mit der Aufforderung sich impfen zu gehen, ab 15. März werden dann die ersten Strafen von der Bezirksverwaltungsbehörde verschickt“.
Neben der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe passierte am 2. Dezember 2021 eine Novelle des Verwaltungsvollstreckungsgesetze den Verfassungsausschuss, in welchem die Regierungsparteien das Instrument einer Beugehaft für Menschen festschreiben, die eine COVID-Impfung ablehnen. Geht man davon aus, dass aktuell rund 1,5 Millionen Menschen ungeimpft sind und diese ihre höchstpersönliche Entscheidung auch nicht revidieren möchten sowie unzählige bereits zwei- oder dreifach Geimpfte weitere Injektionen, deren angebliche Notwendigkeit bereits angekündigt wurde, nicht akzeptieren werden, ist eingedenk des an totalitäre Regime erinnernden Strafenkatalogs der Bundesregierung von zahllosen Inhaftierungen unbescholtener Bürger auszugehen, welche von den Justizanstalten wohl kaum bewältigt werden können. Es gilt daher aufzuklären, ob seitens der Bundesregierung Ausbauten von Gefängnissen geplant werden, um Gegner der evidenzfreien Impfpflicht zu inhaftieren, was einen beispiellosen Tabubruch in der Geschichte der Zweiten Republik darstellen würde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Sind angesichts der beabsichtigten Einführung einer Beugehaft für „Impfverweigerer“ bzw. der zu erwartenden Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Verstößen gegen die Impfpflicht Ausbaumaßnahmen der Justizanstalten geplant?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und wo genau?
b. Wenn ja, zu welchen Kosten, gegliedert jeweils nach Maßnahmen?
c. Wenn ja, wie erfolgt deren personelle Ausstattung in Anbetracht des bereits bestehenden Personalmangels?
d. Falls nein, wie sollen die zu erwartende große Anzahl an Beugehaft- und Ersatzfreiheitsstrafen bewältigt werden?
2. Planen Sie die Schaffung der Möglichkeit zum elektronisch überwachten Hausarrest (elektronische Fußfessel) für Personen, welche sich beharrlich der Covid-Impfung verweigern?
a. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
b. Wenn ja, sind Ankäufe zusätzliche Fußfessel in welchem Ausmaß und zu welchen Kosten geplant?
c. Wenn ja, wie wird die Kontrolle der Einhaltung des elektronisch überwachten Hausarrests personeller Natur bewältigt?
d. Falls nein, wie erfolgt der Vollzug der Beugehaft- und Ersatzfreiheitsstrafen?