8970/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.12.2021
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Anfrage
des Abgeordneten David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Folgeanfrage zur Anbahnung von Unternehmen aus Jan Marsaleks Umfeld an das Außenministerium
BEGRÜNDUNG

In der
Beantwortung der Anfrage 7840/J (XXVII. GP) hat Ihr Amtsvorgänger Folgendes
auf die Frage betreffend Geschäftsanbahnungen mit der Firma Virtual
Solutions AG geantwortet[1]:
Es liegen jedoch diverse (Telegram- & WhatsApp) Nachrichten von Jan Marsalek vor, die von dem ehemaligen BVT-Beamten M.W. weitergeleitet wurden und ein anderes Bild zeichnen. Laut diesen Nachrichten hat es auch noch Ende des Jahres 2020 den Versuch gegeben mit dem Außenministerium – konkret mit dem ehemaligen Generalsekretär Dr. Johannes Peterlik und seinem Nachfolger Generalsekretär Dr. Peter Launsky-Tieffenthal – in Verbindung zu treten und das genau zum Zeitpunkt der laufenden Cyberattacke auf das Bundesministerium. Dazu gibt es weitere Hinweise, die auf einen Termin im Jänner hinweisen. Daraus ergeben sich weitere Fragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Kam es am 06.01.2020 zu einem Termin zwischen Ihnen, Dr. Johannes Peterlik und dem GS Launsky-Tieffenthal bei dem Inhalt des Gesprächs der Cyberangriff war?
a. Wenn ja, wer war bei diesem Termin noch anwesend?
b. Wurde ein Amts-/Aktenvermerk über diesen Termin angelegt?
c. Wurde bei diesem Termin über ein Angebot bzw. generell über Virtual Solutions gesprochen?
i. Welche konkreten Inhalte waren Thema des Gesprächs? Was war das Ergebnis dieses Gesprächs?
2. Hat sich DI Gerhard Trost aus dem Bundekanzleramt betreffend der Firma Virtual Solutions AG an Sie oder ihren Generalsekretär gewendet?
a. Wenn ja, was wurde besprochen?
b. Wenn ja, wer war bei diesem Gespräch noch anwesend?
c. Wurde ein Amts-/Aktenvermerk über diesen Termin angelegt?
3. Ihr Amtsvorgänger gibt zwei Termine mit der Virtual Solutions AG im November und Dezember 2019 an, bitte führen Sie das genaue Datum, Uhrzeit und Ort des Gespräches an.
4. Geben Sie bitte weiters die genauen Personen an, die bei diesen Terminen anwesend waren.
a. Waren bei diesem Termin auch Personen aus anderen Ressorts anwesend?
5. Ihr Amtsvorgänger gibt weiters an, dass bereits ein Alternativprodukt in Verwendung ist. Um welches (konkrete) Alternativprodukt handelt es sich?
a. Wer vertreibt es?
b. Welche Möglichkeiten bietet dieses Alternativprodukt?
c. Seit wann wird dieses Produkt im BMEIA verwendet?
d. Welche Kosten entstehen dafür? (Geben Sie bitte die Anschaffungskosten und die anfallenden jährlichen Kosten an)
e. Welche Leistungen sind inkludiert?
f. Haben Sie mit derselben Firma auch einen Wartungsvertrag abgeschlossen?
g. Fallen für die Wartung/Betreuung extra Kosten an? Wenn ja, wie hoch sind diese pro Jahr?
6. Gab es für die Implementierung des Alternativproduktes eine Ausschreibung?
a. Von wem wurde diese wann durchgeführt?
b. Hat es sich dabei um eine Ausschreibung im Sinne des Bundesvergabegesetz gehandelt?
c. Wenn nein, warum wurde die Vergabe nicht ausgeschrieben?
d. Wenn nein, nach welchen Kriterien wurde das Produkt ausgewählt?
e. Wenn nein, wer war für die Auswahl dieses Produkts zuständig?
7. Wer bzw. welche Abteilung ist in Ihrem Haus für die Wartung und Instandhaltung dieses Alternativproduktes verantwortlich?
8. Wird das alternative Produkt weiterhin in Ihrem Haus verwendet?
a. Wenn nein, seit wann nicht mehr?
b. Wenn nein, welches Produkt wird jetzt und seit wann verwendet?
9. Welche Gründe gab es für Ihr Haus, sich um Alternativen zum damaligen Produkt umzusehen?
a. Welche Informationen liegen Ihnen diesbezüglich vor?
b. Welche Problemstellung konnte das implementierte Alternativprodukt im Gegensatz zu dem vorgestellten Produkt von Solutions AG nicht lösen?
10. Warum wurde trotz der bereits vorhandenen implementierten Alternative die Firma Virtual Solutions AG zu mehrmaligen Treffen in Ihrem Haus eingeladen?
11. Von wem haben Sie bzw. Ihr Kabinett zum ersten Mal von der Firma Virtual Solutions erfahren?
Sollte eine detaillierte Beantwortung einzelner Fragen aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich sein, so wird dennoch um eine Beantwortung mit möglichst hohem Informationsgehalt im Sinne des parlamentarischen Interpellationsrechts ersucht. Allenfalls ersuchen die Abgeordneten um eine Beantwortung in (teilweise) klassifizierter Weise nach dem Bundesgesetz über die Informationsordnung des Nationalrates und des Bundesrates (InfOG).
[1] Anfragebeantwortung BMEIA, Anbahnungsversuche von Unternehmen aus Marsaleks Umfeld, online vom 22.11.2021, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_07780/imfname_1013872.pdf (abgerufen am 5.12.2021)