8944/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.12.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Klimarat der Bürgerinnen und Bürger
Folgendes kann man aktuell auf der Webseite „bmk.gv.at" lesen:
„Was müssen wir heute tun, um morgen in einer klimafreundlichen Zukunft zu leben? Mit dem Klimarat wird noch mehr Mitbestimmung für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, um an der großen Zukunftsfrage unserer Gesellschaft mitzudiskutieren – dem Klimaschutz.
Der Nationalrat hat mit Entschließung 160/E XXVII. GP vom 26. März 2021 die Bundesregierung ersucht, die Ambitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität weiter voranzutreiben und eine Reihe von Maßnahmen, die auf dem Klimavolksbegehren basieren, umzusetzen.
Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Einrichtung eines Klimarats der Bürgerinnen und Bürger. Gemäß Entschließung des Nationalrats soll der Klimarat als „partizipativer Prozess zur Diskussion über, und Ausarbeitung von, konkreten Vorschlägen für die zur Zielerreichung notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität 2040 eingerichtet werden. Diese werden an das Klimakabinett beziehungsweise die Bundesregierung übermittelt.“
Grundlage für die Diskussionen im Klimarat sollen die Vorschläge des Klimavolksbegehrens sowie die im Regierungsprogramm enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen und Ziele bilden.
Zusammensetzung des Klimarats
Der Klimarat stellt eine Art „Mini-Österreich“ dar. Er setzt sich aus 100 Menschen zusammen, die seit mindestens fünf Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, mindestens 16 Jahre alt sind und einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft hinsichtlich Geschlecht, Alter, Bildungsstand, Einkommen und Wohnort abbilden. Die Auswahl wurde nach dem Zufallsprinzip durch die Statistik Austria erfasst. Dies stellt sicher, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer repräsentativ für die Gesamtbevölkerung ausgewählt wurden.
Zeitplan und Organisation
Der Start des Klimarat ist für 15. bis 16. Jänner 2022 in Wien geplant. Bis Juni 2022 werden abwechselnd in Wien und Salzburg fünf weitere Sitzungen stattfinden.
Für die Teilnehmenden steht ein Sekretariat zur Verfügung, das die organisatorische Abwicklung gewährleistet. Zudem wird ein erfahrenes Moderationsteam eine qualitätsvolle inhaltliche Vorbereitung und professionelle Durchführung sicherstellen und mit geeigneten Moderationsmethoden ein respektvolles und ergebnisorientiertes Arbeiten ermöglichen.
Aufbau und wissenschaftliche Begleitung
Ganz wesentlich für die Arbeiten des Klimarats ist eine gute wissenschaftliche Begleitung: der Klimaforscher Georg Kaser und die Umweltökonomin Birgit Bednar-Friedl übernehmen die koordinierende Rolle und haben ein multidisziplinäres wissenschaftliches Begleitgremium zusammengestellt.
Darüber hinaus wurde auch ein beratendes „Stakeholder“-Gremium eingerichtet, das einen Konnex zu den Vertreterinnen und Vertretern aus Sozialpartnern und Zivilgesellschaft herstellt.“
(https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/klimaschutz/nat_klimapolitik/klimarat.html)
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie folgende
Anfrage
1. Wer sind die als Klimaräte gewählten Personen?
2. Wie wurden diese ausgewählt?
3. Nach welchen Kriterien wurden diese ausgewählt?
4. Welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
5. Werden Anreisekosten der Klimaräte erstattet?
6. Wenn ja, in welcher Höhe sind die Anreisekosten eines Klimarates für einen Veranstaltungstermin budgetiert?
7. Wenn ja, inwiefern?
8. Wenn ja, auch für individuelle Anreisen?
9. Wenn ja, welches Budget ist je Art der Anreise vorgesehen?
10. Werden Nächtigungskosten der Klimaräte erstattet?
11. Wenn ja, wieviel kostet die Nächtigung eines Klimarates?
12. Wenn ja, inwiefern?
13. Wenn ja, auch für individuelle Anreisen?
14. Wenn ja, bitte Budgetierung je Art der Anreise angeben.
15. Bekommen die Klimaräte etwaige andere monetäre Leistungen für ihre Tätigkeit?
16. Wenn ja, welche konkret?
17. Wenn ja, welche Kosten werden dadurch budgetwirksam?
18. Welche Erwartungen haben Sie an den Klimarat?
19. Warum schaffen Sie ein solches Gremium?
20. Stellt der Klimarat für Sie eine Art Alternative zu einer Volksbefragung dar?
21. Wieso soll ein nicht demokratisch legitimiertes Gremium wie der Klimarat weitreichende Empfehlungen für Klimaschutzmaßnahmen, die die ganze Bevölkerung betreffen, beschließen dürfen?