8953/J XXVII. GP
Eingelangt am 14.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Transparente Wirtschaftshilfen: Aufschlüsselung nach Branchen
Mangelhafte und intransparente Gestaltung der Wirtschaftshilfen erschwerte seit Beginn der Krise die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge. Während des langen Wartens auf eine Antwort der Blackbox COFAG mussten viele Unternehmer_innen zusehen, wie ihre Liquidität immer mehr aufgebraucht wurde. Zahlreiche Experten, betroffene Unternehmen und Oppositionsparteien wiesen immer wieder auf bestehende Konstruktionsfehler hin und drängten auf nötige Verbesserungen. NEOS haben bereits im Dezember 2020 die Einführung eines zielgerichteten und raschen Instruments, der Verlustkompensation, gefordert und nochmals mit einem Antrag (1606/A(E)) im Mai 2021 bekräftigt. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht zu den Corona-Wirtschaftshilfen vom 25. Juni 2021 bestätigt, was NEOS seit über einem Jahr kritisieren: Die Bundesregierung hat es nicht geschafft, den Unternehmen während der Krise schnell, unbürokratisch und treffsicher zu helfen. Die Corona-Wirtschaftshilfen waren zu komplex und unübersichtlich. Insgesamt 89 finanzielle Corona-Hilfsmaßnahmen des Bundes, die über insgesamt 20 externe Stellen abgewickelt wurden, wurden dem Rechnungshof bis Ende September 2020 gemeldet. Beachtlich daran erscheint, dass die Kritik noch nicht mal die vielseitigen Instrumente ab November 2020 umfasst. Trauriges Highlight dieses anhaltend rücksichtslosen Vorgehens stellt die Verlängerung der Wirtschaftshilfen für besonders betroffene Branchen ab dem 1. Juli 2021 dar. Obwohl alle Experten und sogar die Bundesregierung eine starke Reduktion der Infektionszahlen dank voranschreitender Impfungen lange vorausgesagt haben, wurde über Monate hinweg nicht an einem einheitlichen, rasch wirksamen und zielgerichteten Instrument gearbeitet, das nur jenen Branchen zur Verfügung stehen sollte, die auch weiterhin mit den Auswirkungen der Pandemie kämpfen werden. Letztlich wurde in einer Anfragebeantwortung vonseiten des BMF sogar zugegeben, dass obwohl gewissen Branchen im Sommer 2021 besser als vor der Krise liegen, bei den Wirtschaftshilfen nicht nach Betroffenheit der Branchen differenziert wurde. Lieferengpässe, Arbeitskräftemangel bis hin zu schlechtem Unternehmertum wurden somit mit Steuergeld gefördert. Gesunden Unternehmen wurde damit der Wettbewerb unnötig erschwert. Zudem bedeuten mehr Antragsberechtigte auch längere Bearbeitungszeiten bei der bekanntlich ausgelasteten COFAG. Aktuelle Zahlen werden zwar im Monatsbericht des BMF veröffentlicht, jedoch werden dort nur die Zahlen der Anträge nach Branchen aufgeschlüsselt, aber nicht nach Auszahlungsvolumen.
Quelle:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
iv. 100.000 EUR – 149.999 EUR
v. 150.000 EUR – 199.999 EUR
vi. 200.000 EUR – 249.999 EUR
vii. 250.000 EUR – 299.999 EUR
viii. 300.000 EUR – 499.999 EUR
ix. 500.000 EUR – 799.999 EUR
x. 800.000 EUR – 999.999 EUR
xi. 1.000.000 EUR – 1.249.999 EUR
xii. 1.250.000 EUR – 1.499.999 EUR
xiii. 1.500.000 EUR – 1.749.999 EUR
xiv. 1.750.000 EUR – 1.999.999 EUR
xv. > 2.000.000 EUR
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
iv. 100.000 EUR – 149.999 EUR
v. 150.000 EUR – 199.999 EUR
vi. 200.000 EUR – 249.999 EUR
vii. 250.000 EUR – 299.999 EUR
viii. 300.000 EUR – 499.999 EUR
ix. 500.000 EUR – 799.999 EUR
x. 800.000 EUR – 999.999 EUR
xi. 1.000.000 EUR – 1.249.999 EUR
xii. 1.250.000 EUR – 1.499.999 EUR
xiii. 1.500.000 EUR – 1.749.999 EUR
xiv. 1.750.000 EUR – 1.999.999 EUR
xv. > 2.000.000 EUR
i. 0 EUR - 9.999 EUR
ii. 10.000 EUR – 49.999 EUR
iii. 50.000 EUR – 99.999 EUR
iv. 100.000 EUR – 149.999 EUR
v. 150.000 EUR – 199.999 EUR
vi. 200.000 EUR – 249.999 EUR
vii. 250.000 EUR – 299.999 EUR
viii. 300.000 EUR – 499.999 EUR
ix. 500.000 EUR – 799.999 EUR
x. 800.000 EUR – 999.999 EUR
xi. 1.000.000 EUR – 1.249.999 EUR
xii. 1.250.000 EUR – 1.499.999 EUR
xiii. 1.500.000 EUR – 1.749.999 EUR
xiv. 1.750.000 EUR – 1.999.999 EUR
xv. > 2.000.000 EUR